Familienpass
Aktionen, Gutscheine und Ermäßigungen für Familien aus München und den Landkreisen Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, München und Starnberg.
Beschreibung
Der Familienpass wird für alle Münchner Familien und für Familien aus den Landkreisen Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, München und Starnberg angeboten.
Der Münchner Familienpass enthält viele Freizeitangebote, Gutscheine und attraktive Ermäßigungen. Beispielsweise zwei Gutscheine für freien Eintritt in ein M-Bad, gültig für eine*n Erwachsene*n und ein Kind (bis 14 Jahre), sowie viele weitere Ermäßigungen , unter anderem für Tier- und Wildparks, Tanz- und Musikschulen, Museen oder Kinderfachgeschäfte.
Der Familienpass gilt für zwei Erwachsene und bis zu vier Kindern bis einschließlich 17 Jahren. Familien mit mehr als vier Kindern bekommen einmalig einen weiteren, kostenlosen Familienpass.
Der Familienpass gilt vom 1.Januar bis 31. Dezember des jeweiligen Jahres.
Fragen & Antworten
Der Münchner Familienpass bietet Aktionen, Gutscheine, Ermäßigungen und exklusive Angebote. Er soll Familien im Alltag und bei der Freizeitgestaltung finanziell entlasten. Der Münchner Familienpass ist Teil der „Leitlinie Kinder- und Familienpolitik“ der Landeshauptstadt München.
Der Familienpass gilt von 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember (ganzjährig). Bei manchen Angeboten gibt es aufgrund von Spielzeiten oder Saisonen abweichende Termine. Diese sind auf dem jeweiligen Coupon vermerkt.
Münchner Familien erhalten den Familienpass für 6 Euro an vielen Verkaufsstellen in München. Familien aus den Landkreisen Fürstenfeldbruck, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, München und Starnberg können den Münchner Familienpass in ihren Landkreisen erwerben.
Grundsätzlich gilt: Der Münchner Familienpass wird von der Landeshauptstadt München für Münchner Familien herausgegeben und finanziert. Daher können nur in München lebende Familien den Münchner Familienpass erwerben. Ausnahme: Die Landkreise Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, München und Starnberg beteiligen sich am Münchner Familienpass. Daher können Familien aus diesen Landkreisen ebenfalls den Familienpass erwerben und nutzen. Diese Familien können den Münchner Familienpass nur in ihren Landkreisen erwerben (oder online bestellen).
Jeder Familienpass gilt für zwei Erwachsene und bis zu vier Kinder bis einschließlich 17 Jahren. Das verwandtschaftliche Verhältnis ist dabei nicht ausschlaggebend, denn „Familie ist da, wo Kinder sind!“ Wenn nicht anders vermerkt, gilt, dass mindestens ein*e Erwachsene*r gemeinsam mit mindestens einem Kind an einem Angebot teilnimmt.
Familien mit mehr als vier eigenen Kindern erhalten einmalig einen weiteren kostenlosen Familienpass (bitte per E-Mail beantragen: familienpass.soz@muenchen.de).
Für die Landeshauptstadt München ist Familie immer da, wo Kinder sind! Der Begriff „Familie“ schließt Alleinerziehende, Familien mit Pflegekindern und Großeltern mit Enkelkindern ebenso ein wie gleichgeschlechtliche Partnerschaften mit Kindern.
Für alle Angebote gilt, dass Sie die letzte Seite der Broschüre (den ausgefüllten Familienpass) vorzeigen müssen. Alle Personen, die den Pass nutzen, müssen hier namentlich eingetragen sein. Bitte den Familienpass nicht aus der Broschüre schneiden! Einmalig gültige Gutscheine sind mit einem „Scheren“-Symbol gekennzeichnet. Weiterhin dürfen die Gutscheine, wenn auf dem Coupon nicht anders vermerkt, erst direkt an der Kasse aus der vorliegenden Broschüre gelöst werden, damit sie ihre Gültigkeit bewahren. Eine Rückerstattung oder eine Barauszahlung von nicht genutzten Gutscheinen ist nicht möglich. Preisänderungen bei einzelnen Anbietern sind vorbehalten. Bei Verlust der Broschüre und der enthaltenen Gutscheine kann kein Ersatz geleistet werden. Falls einzelne Gutscheine aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände nicht eingelöst werden können, verlieren sie nach Ablauf ihre Gültigkeit.
Sie können sich innerhalb einer bestimmten Frist für eine Veranstaltung anmelden, die genauen Daten finden Sie in der jeweiligen Veranstaltung. Nach Ablauf der Frist werden die Teilnahmeplätze im Losverfahren vergeben.
Wir haben stadtweit aufgefordert, uns Wünsche und Angebote mitzuteilen und haben daraufhin versucht, die genannten Unternehmen und Institutionen zur Teilnahme zu gewinnen. Das ist uns in vielen Fällen gelungen. Über die Jahre hinweg fanden sich zahlreiche neue Unternehmen. Die Auswahl erfolgt unter anderem auch unter ökologischen Gesichtspunkten und obliegt grundsätzlich der Stadt München. Wir danken allen Kooperationspartner*innen für ihre freundliche Unterstützung.
Rechtliche Grundlagen
Freiwillige Leistung der Jugendhilfe.
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