Abholung elektronischer Aufenthaltstitel und Reiseausweise

Wenn Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel oder elektronischen Reiseausweis abholen möchten, benötigen Sie einen Termin.

Beschreibung

Sofern Sie bei der Beantragung Ihres Dokuments keinen Direktversand über die Bundesdruckerei gebucht haben, können Sie einen Termin zur Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder Reiseausweises buchen. Jeden Morgen werden Termine zur Abholung freigeschaltet: Montag, Mittwoch und Freitag um 7.30 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag um 8.30 Uhr.

Wenn Ihr eAT oder eRA abholbereit ist, können Sie online einen Termin zur Abholung vereinbaren.

Voraussetzungen

Bitte überprüfen Sie vorab im Internet, ob Ihre Dokumente abholbereit sind, und buchen Sie anschließend einen Termin zur Abholung.

Benötigte Unterlagen

  • Abholschein
  • Gültiger Reisepass oder Passersatz
  • Gegebenenfalls vollständig ausgefüllte Vollmacht zur Abholung

Falls vorhanden:

  • bisherige Dokumente in Papierform (zum Beispiel Duldung, Gestattung, Fiktionsbescheinigung)
  • bisheriger elektronischer Aufenthaltstitel
  • bisheriger elektronischer Reiseausweis

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

​ 15 Minuten

Gebührenrahmen

​ gebührenfrei

Fragen & Antworten

Ja, das ist möglich. Diese Person benötigt eine schriftliche Vollmacht von ihnen und ihr eigenes gültiges Ausweisdokument im Original.

Jugendliche unter 18 Jahren können ihre Dokumente mit einer Vollmacht eines Erziehungsberechtigten und dessen gültigem Ausweisdokument abholen.

Dokumentenausgabe

Post

Dokumentenausgabe

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-27501

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Lagehinweis: Eingang A

Ähnliche Leistungen

Verlust von Aufenthalts- oder Ausweisdokumenten

Wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel, Reiseausweis oder andere Dokumente verloren haben oder diese gestohlen wurden, können Sie hier den Verlust melden.

Einschalten der eID-Funktion oder Änderung der PIN – Elektronischer Aufenthaltstitel

Sie können die Online-Ausweisfunktion Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) aktivieren oder die PIN neu setzen.

Angleichung des Namens an das deutsche Recht

Wenn Sie durch eine Einbürgerung als Spätaussiedler anerkannt oder für ihre Namensführung das deutsche Recht gewählt haben, können Sie ihre Namen anpassen lassen.

Widerruf Verlust oder Diebstahl der eID-Karte

Wenn Ihre verlorene oder gestohlene eID-Karte wieder auftaucht, informieren Sie bitte sofort Ihr Bürgerbüro.

Verlust oder Diebstahl eID-Karte

Wenn Ihnen die eID-Karte verloren geht oder gestohlen wurde, gilt es einige Informationen zu beachten. Diese finden Sie hier.

Übertrag des Aufenthaltstitels in den neuen Pass

Wenn Sie einen neuen Reisepass bekommen haben, müssen Sie auch einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen.

Erlöschen des Aufenthaltstitels, § 51 AufenthG

Für längere Auslandsaufenthalte brauchen Sie eine Bescheinigung. Die Bescheinigung ist notwendig, da sonst Ihr Aufenthaltstitel seine Gültigkeit verlieren kann.

eID-Karte (EU/EWR)

Staatsangehörige aus einem EU-Staat (außer Deutschland) oder Norwegen, Island, Liechtenstein können eine eID-Karte beantragen.