Abmeldung eines Hundes
Wenn Ihr Hund gestorben ist, Sie ihn abgeben oder Sie aus München wegziehen, müssen Sie Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen von der Hundesteuer abmelden.
Voraussetzungen
Sie müssen Ihren Hund in folgenden Fällen von der Hundesteuer abmelden:
- Ihr Hund ist gestorben.
- Sie haben den Hund an eine andere Person abgegeben.
- Sie haben den Hund ins Tierheim gebracht.
- Sie ziehen aus München in eine andere Gemeinde um.
Benötigte Unterlagen
Senden Sie uns das ausgefüllte Formular „Abmeldung eines Hundes“ per E-Mail, Post oder Fax zu oder bringen es persönlich vorbei. Legen Sie der Abmeldung bitte folgende Unterlagen bei:
- Tod des Hundes: Sterbebescheinigung, zum Beispiel Euthanasiebestätigung des Tierarztes
- Abgabe des Hundes: Kopie des Abgabevertrages
- Abgabe ins Tierheim: Einlieferungsschein vom Tierheim
- Wegzug aus München: Meldebestätigung des neuen Wohnorts
Zur Abmeldung Ihres Hundes müssen Sie auch Ihre Hundesteuermarke zurückgeben. Sie können die Marke persönlich vorbeibringen oder uns per Post zusenden.
Rechtliche Grundlagen
Stadtkämmerei
SKA 4.2 Grund-, Zweitwohnungs-, Hundesteuer
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Stadtkämmerei
SKA 4.2 Grund-, Zweitwohnungs-, Hundesteuer
Postfach 201951
80019 München
Fax: +89 233 20356
Adresse
Seidlstraße 27
80335 München
Öffnungszeiten
-
Mo.
08:30 - 12:00
13:00 - 15:00 (nur telefonisch) - Di. 08:30 - 12:00 (keine telefonische Erreichbarkeit)
-
Mi.
08:30 - 12:00
13:00 - 15:00 (nur telefonisch) -
Do.
08:30 - 12:00
13:00 - 15:00 (nur telefonisch) - Fr. 08:30 - 12:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
Persönliche Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung bitte. Die Zahlschalter der Stadtkasse sind Montag bis Mittwoch in der Landsberger Straße 36 zu den Öffnungszeiten besetzt.
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze