Betreuung, Integration und Unterbringung Geflüchteter
Wenn Sie wohnungslos in München und aus einem anderen Land geflohen sind, gibt es die Möglichkeit eines vorübergehenden Wohnraums mit sozialpädagogischer Betreuung.
Beschreibung
Das Angebot richtet sich an wohnungslose geflüchtete Familien und Einzelpersonen, die aufgrund besonderer Bedarfe auf einen abgeschlossenen Wohnraum und sozialpädagogische Unterstützung angewiesen sind. Dazu zählen Geflüchtete mit gesundheitlichen Einschränkungen oder medizinischen Bedarfen, Geflüchtete aus dem Humanitären Aufnahmeprogramm, Resettlement oder Geflüchtete mit LGBTIQ*-Hintergrund. Zur Zielgruppe zählen auch junge Erwachsene (in der Regel 18 bis 27 Jahre) mit Flucht- oder Migrationsgeschichte, die sich in Schule oder Ausbildung befinden.
- Wir bieten die Möglichkeit einer vorübergehenden Unterbringung in Wohnprojekten, Wohnungen oder Wohngemeinschaften. Die Unterbringung ist befristet und kann bei guter Zusammenarbeit und Unterstützungsbedarf verlängert werden.
- Wir vermitteln grundlegende Kompetenzen zum Führen eines eigenständigen Haushalts
- Unterstützung bei den vielfältigen Anforderungen des Lebens in einer Wohnung, um später eine eigene Wohnung dauerhaft (be)halten zu können (zum Beispiel Pflege der Wohnung, Regelung finanzieller Angelegenheiten wie Strom und Miete).
- Wir vermitteln in dauerhaften Wohnraum oder eine geeignete Anschlussunterbringung mit niederschwelliger bedarfsorientierter Weiterbetreuung; auf Wunsch bis zu 18 Monate nach Auszug.
- Wir unterstützen in Schule, Ausbildung und Studium. Ziel ist der erfolgreiche Abschluss und die anschließende dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt.
- Wir unterstützen bei gesellschaftlicher Partizipation und Integration.
Nach vollständiger Einsendung der benötigten Unterlagen nehmen wir Sie auf unsere Warteliste auf. Sobald ein geeigneter Platz zur Verfügung steht, werden Sie von uns kontaktiert und zu einem gemeinsamen Vorstellungsgespräch direkt im Wohnprojekt oder der Wohnung eingeladen. Anschließend erfolgt die Entscheidung, ob und wann ein Einzug möglich ist. Sollten Sie den Platz ohne triftigen Grund ablehnen, erhalten Sie vorerst kein weiteres Angebot von uns.
Wenn Sie bereits auf unserer Warteliste stehen, beachten Sie bitte die Rückmeldefristen:
Um zu bestätigen, dass weiterhin Bedarf an unserem Angebot besteht, müssen Sie sich verbindlich alle zwölf Monate (frühestens ab 1. Dezember, spätestens zum 31.Dezember) schriftlich per E-Mail bei uns melden. In Ihrer Nachricht geben Sie Name, Geburtsdatum und eine kurze Info an, ob und welche Änderungen sich zur ursprünglichen Meldung ergeben haben. Sollten wir keine Rückmeldung erhalten, gehen wir davon aus, dass kein Bedarf mehr besteht. Sie werden dann von unserer Warteliste genommen.
Voraussetzungen
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Fachkräften.
- Sie müssen in München gemeldet, wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sein.
Für junge Erwachsende gelten folgende zusätzliche Voraussetzungen: - Alter in der Regel zwischen 18 und 27 Jahren
- Bestehendes Ausbildungsverhältnis (Arbeit oder Schule)
Benötigte Unterlagen
- Ausgefüllte und unterschriebene Bedarfsmeldung für Familien, Einzelpersonen oder für junge Erwachsene
- Unterschriebene datenschutzrechtliche Einwilligung (befindet sich im Anhang der Bedarfsmeldung)
- Kopien der Ausweise, Aufenthaltstitel aller Personen, die einziehen wollen
- Weitere Nachweise, diese können sein:
- Nachweis über Schule, Ausbildung, Studium (verpflichtend für die Warteliste für junge Erwachsene)
- Arbeitsvertrag
- Medizinische Unterlagen (zum Beispiel Atteste, Nachweis über Behinderung, Arztberichte)
Fragen & Antworten
Ja, für die Unterbringung entstehen Kosten. Die Personen gehen mit der Landeshauptstadt München ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis ein. Entsprechend werden Gebühren gemäß den einschlägigen Satzungen erhoben. Die Gebühren unterscheiden sich je nach Art der Unterbringung (Wohnprojekt oder Wohnung) und beruflicher/schulischer Situation der Personen.
Nein. Die Auswahl der auf den Wartelisten stehenden Personen erfolgt durch die Mitarbeiter*innen und ist abhängig von den jeweiligen Bedarfen und den verfügbaren Plätzen in den Wohnprojekten, Wohnungen und Wohngemeinschaften. Aufgrund der eingeschränkten Kapazitäten besteht kein Anspruch auf eine Unterbringung bzw. eine bestimmte Form der Unterbringung.
Nein. Die Unterbringung ist befristet. Ziel ist es eine eigene Wohnung zu finden. Die Aufnahme erfolgt auf Grundlage der gesetzlich-kommunalen Unterbringungspflicht für wohnungslose Haushalte sowie den gesetzlichen Vorgaben zur Unterbringung schutzbedürftiger Geflüchteter. Sie stellt keinen dauerhaften Wohnraum dar und ist zeitlich begrenzt.
Das pädagogische Personal unterstützt bei der Beantragung von Sozialleistungen (Sozialgesetzbuch (SBG) II, SGB XII; Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)).
Ich muss meine Unterlagen halbjährlich oder jährlich aktualisieren (Rückmeldung an das jeweilige E-Mail-Postfach).
Sozialreferat
Wohnen und Betreuen von unbegleiteten minderjährigen und heranwachsenden Flüchtlingen
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Wohnen und Betreuen von unbegleiteten minderjährigen und heranwachsenden Flüchtlingen
Werinherstraße 89
81541 München
Adresse
Werinherstraße 89
81541 München
Telefonische Erreichbarkeit:
Mittwoch von 9 bis 11 Uhr
Familien/Einzelpersonen:
warteliste.vulnerabel.soz@muenchen.de
Junge Erwachsene:
warteliste.bildung.soz@muenchen.de