Trägerauswahlverfahren für die Kooperative Ganztagsbildung

Wir suchen für den Betrieb der Kooperativen Ganztagsbildung freigemeinnützige und sonstige Träger*innen. Hier finden Sie Infos zum Trägerauswahlverfahren.

Wichtiger Hinweis

Zusagen

Die Zusagen erfolgen vorbehaltlich der entsprechenden Fortführung des Modellversuch „Kooperative Ganztagsbildung“ durch den Freistaat Bayern, der Förderfähigkeit nach BayKiBiG sowie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel der Landeshauptstadt München.

Information

Kontakt

Für weitere Auskünfte zum Auswahlverfahren wenden Sie sich an das Referat für Bildung und Sport. Bei Fragen zu den ausgeschriebenen Einrichtungen stehen Ihnen der zuständige Bauherr/Objektverantwortliche zur Verfügung.

Voraussetzungen

Für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung müssen folgende Bedingungen erfüllt und die Ausschlusskriterien beachtet werden.

Bedingungen

  • In der dem Träger überlassenen Kindertageseinrichtung muss die Kindertageseinrichtungssatzung  und die Verwaltungsrichtlinie beachtet und angewandt werden.
  • Die Überlassung erfolgt auf unbestimmte Zeit. Der Träger schließt mit der Stadt München einen Überlassungsvertrag ab.  Die Landeshauptstadt München überlässt dem Träger, die in dem Überlassungsvertrag vereinbarten Räume und Nebenräume teilweise in gemeinschaftlicher zweckgemäßer Nutzung mit der Schule oder teilweise zur alleinigen Nutzung.
  • Die Räumlichkeiten, Einrichtungen, Ausstattungen und Serviceleistungen werden dem Träger grundsätzlich unentgeltlich zur Verfügung gestellt, soweit vom jeweils geltenden städtischen Standard umfasst. Diese Sachleistungen im Sinne des Art. 22 Satz 3 BayKiBiG können auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung über die Kooperative Ganztagsbildung an Grundschulen und des Überlassungsvertrages mit dem jeweiligen Träger auf den kommunalen Anteil der auf das Kind bezogenen Betriebskostenförderung angerechnet werden. Sie beziehen sich ausschließlich auf anrechnungsfähige Kosten, die nicht bereits durch die staatliche Investitionskostenförderung erfasst wurden (Gemäß Stadtratsbeschluss vom 10. April 2019 ).
  • Bei der Bewerbung ist im Finanzplan eine Auslastung von 80 Prozent der Kinder (bezogen auf die zu erwartende Kinderzahl), eine Fachkraftquote von maximal 70 Prozent und eine realistische Verteilung auf die buchbare rhythmisierte und flexible Variante darzustellen. Bitte achten Sie auf eine transparente und nachvollziehbare Berechnung.
  • Der Träger darf bestehende Plätze in seinen Kindertageseinrichtungen im weiteren Umfeld (Stadtteil oder benachbarte Stadtteile) nicht reduzieren, welche nicht durch die Einführung der Kooperativen Ganztagsbildung obsolet werden. Der Betreuungsbedarf im Schulsprengel muss gewährleistet sein.
  • Eine Bewerbung als Trägerverbund (mehrere kleine Träger) ist möglich.
  • Bei erfolgreicher Bewerbung verpflichtet sich der Träger zum Durchführen der Einschreibung (voraussichtlich im März 2024 beziehungsweise im März 2025 oder März 2026 bei verzögerter Inbetriebnahme des jeweiligen Standortes).
  • Grundsätzlich gilt: Wenn die Küche nicht durch einen Pächter betrieben wird, müssen alle am Standort ansässigen Institutionen über die Versorgungsküche durch den Träger der KoGa-Kindertageseinrichtung mitverpflegt werden

Ausschlusskriterien

  1. Die genannte Eingangsfrist für die Interessensbekundung wurde nicht eingehalten.
  2. Die genannte Bewerbungsfrist oder die formalen Voraussetzungen für die Bewerbung wurden nicht eingehalten.
  3. Die geforderten Inhalte aus Anlage 1 des Stadtratsbeschlusses vom 5. November 2019 wurden nicht ausreichend dargestellt. Der Träger kann die in 2.2 genannten Vorgaben nicht erfüllen.
  4. Die Mindestpunktzahl von 7,0 Punkten wird im Bewertungsverfahren nicht erreicht.

Bewerbungsverfahren

Wollen Sie die Kooperative Ganztagsbildung an einer dieser Grundschulen gestalten? Dann schreiben Sie uns bis 4. Juli 2023 eine E-Mail und äußern Ihr Interesse. Wir senden Ihnen dann die Bewerbungsformulare per E-Mail zu.

Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen müssen bis 2. August 2023 bei der Stadt München eingegangen sein. Es gilt das Eingangsdatum bei der Stadt. Gerne können Sie auch den Sonderbriefkasten am Rathaus nutzen - dort wird bis 24 Uhr tagesgenau abgestempelt. Alle Kosten, die im Zuge dieser Bewerbung entstehen, sind von den Bewerber*innen zu tragen und in keinem Fall erstattungsfähig.

