Mieterschutz in München
Maßnahmen der Stadt zum Erhalt sozial verträglicher Mieten: Mietspiegel, Erhaltungssatzungen und konsequentes Vorgehen gegen Zweckentfremdung.
Mietspiegel zeigt ortsübliche Miete
Datenerhebung für den Mietspiegel 2027 läuft seit Anfang des Jahres
Die Mieten in München steigen seit Jahren kontinuierlich an. Gesetzlich festgelegt ist, dass die Miete bei Neuvermietung in der Regel nur um maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen darf. Mit dem Mietspiegel können sich Münchner *innen schnell und zuverlässig informieren, ob die Miethöhe ihrer Wohnung zulässig ist und die Mietpreisbremse eingehalten wird.
Für den neuen Mietspiegel 2027 läuft seit Anfang des Jahres die Datenerhebung. Rund 30.000 Münchner Haushalte erhalten im Auftrag des Sozialreferats nach dem Zufallsprinzip Post vom Marktforschungsinstitut Kantar, das zunächst ermittelt, ob die jeweilige Wohnung in den Mietspiegel aufgenommen werden darf. Denn laut Gesetz können nur frei finanzierte Wohnungen berücksichtigt werden, deren letzte Mietpreisänderung nicht mehr als sechs Jahre zurückliegt.
Mit diesen Haushalten führen Mitarbeiter* innen von Kantar persönliche oder telefonische Interviews durch, um weitere Daten zu erheben – vor allem zu Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnungen. Die Befragung der Mieter*innen läuft bis Ende April. Im Anschluss daran werden die Vermieter*innen hinsichtlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit der Wohnungen befragt.
Alle Angeschriebenen unterliegen seit 2022 einer Auskunftspflicht. Sozialreferentin Dorothee Schiwy bittet um rege Teilnahme: „Je mehr Haushalte befragt werden können und je ausführlicher diese Daten sind, desto besser ist die Grundlage für den Mietspiegel.“ Alle Infos zum Mietspiegel sowie ein Onlinerechner zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete sind unter stadt.muenchen.de/infos/mietspiegel.html zu finden. Er liegt auch als Broschüre in der Stadtinformation im Rathaus und im Amt für Wohnen und Migration in der Franziskanerstraße 8 aus.
OB Dieter Reiter
"Solange im Mietspiegel nur Neuvermietungen berücksichtigt werden, steigen die Mieten automatisch immer weiter. Deshalb müssen Bestandsmieten und geförderte Wohnungen endlich in die Erhebung des Mietspiegels mit einbezogen werden, damit diese fatale Aufwärtsspirale gestoppt werden kann. Die Durchschnittsmiete unserer städtischen Wohnungsbaugesellschaft liegt bei acht Euro – nur leider finden die eben keine Berücksichtigung im Mietspiegel. Hier muss der Bundesgesetzgeber dringend nachbessern, damit alle Mieten in den Mietspiegel einfließen.
Und es wäre schön, wenn Vermieter in München, wenn es irgendwie geht, nicht jede rechtlich mögliche Mieterhöhung realisieren."
Dieter Reiter
Oberbürgermeister
Milieuschutz für über 200.000 Wohnungen
Seit 35 Jahren nutzt die Stadt das Instrument der Erhaltungssatzung
Der Erhalt bezahlbarer Wohnungen ist ein zentrales Anliegen der Stadt. Mit dem Instrument der Erhaltungssatzung bewahrt die Stadt seit über 35 Jahren gewachsene Milieus und damit die Vielfalt und den Charakter der Isarmetropole.
In den Erhaltungssatzungsgebieten hat die Stadt ein besonderes Mitspracherecht. Abbrüche, bauliche Änderungen sowie Nutzungsänderungen über dem ortsüblichen Standard oder Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen müssen genehmigt werden. Auch hat die Stadt ein Vorkaufsrecht von Grundstücken, von dem allerdings seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 nur noch sehr eingeschränkt Gebrauch gemacht werden kann.
München hat derzeit 36 Erhaltungssatzungsgebiete. Gerade wurde die Erhaltungssatzung Untere Au/ Untergiesing in den Stadtbezirken Au-Haidhausen und Untergiesing- Harlaching vergrößert. So leben derzeit etwa 339.000 Einwohner*innen in rund 204.000 Wohnungen in Erhaltungssatzungsgebieten. Dies entspricht gut 21 Prozent der Münchner Bevölkerung.
Damit ein Bereich zum Erhaltungssatzungsgebiet werden kann, müssen bestimmte Kriterien geprüft werden. Etwa, ob durch Modernisierung günstiger Wohnraum verloren geht oder nachbarschaftliche Netzwerke, die den sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern und fördern, von Veränderungen in der Bewohnerstruktur beeinflusst werden. Diese Konsequenzen von Aufwertungs- und Verdrängungsprozessen sind aus städtebaulicher Sicht höchst problematisch und rechtfertigen daher den Erlass einer Erhaltungssatzung.
Seit Anfang 2024 gelten alle Erhaltungssatzungen unbefristet. Trotzdem überprüft sie die Stadt weiterhin in einem regelmäßigen Turnus anhand eines aktualisierten Indikatorenkatalogs. Damit stellt sie sicher, dass der Erlass der Erhaltungssatzung rechtlich begründbar bleibt. Wer alles über die Erhaltungssatzungen wissen möchte, wird unter muenchen.de/erhaltungssatzung fündig.
Zweckentfremdung schwer gemacht
Die Stadt ahndet illegale Vermietungen als Ferienwohnungen und zu langen Leerstand
Wenn Wohnraum gewerblich genutzt oder länger als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung vermietet wird, ohne nachvollziehbaren Grund länger als drei Monate lang leer steht oder abgebrochen wird, so ist das illegal. Die Stadt ahndet diese sogenannte Zweckentfremdung von Wohnraum, verhängt Bußgelder und führt die Wohnungen ihrer eigentlichen Bestimmung zu – nämlich Wohnraum für die Münchner*innen zu sein.
In den letzten fünf Jahren hat die Stadt für die Zweckentfremdung von Wohnraum Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 4,4 Millionen Euro verhängt. Allein 2024 konnte die Stadt 448 Wohnungen vor einer illegalen Zweckentfremdung bewahren, 2023 waren es 465. Das sind pro Jahr knapp 28.000 Quadratmeter, die so wieder vermietet werden konnten.
Um gerade im Bereich der Ferien- und Kurzzeitvermietungen möglichst viele Wohnungen zu schützen, fordert die Stadt bereits seit langem, dass der Freistaat entsprechende rechtliche Verschärfungen vornimmt – wie etwa die Einführung einer Registrierungspflicht für Ferienwohnungen, die Genehmigungspflicht für die Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung und die Verpflichtung zur Verwendung von Klarnamen auf Onlineportalen wie Airbnb.
Wer eine Zweckentfremdung vermutet, kann auf der städtischen Plattform raum-fuer-muenchen.de seinen Verdacht melden. 2024 gingen hier insgesamt 1.164 Meldungen ein, denen das Sozialreferat dann nachgehen konnte.
Die Stadt informiert
„Die Stadt informiert" erscheint in der Regel in der Süddeutschen Zeitung und im Münchner Merkur. Dieser Beitrag ist vom 20. Januar 2026.