Zuschuss zu den Elternbeiträgen für private Kitas
Wenn Sie im aktuellen Kita-Jahr die Kosten für eine private Kindertageseinrichtung oder Mittagsbetreuung nicht zahlen können, können Sie einen Zuschuss beantragen.
Beschreibung
Wenn ihr Kind eine Kindertageseinrichtung eines privaten oder freien Trägers besucht, können Sie bei Bedarf Zuschüsse zu den Elternbeiträgen erhalten. Den Antrag hierfür müssen Sie bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe in Ihrem zuständigen Sozialbürgerhaus stellen. Ob Sie die Voraussetzungen für eine Übernahme der Beiträge erfüllen, entscheidet das zuständige Sozialbürgerhaus.
Hilfen für Gehörlose im Sozialbürgerhaus Laim/Schwanthalerhöhe
Voraussetzungen
Fragen Sie zuerst bei Ihrer Kita nach einer Beitragsermäßigung. Wenn die Kosten dann für Sie noch immer zu hoch sind, können Sie einen Zuschuss beantragen. Dafür müssen Sie einen wirtschaftlichen Bedarf nachweisen.
Benötigte Unterlagen
- Unterlagen zu Ihren aktuellen finanziellen Verhältnissen
- Nachweis zum Sorgerecht für das Kind, für das Sie den Zuschuss beantragen
- Beitragsübersicht Ihrer Kita: Ein entsprechendes Formblatt fordern Sie bei Ihrem zuständigen Sozialbürgerhaus an und lassen es vom Träger Ihrer Kindertageseinrichtung oder Mittagsbetreuung ausfüllen.
Rechtliche Grundlagen
§ 22a SGB VIII Förderung in Tageseinrichtungen
§ 90 SGB VIII Pauschalierte Kostenbeteiligung