Einschalten der eID-Funktion oder Änderung der PIN – Elektronischer Aufenthaltstitel

Sie können die Online-Ausweisfunktion Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) aktivieren oder die PIN neu setzen.

Beschreibung

Mit der Online- Ausweisfunktion können Sie sich im Internet und an Automaten ausweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele Passwörter und Benutzernamen merken. Um sich online ausweisen zu können, ist eine aktivierte Online-Ausweisfunktion PIN notwendig.

Sollte Ihre Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert sein und/oder Sie finden Ihren PIN-Brief nicht mehr beziehungsweise haben Ihre PIN vergessen, können Sie sich an die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung wenden.

​Die Aktivierung Ihrer Online-Ausweisfunktion oder das Setzen einer neuen PIN ist nur in der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung möglich. Für den Besuch brauchen Sie einen Termin.

Voraussetzungen

Die eID mit der PIN für die Nutzung von eID-Diensten kann nur aktiviert werden, wenn die Identität geklärt ist.

Sie besitzen einen gültigen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und

  • haben Ihren Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt München und
  • sind mindestens 16 Jahre alt und
  • besitzen einen gültigen Nationalpass oder Passersatz

Bitte buchen Sie keinen Termin, wenn einer der folgenden Eigenschaften auf Sie zutrifft:

  • Sie besitzen einen Reiseausweis ohne Nationalpass (Blau/Grau) oder
  • Ihr eAT (elektronischer Aufenthaltstitel) ist abgelaufen oder
  • Sie besitzen einen eAT (elektronischer Aufenthaltstitel) als Ausweisersatz

Schreiben Sie uns stattdessen über unser Kontaktformular und wählen Sie „Ich habe eine Frage“, Kategorie „Reiseausweis/eAT/PIN/Verlust“ und das Thema „PIN oder online Ausweisfunktion eAT“ aus.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Reisepass oder Passersatz
  • Gültiger eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)

Wenn Sie einen abgelaufenen Aufenthaltstitel in Kartenform haben, müssen Sie diesen bei Ihrem Termin abgeben.

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

15 Minuten

Gebührenrahmen

​gebührenfrei

Schnellschalter

Post

Schnellschalter

Ruppertstraße 19
80466 München

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

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Erlöschen des Aufenthaltstitels, § 51 AufenthG

Für längere Auslandsaufenthalte brauchen Sie eine Bescheinigung. Die Bescheinigung ist notwendig, da sonst Ihr Aufenthaltstitel seine Gültigkeit verlieren kann.

Übertrag des Aufenthaltstitels in den neuen Pass

Wenn Sie einen neuen Reisepass bekommen haben, müssen Sie auch einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen.

Widerruf Verlust oder Diebstahl der eID-Karte

Wenn Ihre verlorene oder gestohlene eID-Karte wieder auftaucht, informieren Sie bitte sofort Ihr Bürgerbüro.

Adressänderung im eAT nach Umzug

Wenn Sie innerhalb des Stadtgebiets umziehen oder nach München zuziehen, sollten Sie die Adresse auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ändern.

Verlust oder Diebstahl eID-Karte

Wenn Ihnen die eID-Karte verloren geht oder gestohlen wurde, gilt es einige Informationen zu beachten. Diese finden Sie hier.

Verlust von Aufenthalts- oder Ausweisdokumenten

Wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel, Reiseausweis oder andere Dokumente verloren haben oder diese gestohlen wurden, können Sie hier den Verlust melden.

Angleichung des Namens an das deutsche Recht

Wenn Sie durch eine Einbürgerung als Spätaussiedler anerkannt oder für ihre Namensführung das deutsche Recht gewählt haben, können Sie ihre Namen anpassen lassen.

eID-Karte (EU/EWR)

Staatsangehörige aus einem EU-Staat (außer Deutschland) oder Norwegen, Island, Liechtenstein können eine eID-Karte beantragen.