Förderung von Fort- und Weiterbildungen (vollstationäre Pflege)
Als vollstationäre Pflegeeinrichtung können Sie eine Förderung für Supervision, Fort- und Weiterbildungen erhalten.
Beschreibung
Förderfähig sind 
- Fort- und Weiterbildungen, die zur Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung der spezifischen Fachkenntnisse der beruflich Pflegenden erforderlich sind
- Supervisionen
- Personalentwicklungsmaßnahmen zum Einsatz akademisch qualifizierter Pflegefachpersonen und für Arbeitsorganisationsmodelle wie Primary Nursing
Die Förderbereiche werden jährlich neu überprüft und festgelegt. Alle Maßnahmen sind auch als online-Seminare förderfähig. Förderfähig sind zum Beispiel:
- Basisschulung zur Hygiene (IfSG)
- Sterbebegleitung
- Schmerzmanagement
- Gewaltprävention in der Pflege
- Kultursensible / Transkulturelle / Diversitätssensible Pflege
- Deutschkurse
- Praxisanleitung generalistische Pflegeausbildung
- Hygienebeauftragte*r IfSG (Mindeststandard: 40 Stunden)
- Gerontopsychiatrische Fachkraft für Pflege und Betreuung
- Palliative Care für berufliche Pflegende
- Supervisionen
Die Fördermittel können erst nach Durchführung der Maßnahme und Vorlage der vollständigen Unterlagen ausbezahlt werden.
Maßgebliche Ausführungen zu Fördervoraussetzungen, Art und Umfang der Förderungen, Anspruchsberechtigung und Antragsverfahren finden Sie in den Leitlinien zur Förderung von Fort- und Weiterbildungen und Supervision für vollstationäre Pflegeeinrichtungen.
Voraussetzungen
Anspruchsberechtigt sind alle vollstationären Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 71 Abs. 2 Sozialgesetzbuch XI - Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) -, die über einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI verfügen, ihre Leistungen im Stadtgebiet München erbringen und die Voraussetzungen entsprechend der Leitlinien erfüllen.
Anträge (mit Originalunterschrift) und erforderliche Nachweise müssen vor Beginn der Maßnahme im laufenden Kalenderjahr schriftlich (auf dem Postweg, per Fax) bei der Landeshauptstadt München eingegangen sein.
Benötigte Unterlagen
Fortbildungen:
- Antrag für Fortbildungsmaßnahmen
- Schulungsunterlagen mit Qualifizierungsnachweis externe*r Dozentin
- Auszahlungsantrag für Fortbildungsmaßnahmen
- Rechnung
- Teilnahmeliste
Weiterbildungen:
- Antrag für Weiterbildungsmaßnahmen
- Schulungsunterlagen
- Auszahlungsantrag für Weiterbildungsmaßnahmen
- Rechnung
- Teilnahmezertifikat
Supervisionen:
- Antrag für Supervisionen
- Qualifikationsnachweis Supervisor*in
- Auszahlungsantrag für Supervisionen
- Rechnung
- Teilnahmeliste
Rechtliche Grundlagen
§§ 71, 72 SGB XI
 Leitlinien zur Förderung von vollstationäre Pflegeeinrichtungen
							
							Sozialreferat
							
								
									
Altenhilfe und Pflege
							
						
					Internet
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