Ausnahme vom Kfz-Verbot auf dem Friedhof für private Besuche

In begründeten Fällen können Sie als Besucher*in eine einmalige oder dauerhafte Ausnahme vom Kfz-Fahrverbot auf den städtischen Friedhöfen beantragen.

Beschreibung

In begründeten Fällen lassen die Städtischen Friedhöfe München Ausnahmen vom KFZ-Fahrverbot auf den städtischen Friedhöfen zu; mögliche Ausnahmen: Mobilitätseinschränkung, Behinderung, Einzeltransport.

Die Ausnahmen werden im Bedarfsfall für den einmaligen Besuch oder dauerhaft erteilt. Die Ausnahmen sind für 5 Jahre befristet.

Benötigte Unterlagen

Formloser Antrag mit Angaben:

  • Name der Antragsteller*in
  • Begründung
  • Kfz-Kennzeichen
  • Nachweise für die einzelfallsbezogenen Gründe (zum Beispiel Behindertenausweis, ärztliches Attest)

Dauer und Kosten

Gebührenrahmen

15 – 1250 Euro

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Friedhofsatzung, Kostensatzung

LHM

Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München
Technik 1

Post

LHM
Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München
Technik 1

Damenstiftstraße 8
80331 München

Adresse

Damenstiftstraße 8
80331 München

Montag bis Donnerstag 8 bis 15 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr

Barrierefreiheit

  • Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze


Ein behindertengerechter Zugang befindet sich im Innenhof.

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