Trägerauswahlverfahren für die Kooperative Ganztagsbildung

Wir suchen für den Betrieb der Kooperativen Ganztagsbildung freigemeinnützige und sonstige Träger*innen. Hier finden Sie Infos zum Trägerauswahlverfahren.

Voraussetzungen

Für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung müssen folgende Bedingungen erfüllt und die Ausschlusskriterien beachtet werden.

Bedingungen

  • Die Grundschule im Modell der Kooperativen Ganztagsbildung geht in Betrieb, sobald der Freistaat die Schule als eigenständigen Standort eröffnet. Wie viele Klassen beziehungsweise Kinder bei einem Start zu betreuen sind, kann aktuell noch nicht prognostiziert werden.

  • Betriebsbeginn ist parallel mit dem Beginn des Kindertageseinrichtungsjahres geplant ab dem 1. September 2026.

  • Derzeit besteht für das Modellprojekt KoGa eine freiwillige kommunale Förderung in Form eines Defizitausgleichs. Die Einzelheiten richten sich ab dem 1. September 2025 nach der neuen Förderrichtlinie Münchner Kitaförderung - KoGa (MKf-KoGa) in der jeweils gültigen Fassung. Während der gesamten Vertragslaufzeit des Überlassungsvertrags muss die Förderung nach der MKf-KoGa für jeden Bewilligungszeitraum in der jeweils gültigen Fassung beantragt und bewilligt werden.

  • Grundlage für die kostenfreie Überlassung des jeweiligen KoGa-Standorts ist der Überlassungsvertrag zwischen der Landeshauptstadt München und dem jeweiligen Träger. Das gilt sowohl für das aktuelle sowie das ein künftige Fördersystem. Der aktuelle Muster-Überlassungsvertrag ist hier abrufbar.

  • Die Überlassung erfolgt auf unbestimmte Zeit. Die Landeshauptstadt München überlässt den Träger*innen, die vereinbarten Räume und Nebenräume teilweise in gemeinschaftlicher Nutzung mit der Schule und teilweise zur alleinigen Nutzung.

  • Bei der Bewerbung ist im Finanzplan eine Auslastung von 90 % der Kinder (bezogen auf die zu erwartende Kinderzahl), eine Fachkraftquote von maximal 70 % und eine realistische Verteilung auf die buchbaren Buchungszeiten (rhythmisierte und flexible Variante) darzustellen. Bitte achten Sie auf eine transparente und nachvollziehbare Berechnung.

  • Die Räumlichkeiten, Einrichtungen, Ausstattungen und Serviceleistungen werden den Träger*innen grundsätzlich unentgeltlich zur Verfügung gestellt, soweit vom jeweils geltenden städtischen Standard umfasst. Sie beziehen sich ausschließlich auf anrechnungsfähige Kosten, die nicht bereits durch die staatliche Investitionskostenförderung erfasst wurden.

  • Die Träger*innen dürfen keine Reduzierung bestehender Plätze in ihren Kindertageseinrichtungen im weiteren Umfeld (Stadtteil oder benachbarte Stadtteile) vornehmen, welche nicht durch die Einführung der Kooperativen Ganztagsbildung obsolet werden.

  • Die Deckung des Betreuungsbedarfs im Schulsprengel muss gewährleistet sein.

  • Eine Bewerbung als Trägerverbund (mehrere kleine Träger) ist möglich.
  • Bei erfolgreicher Bewerbung verpflichten sich die Träger*innen zum Durchführen der Einschreibung voraussichtlich im März 2026 oder März 2027 bei Verzögerung der Inbetriebnahme der Verpflegungssysteme.

Ausschlusskriterien

  1. Die genannte Eingangsfrist für die Interessensbekundung wurde nicht eingehalten.
  2. Die genannte Bewerbungsfrist oder die formalen Voraussetzungen für die Bewerbung wurden nicht eingehalten.
  3. Die geforderten Inhalte aus Anlage 1 des Stadtratsbeschlusses vom 5. November 2019 wurden nicht ausreichend dargestellt. Der Träger kann die in 2.2 genannten Vorgaben nicht erfüllen.
  4. Die Mindestpunktzahl von 7,0 Punkten wird im Bewertungsverfahren nicht erreicht.

Bewerbungsverfahren

Wollen Sie die Kooperative Ganztagsbildung an einer dieser Grundschulen gestalten?

