Befreiung von der Hundesteuer – Besondere Aufgaben
Wenn Sie Ihren Hund zu beruflichen, gewerblichen, öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecken halten, können Sie sich von der Hundesteuer befreien lassen.
Voraussetzungen
Hauptberuflich oder gewerblich gehaltene Hunde:
- Sie halten Ihren Hund überwiegend für berufliche oder gewerbliche Zwecke, die private Haltung ist von deutlich untergeordneter Bedeutung.
- Ihr Hund ist für Ihren Beruf oder Betrieb unerlässlich, Sie können Ihre Aufgaben nicht ohne den Hund erfüllen.
Hunde mit öffentlichen oder gemeinnützigen Aufgaben:
- Sie halten Ihren Hund ausschließlich zur Erfüllung Ihrer Aufgaben, die private Haltung ist von völlig untergeordneter Bedeutung.
- Der Hund muss für seine Aufgabe dauernd zur Verfügung stehen.
Benötigte Unterlagen
Gerne beraten wir Sie bereits vor Antragstellung, ob in Ihrem Fall eine Befreiung möglich ist und welche Dokumente Sie einreichen müssen. In der Regel benötigen Sie ein formloses Antragsschreiben mit Angaben zu den Gründen der Hundehaltung sowie geeignete Nachweise über den Einsatz des Hundes. Bitte geben Sie im Antragsschreiben auch Ihre Telefonnummer für die schnelle Klärung von Rückfragen an.
Rechtliche Grundlagen
							
							Stadtkämmerei
							
								
									
SKA 4.2 Grund-, Zweitwohnungs-, Hundesteuer
							
						
					Persönliche Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung bitte. Die Zahlschalter der Stadtkasse (Barkasse) in der Herzog-Wilhelm-Straße 11 sind von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr besetzt.
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	                   	Landeshauptstadt München
	                
	                   	Stadtkämmerei
	                
	                   	SKA 4.2 Grund-, Zweitwohnungs-, Hundesteuer
	                
	                
	                      
	                      
	                     Postfach 201951
 
	                     80019 München 
	                
Fax: +49 89 233-20356
Adresse
	            	
                    Seidlstraße 27
                    80335 München
                    
                    
Öffnungszeiten
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 13:00 - 15:00 (nur telefonisch)
- Di. 08:30 - 12:00 (keine telefonische Erreichbarkeit)
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			                            		08:30 - 12:00
			                            		
 13:00 - 15:00 (nur telefonisch)
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 13:00 - 15:00 (nur telefonisch)
- Fr. 08:30 - 12:00
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 (Allerheiligen: Öffnungszeiten können abweichen)
- So. geschlossen
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze
Persönliche Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung bitte. Die Zahlschalter der Stadtkasse sind Montag bis Mittwoch in der Landsberger Straße 36 zu den Öffnungszeiten besetzt.