Mitteilung eines Tierschutzvorfalls
Wenn Sie den Verdacht haben, dass gegen tierschutz- oder tierseuchenrechtliche Vorgaben verstoßen wird, können Sie dies hier melden.
Beschreibung
Durch Ihre Mitteilung können die Amtstierärzt*innen, Tierhaltungen gezielt überprüfen und Maßnahmen ergreifen, wenn das Tier tierschutzwidrig gehalten oder misshandelt wird. Bei Bedarf werden Anordnungen getroffen, um bestehende Mängel abzustellen.
Sie können sich entweder über das Online-Kontaktformular an das KVR wenden oder eine Anzeige bei der Polizei erstatten.
Voraussetzungen
Um Anzeigen wegen tierschutzwidriger Haltung verfolgen zu können, benötigen wir folgende Informationen:
- Halter*in des Tieres (zum Beispiel Name, Adresse, Kfz-Kennzeichen)
- Details zum Vorfall
- Hilfreich ist, wenn Zeug*innen benannt werden.
Benötigte Unterlagen
- gegebenenfalls Nachweise wie Bilder oder Videos
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Abteilung III/4 Veterinärwesen
Städtisches Veterinäramt
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Landeshauptstadt München
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Fax: +49 89 233-36318
Adresse
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Di 08.30 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr
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