Beistandschaft führen
Beistandschaft: gesetzliche Vertretung minderjähriger Kinder bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Kindesunterhalt.
Beschreibung
- Alleinsorgeberechtigte und - bei gemeinsamer Sorge - alleinerziehende Elternteile, können beim Stadtjugendamt schriftlich eine kostenlose Beistandschaft für ihr Kind beantragen.
- Dabei vertritt das Stadtjugendamt das Kind gesetzlich bei der Feststellung der Vaterschaft und/ oder bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes.
- Durch die Beistandschaft wird das elterliche Sorgerecht nicht eingeschränkt.
- Die Beistandschaft kann durch schriftlichen Antrag des alleinsorgeberechtigten bzw. alleinerziehenden Elternteils jederzeit beendet werden.
- Voraussetzung: das Kind ist minderjährig und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland. Zudem lebt das Kind bei einem alleinerziehenden bzw. allein sorgeberechtigten Elternteil.
Benötigte Unterlagen
bitte im konkreten Einzelfall vorab telefonisch erfragen
Rechtliche Grundlagen
§§ 1712 ff BGB sowie § 55 SGB VIII
Sozialreferat
Beistandschaften
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Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Beistandschaften
Werner-Schlierf-Straße 9
81539 München
Fax: +49 89 233-67531
Adresse
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Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 9 bis 12 Uhr
Mittwoch 13 bis 15 Uhr nur telefonisch unter +49 89 233-67514
Termine mit Ihrer Sachbearbeitung: Nach Vereinbarung
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Vorhanden:Behindertenparkplätze
Parkmöglichkeiten sind nur sehr eingeschränkt vorhanden und direkt vor dem Dienstgebäude kostenpflichtig
barrierefreier Zugang, behindertengerechte Aufzüge im Haus