Verzicht auf Grabnutzungsrechte
Wenn die vorgeschriebene Ruhezeit abgelaufen ist, können Sie Grabnutzungsrechte aufgeben.
Beschreibung
Nach Ablauf der vorgeschriebenen Ruhezeit können Grabnutzungsrechte beendet werden.
- Beendigung mit Ablauf des Nutzungsrechts
- Beendigung vor Ablauf des Nutzungsrechts ist nur durch die oder den Erwerber*in möglich
- Beendigung zum Ablauf durch die oder den Inhaber*in des Nutzungsrechts oder der Rechtsnachfolger*innen
Benötigte Unterlagen
Verzichtserklärung
Ausweis
Rechtliche Grundlagen
§ 18 und § 19 Friedhofssatzung
							
							Gesundheitsreferat
							
								
									
Städtische Friedhöfe München
Gräberverwaltung
							
						
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	                   	Städtische Friedhöfe München
Gräberverwaltung
	                
	                
	                      
	                     Damenstiftstraße 8
 
	                      
	                     80331 München 
	                
Adresse
	            	
                    Damenstiftstraße 8
                    80331 München