Investitionsförderung ambulante Pflegedienste
Als ambulanter Pflegedienst können Sie entsprechend der Richtlinien und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Investitionsförderung erhalten.
Beschreibung
Zweck und Höhe der Förderung
Die Investitionsförderung soll dazu beitragen, dass in München eine bedarfsgerechte und leistungsfähige Pflege-Infrastruktur vorliegt und ambulante Pflegeeinrichtungen unterstützt werden. Der Sozialausschuss der Landeshauptstadt München stellt für dieses Förderprogramm jährlich Haushaltsmittel in Höhe von 3.979.386 Euro zur Verfügung.
Gegenstand der Förderung
Förderfähig sind betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen, wie für Büroausstattung, Pflegekoffer, Arbeitskleidung, Dienstfahrzeuge sowie Kosten für Miete oder Pacht. Die hierfür erfolgten Ausgaben müssen eindeutig dem Betrieb des Pflegedienstes zugeordnet werden können. Welche Investitionen als betriebsnotwendig gelten, ist in § 82 Absatz 2 Nummern 1 und 3 SGB XI geregelt. Bis zu welchen Höchstbeträgen die Landeshauptstadt München Investitionen anerkennt, steht in der Höchstbetragsliste.
Bitte beachten Sie bei der Antragsstellung auch unser Hinweisblatt, sowie die Informationen zur DSGVO.
Voraussetzungen
Pflegedienste, die Münchner*innen im Rahmen des SGB XI (Sozialgesetzbuch Elftes Buch) pflegen und einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI haben, können Fördermittel beantragen.
Informationen zu den Fördervoraussetzungen, Art und Umfang der Förderungen, Anspruchsberechtigung und Antragsverfahren, können Sie aus den Richtlinien (siehe unten) zur Förderung entnehmen.
Der Antrag sowie die Anlagen 1 und 2 müssen bis spätestens
31. März des Förderjahres auf dem Postweg
bei der Landeshauptstadt München eingegangen sein. Die Anlage 3 ist bis 31. Juli jeden Jahres vorzulegen.
Benötigte Unterlagen
- Antrag für das jeweilige Haushaltsjahr
- Personalausstattung für Beschäftigte in der Pflege im Juni (Anlage 1 A)
- Personalausstattung für Beschäftigte in der Pflege im Dezember (Anlage 1 B)
- Sachmittelausstattung (Anlage 2)
- Einnahmenübersicht des Vorjahres (Anlage 3)
- Nachweise wie zum Beispiel Lohnjournale, Rechnungen
Rechtliche Grundlagen
§ 82 Absatz 2 Nummern 1 und 3 SGB XI
 §§ 69, 71 Absatz 1 SGB XI
							
							Sozialreferat
							
								
									
Altenhilfe und Pflege
							
						
					Internet
Telefon
Post
	                
	                   	Landeshauptstadt München
	                
	                   	Sozialreferat
	                
	                   	Altenhilfe und Pflege
	                
	                
	                      
	                     Sankt-Martin-Straße 53
 
	                      
	                     81669 München 
	                
Adresse
	            	
                    Sankt-Martin-Straße 53
                    81669 München