Wahlausschüsse in München
Hier finden Sie Informationen zum Wahlausschuss für die Migrationsbeiratswahl am 22. November 2026
Wahlausschuss zur Migrationsbeiratswahl 2026
Zusammensetzung und Aufgaben
§ 7 Wahlordnung für den Migrationsbeirat
(1) Für jede Wahl wird ein Wahlausschuss gebildet, der aus der oder dem Wahlleiter*in als vorsitzendes Mitglied und vier wahlberechtigten Beisitzer*innen besteht, die die oder der Wahlleiter*in beruft. Für jede*n Beisitzer*in wird eine Stellvertretung berufen. Bei der Auswahl der Beisitzenden sind nach Möglichkeit Vorschläge des Migrationsbeirats, soweit sie nicht kandidierende Personen betreffen, zu berücksichtigen.
(2) Der Wahlausschuss entscheidet über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge (§ 19). Er stellt das Wahlergebnis (§ 27) fest und entscheidet über Anfechtungen hiergegen (§ 32).
Termine
Der Wahlausschuss trifft sich voraussichtlich zu vier Sitzungen.
Diese Sitzungen finden voraussichtlich an folgenden Terminen im Kreisverwaltungsreferat statt:
- Freitag, 2. Oktober 2026, 10 Uhr
Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge - Mittwoch, 7. Oktober 2026, 10 Uhr
Beschlussfassung über Einwendungen bei ganz oder teilweise für ungültig erklärten Wahlvorschlägen - Donnerstag, 10. Dezember 2026, 10 Uhr
Feststellung des Ergebnisses - Mittwoch, 23. Dezember 2026, 10 Uhr
Entscheidung über notwendige Listennachfolger*innen
Sie haben Fragen?
Bei Fragen hilft Ihnen das Wahlamt gerne weiter. Schreiben Sie bitte eine E-Mail an wahlamt.kvr@muenchen.de.