Die für die Trägerauswahl entscheidenden Gewichtungs- und Bewertungskriterien können Sie dem Beschluss  entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass es sich die Landeshauptstadt München vorbehält, bei wesentlichen Veränderungen der Grundlagen tatsächlicher oder rechtlicher Art von den hier bekanntgemachten Rahmenbedingungen abzuweichen.

Standorte 2024/2025 für die Kooperative Ganztagsbildung

Die Kooperative Ganztagsbildung garantiert Münchner Grundschulkindern eine Betreuung in der Schule bis 18 Uhr, auch freitags und in den Ferien. Für den Betrieb der Kooperativen Ganztagsbildung an folgenden Einrichtungen sucht die Stadt München freigemeinnützige und sonstige Träger*innen:

Staatliche Grundschule am Freudenbergerweg, Hochstraße 29

  • Stadtbezirk Au-Haidhausen (05)
  • gebaut für 3-zügige Grundschule nach dem Münchner Lernhaus Konzept

  • Schulgebäude seit 2019 in Betrieb 
  • Die zentrale Versorgungsküche ist ausgestattet für Verpflegungssystem Cook&Serve. Insgesamt müssen im Vollausbau maximal 500 Essensteilnehmer*innen versorgt werden, davon circa 220 Essensteilnehmer*innen des städtischen Tagesheimes der Grund- und Mittelschule Hochstraße 31, die sich auf dem gleichen Schulgelände befindet.

  • Schulrestaurant wird von beiden Einrichtungen genutzt 

Staatliche Grundschule Friederike-Nadig-Allee 46 (Standort Bayernkaserne)

  • Stadtbezirk Schwabing-Freimann (12)
  • gebaut für 6-zügige Grundschule nach dem Münchner Lernhaus Konzept
  • Fertigstellung 3. Quartal 2023
  • Belegung von vier Lernhäusern durch ein ausgelagertes SFZ ab 3. Quartal 2024
  • Inbetriebnahme im Modell der Kooperativen Ganztagsbildung 3. Quartal 2024 oder 3. Quartal 2025, abhängig von den tatsächlichen Schüler*innenzahlen. 
  • Die Grundschule im Modell der Kooperativen Ganztagsbildung geht in Betrieb, wenn der Freistaat die Schule als eigenständigen Standort eröffnet. Wie viele Klassen beziehungsweise Kinder bei einem Start zu betreuen sind, kann aktuell noch nicht prognostiziert werden.

  • Bis zum Auszug des SFZ (frühestens Schuljahr 2028/29), stehen der Grundschule zwei Lernhäuser zur Verfügung, danach alle 6 Lernhäuser stets in Abhängigkeit der tatsächlichen Schüler*innenzahlen.

  • Wenn die Schüler*innenzahl die Kapazität überschreiten, wird der Standort Bayernkaserne-Nord ab dem Schuljahr 2026/27 in Betrieb gehen. Es ist derzeit noch nicht geklärt, ob der Standort zunächst als Dependance oder bereits mit Inbetriebnahme als eigener Standort geführt werden wird. Sofern der Standort als Dependance geführt wird, muss dieser in das Modell der KoGa integriert werden.

  • Ab dem Schuljahr 2025/26 geht am Campus das Gymnasium Neufreimann in Betrieb. Die Essensversorgung wird ab 2024/25 über eine*n Küchenpächter*in für den gesamten Campus sichergestellt.

Staatliche Grundschule Haager Straße 18

  •  Stadtbezirk Berg am Laim (14)
  • 4-zügige Grundschule 
  • Die zentrale Versorgungsküche ist ausgestattet für Verpflegungssystem Cook&Serve.

  • Ab dem Schuljahr 2025/26 sind Mitversorgungen möglich.

  • Schulrestaurant ist vorhanden und ausgelegt für 330 Essensteilnehmer*innen in 2 Schichten.

  • Inbetriebnahme der Grundschule im Modell der Kooperativen Ganztagsbildung 3. Quartal/2024 oder 3. Quartal/2025 beziehungsweise 3. Quartal/2026, abhängig von den tatsächlichen Schülerzahlen.

  • Die Grundschule im Modell der Kooperativen Ganztagsbildung geht in Betrieb, wenn der Freistaat die Schule als eigenständigen Standort eröffnet. Wie viele Klassen bzw. Kinder bei einem Start zu betreuen sind, kann aktuell noch nicht prognostiziert werden.

Wichtiger Hinweis

Fristen

Die Interessensbekundung muss bis 4. Juli 2023 vorliegen. Die vollständige Bewerbung muss spätestens am 2. August 2023 bei der Stadt München eingegangen sein.

  • Referat für Bildung und Sport

    Grund-, Mittel-, Förderschulen und Tagesheime