Trägerauswahlverfahren für die Kooperative Ganztagsbildung
Wir suchen für den Betrieb der Kooperativen Ganztagsbildung freigemeinnützige und sonstige Träger. Hier finden Sie Infos zum Trägerauswahlverfahren.
Standort 2027/2028 für die Kooperative Ganztagsbildung
Die Landeshauptstadt München beabsichtigt, die Trägerschaft zum Betrieb einer Kombieinrichtung im Sinne der Kooperativen Ganztagsbildung in städtischen Schulgebäuden an freigemeinnützige und sonstige Träger zu übertragen.
Für den folgenden Standort sind bedarfsgerechte Plätze im Grundschulalter zu schaffen:
Kooperative Ganztagsbildung an der Staatlichen Grundschule Am Lerchenauer Feld (Adresse noch nicht bekannt)
-
Die Baufertigstellung ist geplant für das ll. Quartal 2027 mit voraussichtlicher Inbetriebnahme zum 01. September 2027.
-
Der Neubau ist gebaut nach dem Münchner Lernhauskonzept und im Rahmen des Standardraumprogrammes.
-
Baulich sind maximal 4-Züge vorgesehen.
-
Verpflegung: Die aktuelle Planung sieht das Verpflegungssystem Cook & Serve (C&S) vor und es werden voraussichtlich alle am Standort ansässigen Institutionen (Grundschule und Gymnasium) über die Versorgungsküche durch einen Pächter versorgt. Die Organisation und Abrechnung des monatlichen Verpflegungsgeldes erfolgt durch den Träger.
Mit dem Hintergrund des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 steht die Landeshauptstadt München in der Verantwortung, ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder auszubauen. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen. Der Anspruch wird sodann stufenweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Schulkinder der ersten bis vierten Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung von mindestens 8 Stunden haben.
Unabhängig davon, erhalten Kinder an Grundschulen mit Kombieinrichtung im Sinne einer Kooperativen Ganztagsbildung einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz.
Voraussetzungen
Für den Betrieb einer Kooperativen Ganztagsbildung müssen folgende Bedingungen erfüllt und die Ausschlusskriterien beachtet werden.
Bedingungen
-
Die Grundschule und die Tageseinrichtung in Form einer Kombieinrichtung im Sinne einer Kooperativen Ganztagsbildung nach dem BayKiBiG geht in den Betrieb, sobald der Freistaat die Schule als eigenständigen Standort eröffnet. Die Zahl der Klassen beziehungsweise Kinder orientiert sich an den Anmeldungen aus dem Schulsprengel wie auch aus gegebenenfalls gebildeten Vorläuferklassen aus anderen Grundschulen. Sobald die jeweilige Grundschule startet, startet auch die Tageseinrichtung der Kooperativen Ganztagsbildung.
-
Der Betriebsbeginn ist parallel mit dem Beginn des Kindertageseinrichtungsjahres ab dem 01.09.2027 geplant.
-
Das Modell Kombieinrichtung wurde rückwirkend zum 1. Januar 2026 als Sonderform des Hortes gesetzlich verankert. Der Abschluss eines Modellvertrages ist nicht mehr erforderlich. Eine gemeinsame Bekanntmachung der Staatsministerien für Unterricht und Kultus sowie für Familie, Arbeit und Soziales ist in Vorbereitung. Bis zur Veröffentlichung können Sie die Konditionen weiter dem Text des Muster-Kooperationsvertrages entnehmen. Hier können Sie den Muster-Kooperationsvertrag einsehen.
-
Derzeit besteht für die Tageseinrichtung der Kooperativen Ganztagsbildung eine freiwillige kommunale Förderung in Form eines Defizitausgleichs. Die Einzelheiten richten sich nach der Förderrichtlinie Münchner Kitaförderung - KoGa (MKf-KoGa) in der jeweils gültigen Fassung. Die Richtlinie können Sie hier abrufen.
-
Während der gesamten Vertragslaufzeit des Überlassungsvertrags muss die Förderung nach der MKf-KoGa für jeden Bewilligungszeitraum in der jeweils gültigen Fassung beantragt und bewilligt werden.
Grundlage für die kostenfreie Überlassung des jeweiligen Standortes ist der Überlassungsvertrag zwischen der Landeshauptstadt München und dem jeweiligen Träger.
Der aktuelle Muster-Überlassungsvertrag ist hier abrufbar.
Die Landeshauptstadt München überlässt den Trägern die in dem Überlassungsvertrag vereinbarten Räume und Nebenräume teilweise in gemeinschaftlicher zweckgemäßer Nutzung mit der Schule bzw. teilweise zur alleinigen Nutzung. - Sachleistungen, wie Räumlichkeiten, Einrichtungen, Ausstattungen und Serviceleistungen werden den Trägern grundsätzlich unentgeltlich zur Verfügung gestellt, soweit diese vom jeweils geltenden städtischen Standard umfasst sind. Diese Sachleistungen beziehen sich ausschließlich auf anrechnungsfähige Kosten, die nicht bereits durch die staatliche Investitionskostenförderung erfasst wurden (vgl. Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 10. April 2019, Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 14058).
