Vorfälle mit gefährlichen Hunden
Alle Vorfälle mit gefährlichen Hunden, wie „Hund beißt Mensch“ oder „Hund beißt Hund“, sollten Sie umgehend der Polizei oder dem Kreisverwaltungsreferat melden.
Beschreibung
Die Landeshauptstadt München kann bei aggressiven Hunden, die eine konkrete Gefahr für Menschen darstellen,unabhängig von Größe und Rasse, Anordnungen treffen. Diese reichen vom Leinen- und/oder Gittermaulkorbzwang, der Anordnung der sicheren Verwahrung bis hin zur Wegnahme des Hundes – als ultima ratio, sobald ein Hund sicherheitsrechtlich auffällig wird.
Regeln zur Hundehaltung
Regeln darüber wo im Stadtgebiet welche Hunde an der Leine geführt werden müssen, gar keinen Zutritt haben oder frei laufen dürfen finden Sie unter anderem in der Hundeverordnung der Stadt München. Hier die wichtigsten Regeln im Überblick:
1. Betretungsverbot für alle Hunde gilt hier:
- auf Kinderspielplätzen
- auf Flächen von städtischen Grünanlagen
Sie erkennen ein Betretungsverbot auf den Rasenflächen an den „grünen Pollern“ mit einem durchgestrichenen Hundesymbol. - auf der Theresienwiese während des Oktoberfestes und Frühlingsfestes (auf dem Festgelände) und des Flohmarktes
2. Leinenpflicht für alle Hunde gilt hier:
- im gesamten Westpark und auf den Wegen von städtischen Grünanlagen in Bereichen, wo Sie die „grünen Poller“ mit durchgestrichenem Hundesymbol vorfinden.
3. Leinenpflicht für große Hunde gilt hier:
- in der Innenstadt (innerhalb des Altstadtrings)
- in Fußgängerzonen
- in verkehrsberuhigten Bereichen
- auf öffentlichen Veranstaltungen, Märkten, Festen sowie Versammlungen im Freien
- in unmittelbarer Nähe von Kinderspielplätzen
(auf der Fläche des Kinderspielplatzes gilt ein absolutes Betretungsverbot) - in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Bahnhöfen (auch in den Zwischengeschossen und an den Bahnsteigen)
Soweit in der Hundeverordnung, anderen Satzungen, Verordnungen oder Regelwerken oder in den Nutzungsverordnungen von Betreibern oder Eigentümern (zum Beispiel Schlosspark Nymphenburg, Englischer Garten) nichts anderes festgelegt ist, dürfen Hunde im Stadtgebiet auch ohne Leine geführt werden.
Benötigte Unterlagen
- Angaben zu Ort, Zeitpunkt, Beteiligte und Zeugen des Vorfalles
- Schilderung des genauen Hergangs und des Verhaltens der Beteiligten
- Informationen über eine Anzeige bei der Polizei oder beim KVR
- gegebenenfalls Verletzungsnachweise und/oder Benennung von Zeugen
Fragen & Antworten
Als groß gelten erwachsene Hunde von 50 Zentimetern Schulterhöhe oder mehr. Ausschlaggebend ist das individuelle Maß, nicht die durchschnittliche Größe der Hunderasse.
Wichtig: Schäferhund, Boxer, Dobermann, Deutsche Dogge gelten immer als „große Hunde“, wenn sie erwachsen sind (unabhängig von ihrer tatsächlichen Größe)
Rechtliche Grundlagen
Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)
Grünanlagensatzung der Landeshauptstadt München (GrünanlagenS)
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Allgemeine Gefahrenabwehr
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Ruppertstr. 19
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