Anmeldung für die Realschule
Der Haupttermin für die Einschreibung in die 5. Klasse an den öffentlichen Realschulen findet für das Schuljahr 2025/26 vom 5. Mai bis 9. Mai statt.
Beschreibung
Einschreibung
Der Haupttermin für die Einschreibung in die 5. Jahrgangsstufe an den städtischen und staatlichen Realschulen in München findet vom 5. Mai bis 9. Mai 2025 statt.
Alle Informationen und Termine zu Schuleinschreibungen, Probeunterrichte und Elterninformationsabenden finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Schule.
Die Anmeldung an Schulen in kirchlicher oder sonstiger, privater Trägerschaft kann von diesem Termin abweichen. Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen Schule oder auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
Wahlpflichtfächergruppen
Ab der 7. Jahrgangsstufe findet die Aufteilung in folgende Ausbildungsrichtungen, die sogenannten Wahlpflichtfächergruppen, statt:
Wahlpflichtfächergruppe 1
mit Schwerpunkt im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich:
Verstärkter Unterricht in Mathematik und Physik. Hinzu kommt das Fach Informationstechnologie mit CAD. Die Gruppe richtet sich vor allem an Schüler*innen, die in einem technischen/naturwissenschaftlichen Beruf arbeiten möchten.
Wahlpflichtfächergruppe 2
mit Schwerpunkt im wirtschaftlichen Bereich: Verstärkter Unterricht in Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen, Wirtschaft, Recht und Informationstechnologie. Die Gruppe richtet sich vor allem an Schüler*innen, die in der Wirtschaft oder Verwaltung arbeiten möchten.
Wahlpflichtfächergruppe 3a
mit Schwerpunkt in der zweiten Fremdsprache Französisch
Wahlpflichtfächergruppe 3b
- mit Schwerpunkt in Kunsterziehung
- oder Werken
- oder Sozialwesen
- oder Haushalt und Ernährung
- oder Musik
Sie haben keinen Anspruch darauf, an einer bestimmten Realschule aufgenommen zu werden. Gibt es mehr Bewerbungen als Schulplätze vorhanden sind, bemüht sich die Schulleitung darum, eine entsprechende Schule zu finden. Sie können dabei natürlich auch eigene Wünsche äußern.
Voraussetzungen
- Sie können Ihr Kind einschreiben, wenn es die vierte Klasse der Grundschule besucht und am 30. September 2025 noch 11 Jahre alt ist. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
- Wenn Ihr Kind von einer Grundschule kommt, sollte es in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie im Heimat- und Sachkundeunterricht einen Notendurchschnitt von unter 2,66 haben.
- Wenn Ihr Kind aus der 5. Jahrgangsstufe einer Haupt- oder Mittelschule an eine Realschule wechseln möchte, sollte es in den Fächern Deutsch und Mathematik einen Notendurchschnitt von mindestens 2,5 haben.
- Über die Aufnahmebedingungen für Schüler*innen aus Gymnasium oder Haupt- oder Mittelschule, die in die 6. oder eine höhere Jahrgangsstufe der Realschule wechseln möchten, informieren Sie die Schulleitungen bei den Elterninformationsabenden.
Hinweis zum Probeunterricht:
- Wenn Ihr Kind nicht den notwendigen Durchschnitt oder noch keine Empfehlung für eine weiterführende Schule erhalten ha t, kann es an einem Probeunterricht teilnehmen .
- Sollte Ihr Kind von der Grundschule ein Übertrittszeugnis mit dem Vermerk erhalten haben, dass es eine Realschule besuchen kann, ist der Probeunterricht nicht notwendig.
- D ie Termine für den Probeunterricht für die Realschule sind aktuell geplant für den Zeitraum vom 13. Mai bis 15. Mai 2025. Dort muss Ihr Kind schriftliche Aufgaben in Deutsch und Mathematik erfüllen. Zudem wird die mündliche Leistung bewertet. Besteht Ihr Kind den Probeunterricht mit mindestens einer Note 4, kann es in die Realschule eintreten. Details erfahren Sie bei der Einschreibung direkt an der jeweiligen Schule.
- Ist Ihr Kind zum Termin krank (Attest von Amts- oder Schularzt erforderlich), kann es an einem Nachholtermin zum Ende der Sommerferien teilnehmen.
- Detailliertere Informationen zum Probeunterricht und den erforderlichen Aufnahmebedingungen entnehmen Sie bitte der Broschüre „Informationen zur Einschreibung“, den Sie unter dem Punkt „Formulare“ finden.
Benötigte Unterlagen
Die Einschreibung kann nur durch Erziehungsberechtigte oder eine bevollmächtigte Vertretung erfolgen. Vorzulegen sind die folgenden Dokumente im Original:
- Geburtsurkunde
- Übertrittszeugnis oder Halbjahreszeugnis im Original
- gegebenenfalls Sorgerechtsbeschluss
- gegebenenfalls Legasthenie-Bescheinigungen oder Atteste
- Nachweis des Masernimpfschutzes beziehungsweise ein Immunitätsnachweis (gemäß Masernschutzgesetz)
Rechtliche Grundlagen
Schulordnung für die Realschulen
Referat für Bildung und Sport
Abt. 3 Realschulen und Schulen besonderer Art
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Abt. 3 Realschulen und Schulen besonderer Art
Bayerstraße 28
80335 München
Fax: +49 89 233-83831
Adresse
Bayerstraße 28
80335 München
Unsere Kolleginnen und Kollegen sind telefonisch für Sie erreichbar am:
Montag, Mittwoch, Donnerstag: 7.15 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 7.15 bis 17.00 Uhr
Freitag: 7.15 bis 13.00 Uhr