- Bei der Bewerbung ist im Finanzplan eine Auslastung von 90% der Kinder (bezogen auf die zu erwartende Kinderzahl) und eine realistische Verteilung auf die Buchungszeiten (rhythmisierte und flexible Variante) darzustellen. Eine transparente und nachvollziehbare Berechnung ist abzubilden.
-
Die Träger dürfen keine Reduzierung bestehender Plätze in ihren Kindertageseinrichtungen im weiteren Umfeld (Stadtteil bzw. benachbarte Stadtteile) vornehmen, welche nicht durch die Einführung der Kooperativen Ganztagsbildung obsolet werden.
Die Deckung des Betreuungsbedarfs im Schulsprengel muss gewährleistet sein. -
Eine Bewerbung als Trägerverbund (mehrere kleine Träger) ist möglich.
-
Bei erfolgreicher Bewerbung verpflichten sich die Träger zur Durchführung der Einschreibung voraussichtlich im März 2027.
Ausschlusskriterien
- Nichteinhaltung der Frist des Eingangs der Interessenbekundung gemäß Veröffentlichung.
- Nichteinhaltung der Frist des Eingangs bzw. der formalen Bewerbungsvoraussetzungen.
-
Nichtdarstellung der geforderten Inhalte der Anlage 2 des Stadtratsbeschlusses Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19307, insbesondere bei nicht ausreichender Darstellung des Punktes 2.2, dass die Träger dauerhaft die volle Erfüllung der Fördervoraussetzungen nach dem BayKiBiG (einschließlich Betriebserlaubnis etc.) die jeweils mit dem Freistaat Bayern vereinbart sind, einhalten.
- Nichterreichung von mindestens 7,0 Punkten (gilt nicht für den Finanzplan) bei der Bewertung nach den vorgegebenen Auswahlkriterien in jedem Teil des Auswahlverfahrens.
Bewerbungsverfahren
Interessensbekundung:
-
Ihre Interessenbekundung zur Bewerbung, senden Sie bitte bis spätestens 24. Juni 2026 ausschließlich per E-Mail. Es gilt das Datum des Eingangs bei der Landeshauptstadt München.
-
Wir senden Ihnen anschließend die Bewerbungsformulare per E-Mail zu.
Bewerbung:
-
Für die Bewerbung sind ausschließlich die zugesendeten vorgegebenen Unterlagen zu verwenden.
Die Bewerbungsformulare beinhalten:1. Vorblatt zur Bewerbung
2. mehrseitiges Bewerbungsformular
-
Die vollständige Bewerbung muss bis spätestens 23. Juli 2026 bei der Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport, Grund-, Mittel-, Förderschulen und schulergänzende Bildungs- und Betreuungsangebote, Stabsstelle Kooperative Ganztagsbildung, Trägerauswahlverfahren KoGa, Bayerstraße 28, 80335 München in der genannten Form unterschrieben ausschließlich per E-Mail eingegangen sein. Es gilt das Datum des Eingangs.
-
Alle Kosten, die im Zuge dieser Bewerbung entstehen, sind von den Bewerber*innen zu tragen und in keinem Fall erstattungsfähig.
Fristen
Die Interessensbekundung muss bis 24. Juni 2026 vorliegen. Die vollständige Bewerbung muss spätestens am 23. Juli 2026 bei der Stadt München eingegangen sein.
Kriterien
Folgende Kriterien werden für die Bewertung der Bewerbung zugrunde gelegt:
Teil A für neue Bewerber*innen ohne Standort in Form einer Kombieinrichtung der Kooperativen Ganztagsbildung in München:
-
Pädagogik – Darstellung der Qualität unter Beachtung der einschlägigen Vorgaben und Ansätze
-
Erziehungs- und Bildungspartnerschaft
-
Personalmanagement – Trägerstruktur und Organigramm der Träger im Vollausbau hinsichtlich Administration und gesetzlichen Vorgaben
Teil B für alle Bewerber*innen:
-
Organisationskonzept (Betriebssicherung)
-
Kooperation und Vernetzung
-
Querschnittsaufgaben
-
Finanzplan
Allgemeine Hinweise
- Die Zusagen erfolgen vorbehaltlich der Förderfähigkeit nach dem BayKiBiG sowie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel der Landeshauptstadt München.
- Das Staatliche Schulamt in der Landeshauptstadt München sowie das Sozialreferat der Landeshauptstadt München haben im Abstimmungsverfahren der Auswahlkommission eine beratende Rolle.
- Bitte beachten Sie, dass es sich die Landeshauptstadt München vorbehält, bei wesentlichen Veränderungen der Grundlagen tatsächlicher oder rechtlicher Art von den hier bekanntgemachten Rahmenbedingungen abzuweichen.
Kontakt
Für weitere Auskünfte zum Auswahlverfahren wenden Sie sich bitte telefonisch an 089-233-83948 oder per E-Mail an a4.tav.koga@muenchen.de.