Fachkräfteeinwanderungsberatung

Möchten Sie als internationale Fachkraft in München arbeiten? Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg, wenn Sie noch im Ausland oder bereits in der Region München leben.

Beschreibung

Wenn Sie im Ausland oder bereits in der Region München leben und in München als Fachkraft arbeiten möchten, bieten wir Ihnen Beratung zu beruflicher Anerkennung, Qualifizierung und Einwanderung. Zudem beraten wir zu Einreiseoptionen und zum Zweckwechsel des Aufenthaltstitels im Rahmen der beruflichen Anerkennung.

  • Einreiseoptionen und Zweckwechsel des Aufenthaltstitels im Kontext der beruflichen Anerkennung: Wir beraten Fachkräfte im Ausland individuell zu geeigneten Einreise- und Visumsoptionen. Darüber hinaus unterstützen wir Fachkräfte, die bereits im Großraum München sind, auf dem Weg zum Zweckwechsel ihres Aufenthaltstitels im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes.
  • Information über Anerkennungsstellen: Wir geben Ihnen Auskunft über die zuständige Stelle für die Anerkennung Ihrer Qualifikationen.
  • Unterstützung bei der Antragstellung: Wir helfen Ihnen aktiv bei der Erstellung und Einreichung Ihres Antrags zur Anerkennung.
  • Begleitung im Anerkennungsverfahren: Wir stehen Ihnen während des gesamten Anerkennungsverfahrens zur Seite und unterstützen Sie mit unserer fachkundigen Beratung.
  • Erklärung des Anerkennungsbescheids: Wir erklären Ihnen, was der Anerkennungsbescheid bedeutet und welche nächsten Schritte möglich sind.
    Unterstützung bei der Qualifizierungssuche: Wir helfen Ihnen, geeignete Qualifizierungsmaßnahmen zu finden, um Ihre beruflichen Chancen zu verbessern.

Wir beraten individuell und kostenfrei.
Wir beraten Sie per Videocall, telefonisch, per E-Mail und persönlich.

Anmeldung:

  • Online-Registrierung für die Fachkräfteeinwanderungsberatung:
    Bitte melden Sie sich online an.
  • Bestätigung Ihrer Registrierung: Sie erhalten eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Registrierung bestätigt.

Kontaktaufnahme: Wir werden Sie per Telefon oder E-Mail kontaktieren.

Wir vermitteln aber keine Jobs und stellen keine Visa aus.

Voraussetzungen

Sie leben noch im Ausland, verfügen über eine abgeschlossene berufliche oder akademische Qualifikation und planen, in Ihrem erlernten Beruf in der Region München zu arbeiten.

Oder:

Sie leben bereits in der Region München und möchten Ihren Aufenthaltstitel wechseln, um als qualifizierte Fachkraft zu arbeiten.
Dies ist relevant, wenn Sie zum Beispiel einen der folgenden Aufenthaltstitel haben:

  • Chancenkarte
  • Au-pair-Visum
  • FSJ- oder BFD-Visum, Sprachvisum, Working-Holiday-Visum
  • Visum nach § 16d Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Qualifizierungsmaßnahmen)
  • Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG
  • Aufenthaltserlaubnis nach § 18b AufenthG
  • Blaue Karte EU

Benötigte Unterlagen

Berufliche Diplome, Zeugnisse und Zertifikate, Aufenthaltstitel

Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Abteilung Migration, Integration, Teilhabe
Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen /
MigraNet (Internationale Fachkräfte)

Post

Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Abteilung Migration, Integration, Teilhabe
Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen /
MigraNet (Internationale Fachkräfte)

Franziskanerstraße 8
81669 München

Fax: +49 89 233-40683

Adresse

Franziskanerstraße 8
81669 München

Ähnliche Leistungen

Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierte Geduldete

Sie haben eine Duldung und möchten einer Ihrer beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung nachgehen? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Notfall-Hilfe Aufenthaltstitel – Studierende, Hochschulabsolvent*innen, Selbstständige

Sie sind Student*in, Hochschulabsolvent*in oder selbstständig, haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel und brauchen wegen eines Notfalls dringend Hilfe?

Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit für Staatsangehörige aus Drittstaaten

Staatsangehörige aus Drittstaaten und ihre Familienangehörigen können eine Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit beantragen.

Aufenthaltserlaubnis – Fachkräfte mit Berufsausbildung

Wenn Sie eine Fachkraft mit Berufsausbildung sind und in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung.

Notfall-Hilfe Aufenthaltstitel – Beschäftigte, Angehörige

Sie sind Beschäftigte*r oder Familienangehörige*r, haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel und brauchen wegen eines Notfalls dringend Hilfe?

Aufenthaltserlaubnis für Geschäftsführer*innen

Die Aufenthaltserlaubnis für Geschäftsführer*innen ist für Personen, die im Angestelltenverhältnis oder selbständig als Geschäftsführer*in tätig werden.

Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für Fachkräfte aus dem Ausland zur akademischen Beschäftigung.

Aufenthaltserlaubnis – Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

Wenn Sie ein Studium außerhalb Deutschlands absolviert haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Beschäftigung beantragen.

Aufenthaltserlaubnis – Forschende und wissenschaftliches Personal

Sie möchten eine Forschungstätigkeit beginnen oder einer wissenschaftlichen Tätigkeit nachgehen? Dann können Sie dafür verschiedene Aufenthaltserlaubnisse beantragen

Aufenthaltserlaubnis – Werkvertragsarbeitnehmende

Sie sind Ausländer*in und werden von Ihrem Unternehmen als Werkvertragsarbeitnehmer*in nach Deutschland entsandt? Die entsprechenden Informationen finden Sie hier.