Denkmalschutz
Wer Baudenkmäler oder Teile davon beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen will, benötigt eine Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz.
Beschreibung
Eine Erlaubnispflicht besteht auch für Maßnahmen am Äußeren von Bauten, die sich in Ensembles oder in der Nähe von Baudenkmälern oder Ensembles befinden. Auch für Grabungen im Bereich von Bodendenkmälern ist eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Ob ein Gebäude ein Baudenkmal darstellt, in einem Ensemble, in der Nähe eines Baudenkmals / Ensembles liegt oder ein Bodendenkmal von einer geplanten Grabung betroffen ist, kann dem Denkmal-Altas des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege entnommen werden: https://geoportal.bayern.de/denkmalatlas/
Eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis ist über das Formular weiter unten schriftlich zu beantragen. Im Falle eines Baugenehmigungsverfahrens ersetzt die Baugenehmigung grundsätzlich die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis: Ein separater Erlaubnisantrag ist in diesem Fall nicht notwendig. Dies gilt nicht für Erlaubnisse für Grabungsarbeiten im Bereich von Bodendenkmälern: In diesem Fall ist neben der Baugenehmigung eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis separat zu beantragen.
Der denkmalgeschützte Bereich umfasst bei Baudenkmälern grundsätzlich neben der Fassade auch das Gebäudeinnere – und kann auch Nebengebäude und Nebenanlagen wie zum Beispiel Einfriedungen beinhalten.
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Beschreibung der geplanten Maßnahmen
- Darstellung des Gebäudes und / oder des zu ändernden Bauteils (z. B. Fensterplan, Fotos, etc.)
- Darstellung der beabsichtigten Änderung
- Zeitplan für die Realisierung der Maßnahme
- Bei Grabungen im Bodendenkmalbereich: Geländepläne mit konkreten Darstellungen zu den geplanten Grabungsarbeiten
- Informationen über bisherige Abstimmungen mit der Denkmalschutz- und / oder der Baubehörde
Rechtliche Grundlagen
Bayerisches Denkmalschutzgesetz, Bayerische Bauordnung, Bayerisches Verwaltungs- und Verfahrensgesetz
Untere Denkmalschutzbehörde
Internet
Telefon
Post
Untere Denkmalschutzbehörde
Blumenstraße 28b
80331 München
Fax: +49 89 233-24944
Adresse
Blumenstraße 19
80331 München
Bitten vereinbaren Sie einen Termin für eine Beratung.