  • Dann äußern Sie Ihr Interesse bis 24. Juni 2025 per E-Mail oder postalisch an die Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport, Grund-, Mittel-, Förderschulen und Tagesheime (RBS-A-4), Trägerauswahlverfahren KoGa, Bayerstraße 28, 80335 München. Es gilt das Datum des Eingangs bei der Landeshauptstadt München.
  • Zur Sicherstellung einer fristgerechten Abgabe sowohl der Interessenbekundung als auch der Bewerbungsunterlagen dient der Sonderbriefkasten Rathaus München am Marienplatz 8 (Bis 24 Uhr wird der Eingang tagesgenau abgestempelt.).
  • Wir senden Ihnen anschließend die Bewerbungsformulare per E-Mail zu.
  • Die vollständige Bewerbung muss bis spätestens 23. Juli 2025 bei der Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport, Grund-, Mittel-, Förderschulen und Tagesheime (RBS-A-4), Trägerauswahlverfahren KoGa, Bayerstraße 28, 80335 München in der genannten Form in Papier und unterschrieben per Post eingegangen sein. Es gilt das Datum des Eingangs. Alle Kosten, die im Zuge dieser Bewerbung entstehen, sind von den Bewerber*innen zu tragen und in keinem Fall erstattungsfähig.
  • Die für die Trägerauswahl entscheidenden Gewichtungs- und Bewertungskriterien können Sie dem Beschluss entnehmen.
  • Bitte beachten Sie, dass es sich die Landeshauptstadt München vorbehält, bei wesentlichen Veränderungen der Grundlagen tatsächlicher oder rechtlicher Art von den hier bekanntgemachten Rahmenbedingungen abzuweichen.
Wichtiger Hinweis

Fristen

Die Interessensbekundung muss bis 24. Juni 2025 vorliegen. Die vollständige Bewerbung muss spätestens am 23. Juli 2025 bei der Stadt München eingegangen sein.

Kriterien

Folgende Kriterien und Gewichtungen werden für die Bewertung der Bewerbung zugrunde gelegt:

Teil A für neue Bewerber*innen ohne KoGa-Standort in München:

  • Pädagogische Inhalte unter Berücksichtigung einer Kooperationsvereinbarung für Kombieinrichtungen für die Kooperative Ganztagsbildung sowie des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) und ebenso unter Berücksichtigung der Bayerischen Leitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit (BayBL) (Gewichtung Faktor 1,5)

  • Gesundheitsorientierung und Gesundheitsmanagement, auch im Hinblick auf die Rhythmisierung (Gewichtung Faktor 1,0)

  • Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Eltern (Gewichtung Faktor 1,0)

Teil B für alle Bewerber*innen

  • Querschnittsaufgaben (Gewichtung Faktor 1,5)

  • Sozialraumorientierung / Kooperation am Schulstandort (Gewichtung Faktor 1,5)

  • Organisationsstruktur (Mittagsversorgung), Raumnutzung und Qualitätssicherung, Personal (Gewichtung Faktor 0,75)

  • Finanzplan (Art. 31 BayKiBiG, Experimentierklausel) (Gewichtung Faktor 0,5)

Wichtiger Hinweis

Zusagen

Die Zusagen erfolgen vorbehaltlich der entsprechenden Fortführung des Modellversuch „Kooperative Ganztagsbildung“ durch den Freistaat Bayern, der Förderfähigkeit nach BayKiBiG sowie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel der Landeshauptstadt München.

Standorte 2026/2027 für die Kooperative Ganztagsbildung

Die Kooperative Ganztagsbildung garantiert Münchner Grundschulkindern eine Betreuung in der Schule bis 18 Uhr, auch freitags und in den Ferien. Für den Betrieb der Kooperativen Ganztagsbildung an folgenden Einrichtungen sucht die Stadt München freigemeinnützige und sonstige Träger*innen.

Für den folgenden Standort sind bedarfsgerechte Plätze im Grundschulalter zu schaffen:

Kooperative Ganztagsbildung an der Staatlichen Grundschule Gottfried-Böhm-Ring 2 (ehemalige Passauerstraße)

  • Die Schule befindet sich im Stadtbezirk 7 Sendling-Westpark
  • Die Fertigstellung ist geplant für das dritte Quartal 2026 – somit erfolgt die voraussichtliche Inbetriebnahme zum 1. September 2026.
  • Der Neubau ist angelehnt an das Münchner Lernhauskonzept.
  • Alle Räume des Standardraumprogrammes sind vorhanden.
  • Baulich sind maximal 4-Züge vorgesehen. Zusätzlich gibt es zwei Räume in Klassenzimmergröße. Geplant ist die Nutzung durch 3-Züge.
  • Als Verpflegungssystem ist Cook & Serve vorgesehen. Insgesamt müssen bei Vollbelegung rund 400 Essensteilnehmer*innen der Grundschule und Tageseinrichtungen versorgt werden.
  • Voraussichtlich – je nach Sprengelbildung und Vorläuferklassen – startet der Standort mit den Jahrgangsstufen 1 und 2.

Mit dem Hintergrund eines Rechtsanspruches auf Grundschulkindbetreuung ab August 2026 steht die Landeshauptstadt München in der Verantwortung, ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder auszubauen. Daher sollen Münchner Schulkinder sukzessive eine Garantie für eine Ganztagsbetreuung an ihrer Grundschule erhalten.

Information

Kontakt

Für weitere Auskünfte zum Auswahlverfahren wenden Sie sich bitte telefonisch an 089-233-83948 oder per E-Mail an a4.tav.koga@muenchen.de.