Förderung von Fort- und Weiterbildungen (ambulante und teilstationäre Pflege)

Als ambulante oder teilstationäre Pflegeeinrichtung können Sie eine Förderung für Supervision, Fort- und Weiterbildungen erhalten.

Beschreibung

Förderfähig sind pflegespezifische Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (wie Schulungen zu speziellen Pflegethemen oder auch Weiterbildung zur Gerontopsychiatrischen Fachkraft) sowie Supervisionen.

Voraussetzungen

Ambulante Pflegedienste sowie Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen im Sinne des § 71 Abs. 1 SGB XI müssen ihren Geschäftssitz in München haben und die Voraussetzungen entsprechend der Leitlinien erfüllen.

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen im laufenden Kalenderjahr schriftlich (auf dem Postweg, per Fax) bei der Landeshauptstadt München eingegangen sein. Genauso ist ein Qualifikationsnachweis der Fortbildner*innen oder der Supervisor*innen im Vorfeld vorzulegen.

Nach erfolgter Maßnahme ist die Rechnung der Supervisor*innen oder des Bildungsträgers sowie eine Teilnahmeliste mit Angabe der Vor- und Zunamen sowie der entsprechenden Qualifikation mit Unterschrift oder das entsprechende Teilnahme-Zertifikat in Kopie vorzulegen. Die Fördermittel werden erst nach Vorlage der vollständigen Unterlagen ausbezahlt.

Benötigte Unterlagen

Für Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen:

  • Antragsformular Fortbildung
  • Antragsformular Weiterbildung
  • Qualifikationsnachweis
  • Schulungsunterlagen
  • Auszahlungsantrag Fortbildung
  • Auszahlungsantrag Weiterbildung
  • Rechnung
  • Teilnahmeliste /Teilnahme-Zertifikat


Für Supervisionen:

  • Antragsformular Supervision
  • Qualifikationsnachweis
  • Schulungsunterlagen
  • Auszahlungsantrag Supervision
  • Rechnung
  • Teilnahmeliste /Teilnahme-Zertifikat

Rechtliche Grundlagen

  • Leitlinien zum Förderprogramm
  • § 71 Abs. 1 SGB XI

Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Altenhilfe und Pflege

Post

Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Altenhilfe und Pflege

Sankt-Martin-Straße 53
81669 München

Adresse

Sankt-Martin-Straße 53
81669 München

Ähnliche Leistungen

Investitionsförderung ambulante Pflegedienste

Als ambulanter Pflegedienst können Sie entsprechend der Richtlinien und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Investitionsförderung erhalten.

Förderung Pflegeüberleitung

Beendigung des Programmes "Förderung Pflegeüberleitung" zum 31.12.2024.

Anmeldung von ambulanten Pflegediensten

Wer gegen Entgelt vorbehaltene Tätigkeiten in der Pflege erbringt oder anbietet hat dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

Förderung zur Interkulturellen Öffnung in der Altenhilfe

Als Einrichtung der Offenen Altenhilfe können Sie eine Förderung für Fortbildungen und Workshops zur interkulturellen Öffnung (IKÖ) erhalten.

Investitionsförderung Vollstationär/Kurzzeitpflege

Als vollstationäre Einrichtung oder Einrichtung der Kurzzeitpflege können Sie Investitionsförderung für Neubau, Umbau und Modernisierungsmaßnahmen erhalten.

Förderung einer Hausinternen Tagesbetreuung

Als vollstationäre Pflegeeinrichtung können Sie entsprechend der Leitlinien einen Personalkostenzuschuss für eine Fachkraft für Hausinterne Tagesbetreuung erhalten.

Investitionsförderung für teilstationäre Pflege

Durch Investitionsförderung sollen Strukturen geschaffen werden, damit eine bedarfsgerechte Versorgung von pflegebedürftigen Münchner*innen möglich ist.

Förderung von Fort- und Weiterbildungen (vollstationäre Pflege)

Als vollstationäre Pflegeeinrichtung können Sie eine Förderung für Supervision, Fort- und Weiterbildungen erhalten.

Anschubfinanzierung ambulante innovative Pflegeangebote

Projekte für Pflege-Wohngemeinschaften, Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen und innovative Versorgungsformen werden in der Aufbauphase finanziell unterstützt.