Befreiung von der Ausweispflicht
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden.
Beschreibung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden.
Diese sind:
- Für Sie ist eine Betreuung mit Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung“ oder „alle Angelegenheiten“ bestellt (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung)
- Sie sind handlungs- oder einwilligungsfähig
- Sie sind voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht
- Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung und/ oder Mobilitätseinschränkungen nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen
Sie können die Befreiung von der Ausweispflicht erst zu dem Zeitpunkt beantragen, wenn Ihre Ausweisdokumente abgelaufen sind.
Sie erhalten per Post eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht. Diese dient, in Verbindung mit dem abgelaufenen Ausweisdokument, vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken.
Eine Auslandsreise ist mit dieser Bestätigung nicht möglich.
Voraussetzungen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden.
Diese sind:
- Für Sie ist eine Betreuung mit Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung“ oder „alle Angelegenheiten“ bestellt (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung)
- Sie sind handlungs- oder einwilligungsfähig
- Sie sind voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht
- Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung und/ oder Mobilitätseinschränkungen nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen
Sie können die Befreiung von der Ausweispflicht erst beantragen, wenn Ihre Ausweisdokumente abgelaufen sind.
Sie erhalten per Post eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht. Diese dient, in Verbindung mit dem abgelaufenen Ausweisdokument, vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken.
Benötigte Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular (zum Download erhältlich) oder formloses Schreiben
- Nachweis über die Erkrankung, Behinderung und/oder Mobilitätseinschränkung (wie ärztliches Attest, Bestätigung vom Pflegeheim/-dienst, Schwerbehindertenausweis, Bestätigung über Pflegestufe/-grad)
- bei Personen, die keine Unterschrift mehr leisten können, muss dies aus dem ärztlichen Attest hervorgehen
- bei Betreuungen: Betreuerausweis und Ausweisdokument des Betreuenden
- bei Bevollmächtigung: Vollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigten
Sie können uns die Antragsunterlagen online über das Kontaktformular übermitteln oder per Post an folgende Anschrift übersenden:
 Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, Bürgerbüro, Sachgebiet II/211 - Passwesen, Ausweise, 80466 München
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Bürgerbüro Ruppertstraße
Internet
Telefon
Post
	                
	                   	Bürgerbüro Ruppertstraße
	                
	                
	                      
	                     Ruppertstraße 19
 
	                      
	                     80466 München 
	                
Fax: +49 89 233-45367
Adresse
	            	
                    Ruppertstraße 19
                    80337 München
                    
                    
Raum: KVR-II/211
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze