Themen der Frauengleichstellungsstelle

Hier finden Sie die wichtigsten Themen der Gleichstellungsstelle für Frauen auf einen Blick

Geschlechtergerechtigkeit

Ein Thema für alle Geschlechter - Gleichstellung

Die Gleichstellungsstelle für Frauen der Stadt München wurde 1985 eingerichtet mit dem satzungsgemäßen Auftrag „auf die Gleichstellung von Frauen und Männern in Beruf, Familie und Gesellschaft hinzuwirken“. Der Name „Gleichstellungsstelle für Frauen“ steht für den bis heute aktuellen Auftrag, die strukturellen Benachteiligungen von Frauen auf allen Gesellschaftsebenen abzubauen.

Es ging und geht darum, Geschlechterhierarchien und Geschlechterstereotypen zu überwinden und Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit für alle Geschlechter zu verwirklichen. Der dezidierte Blick auf die Bedarfe von und auf diskriminierende Faktoren für Frauen, konnte für alle Geschlechter strukturelle Verbesserungen bringen und geschlechtergerechtes Handeln in die Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft verankern.

Für die Umsetzung dieses Ziels verlangt die Stadt München von ihren Mitarbeitenden Genderkompetenz und die Bereitschaft, aktiv mitzuwirken.

Geschlechterstereotypen – bei der Berufswahl, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf – treffen und hindern auch Männer. Menschen mit nicht binären Geschlechtsidentitäten werden marginalisiert und diskriminiert. Gleichstellung ermöglicht vielfältige Lebensentwürfe und Lebensverläufe für alle Geschlechter. Gleichstellungsarbeit ist dabei keine Interessenpolitik für die spezifischen Interessen eines Geschlechts, sondern orientiert sich am Prinzip des Gender Mainstreaming, es geht um die Herstellung von Gleichstellung, Gleichberechtigung und Chancengleichheit für alle.

Die Gleichstellungsstelle für Frauen unterstützt und initiiert Maßnahmen der Stadt München zur Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit. Sie wirkt mit bei der innerbetrieblichen Gleichstellung, bei der Ausgestaltung kommunaler Angebote und Dienstleistungen sowie der Umsetzung von geschlechtersensiblen und gleichstellungsorientierten Standards in den von der Stadt geförderten Einrichtungen.

Eine Aufgabe für alle

Gender Mainstreaming bedeutet zu berücksichtigen, dass eine Regelung für die Lebenswirklichkeiten von Frauen, Männern und nicht binären Personen unterschiedliche Auswirkungen haben kann.

Gender Mainstreaming – das ist auf Gleichstellung aller Geschlechter ausgerichtetes Denken und Handeln in der täglichen Arbeit einer Organisation.

Gender Mainstreaming ist eine rechtlich verankerte Strategie mit der dieses Ziel durchgängig umgesetzt werden kann. Die Umsetzung von Gender Mainstreaming stellt in allen Handlungsfeldern und Sachgebieten sicher, dass politische Programme, Maßnahmen oder Dienstleistungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen, Männern und Menschen weiterer Geschlechter untersucht und bewertet sowie entsprechende Maßnahmen zur Gleichstellung ergriffen werden. Dabei wird zunächst z.B. im Rahmen einer Analyse geprüft, ob und inwiefern Frauen, Männer und nicht binäre Personen in ihrer Vielfalt von der entsprechenden Maßnahme betroffen sind. Eine solche Gender-Analyse kann dazu führen, Maßnahmen zur Frauenförderung zu ergreifen, die gerade dort wichtig sind, wo Benachteiligungen von Frauen abzubauen sind. Es kann auch sachgerecht sein, Maßnahmen zur Förderung von Männern oder zur Förderung nicht binärer Personen zu ergreifen, wenn dies dem Ziel Gleichstellung dienlich ist, wie z.B. Väter direkt mit einer Kampagne zur Elternzeit zu adressieren oder bei der Einrichtung von Toiletten darauf zu achten, dass diese für alle Geschlechter – Frauen, Männer und nicht binäre Personen – gut zu nutzen sind.

Im Rahmen von Gender Mainstreaming wird Gleichstellung als Querschnittsaufgabe für die gesamte Organisation verstanden. Diese Aufgabe richtet sich nicht an Einzelne, insbesondere nicht an die Gleichstellungsbeauftragten, sondern an alle Mitglieder einer Organisation, also an Frauen, an Männer und an nicht binäre Personen gleichermaßen.

Die Landeshauptstadt München regelt das Prinzip des Gender Mainstreamings u.a. in der Gleichstellungssatzung und Dienstanweisung des Oberbürgermeisters für die Arbeit der Gleichstellungsstelle für Frauen, dort heißt es:  

„Es ist Aufgabe aller städtischen Beschäftigten und Dienststellen, die Arbeit der Gleich­stellungsstelle zu unterstützen. Ebenso ist es Aufgabe aller, das eigene Verwaltungshandeln kritisch auf die Einhaltung des Gleichheitsgebotes hin zu überprüfen und durch geeignete Maßnahmen im eigenen Wirkungsbereich Benachteiligungen von Frauen systematisch abzubauen. Gleichstellungsarbeit setzt Bewusstseinsbildung voraus. Alle städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten sich deshalb in gleichstellungsrelevanten Themen fortbilden. Die Dienststellen sollten ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über entsprechende Fortbildungsangebote informieren und die Teilnahme unterstützen. Im Verwaltungsbericht sind die Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung und deren Erfolg darzustellen.“

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Gleichstellungssatzung

Wissen, Wahrnehmung, Einstellung...

Genderkompetenz ist die Fähigkeit von Personen, bei ihren Aufgaben die Wirkung von Geschlecht zu erkennen und im Sinne der Gleichstellung von Frauen, Männern und nicht binären Menschen zu bearbeiten. Genderkompetenz ist eine Voraussetzung für erfolgreiches Gender Mainstreaming. Genderkompetenz bedeutet die Bereitschaft sowie Fähigkeit sich mit folgenden vier Bereichen kritisch auseinanderzusetzen:

Wissen

Auseinandersetzung mit Geschlechtertheorie und Erkenntnissen aus der Frauen-, Männer-, Geschlechter- und Queer- Forschung speziell im eigenen Fachbereich;

Wahrnehmung

Erwerb von Sensibilität, um die strukturierende Wirkung der Kategorie Geschlecht, der Geschlechterverhältnisse und die potenziellen wie realen Diskriminierungsstrukturen zu erkennen, so dass Prozesse des 'doing gender' bzw. Ungleichheitsstrukturen wahrgenommen werden können;

Einstellung

Auseinandersetzung mit den eigenen Werten, Normen und Einstellungen und deren Reflexion im Lichte der Erkenntnisse der Geschlechterforschung;

Handlung

Umsetzung des Wissens in die eigene Handlungspraxis, um in der Lage zu sein, Geschlecht als Analysekategorie zu verwenden.

Genderkompetenz ist gleichermaßen eine

Fachkompetenz
Wissen um Relevanz von Geschlecht in fachlichen Fragen, z.B. im Bereich der Betrieblichen Gleichstellung, Antidiskriminierung, geschlechtsspezifischen Lebenssituationen und Rollenzuschreibungen etc.

Methodenkompetenz
Verständnis von Gender als sozialer Kategorie zur Analyse von Sachverhalten und Prozessen; Zielgruppenanalyse nach Aspekten von Gleichstellung, Antidiskriminierung und Intersektionalität, strategisches Wissen um gleichstellungspolitische Strategien

Soziale Kompetenz
Wissen um den Einfluss von Geschlechterverhältnissen und -stereotypen auf die Selbst- und Fremdwahrnehmung, differenzierte Auseinandersetzung mit den eigenen Verhaltenserwartungen und geschlechtsspezifischen Zuschreibungen; als Führungskraft u.a.: Personalentwicklung und Teamführung; Gestaltung von Organisationsabläufen und zeitlichen Strukturen, um Teilzeitkräfte gut einzusetzen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern.

Zur vertieften Auseinandersetzung

=> Genderkompetenz. Eine Handreichung für Beschäftigte der Stadt München

Was bedeutet Genderkompetenz für mich?

Haushalt fair teilen

Tun wir das Richtige für die Richtigen richtig?

Öffentliche Ausgaben wirken sich auf die Lebensbedingungen von Frauen,Männern und Menschen weiterer Geschlechter aus. Finanzentscheidungen sind immer auch politische Prioritätensetzungen. Die Stadt München hat sich verpflichtet, ihren Haushalt gleichstellungsorientiert zu steuern.

Mit Gender Budgeting lässt sich feststellen und steuern, wie die Mittel verteilt werden und welche Wirkungen sie auf Frauen und Männer und auf das Geschlechterverhältnis haben.

Beispielsweise müssen fehlende Investitionen in Kinderbetreuung und Pflege privat aufgefangen werden und führen in der Regel zu mehr unbezahlter Arbeit von Frauen. Dies trägt zur Altersarmut von Frauen bei und belastet in folge die Sozialkasse des kommunalen Haushalts.

Bei Gender Budgeting geht es nicht darum alle Mittel genau 50:50 zu verteilen. Ziel ist es, die Mittel bedarfsgerecht und gleichstellungsorientiert einzusetzen. Es sind Ziele und Kennzahlen erforderlich, damit transparent wird, wie die verwendeten Finanzmittel wirken und bei wem sie ankommen. Dabei ist zentral, die verschiedenen Zielgruppen mit ihren unterschiedlichen Lebenslagen nach Geschlecht sowie anderen Merkmalen in ihren spezifischen Bedarfen zu berücksichtigen. Das macht die Mittelverwendung zugleich effizienter.

Die Gleichstellungsstelle für Frauen begleitet bei der Stadt München die Umsetzung der gleichstellungsorientierten Haushaltssteuerung in Zusammenarbeit mit der Stadtkämmerei und einzelnen Referaten. 2016 hat sie in Kooperation mit dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Institut für Urbanistik eine zweitägige Konferenz zu diesem Thema durchgeführt. Inzwischen ist viel passiert: in allen Referatsleitungen gibt es Ansprechpersonen speziell zur gleichstellungsorientierten Haushaltssteuerung, 141 von gesamt 185 Produkten des städtischen Haushalts wurden als genderrelevant eingestuft und davon weisen 91 Produkte bereits Genderkennzahlen aus.

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=> Gender Budgeting - Haushalt fair teilen (Flyer)

Berufswelt

Vom Girls Day zur Karrierefrau

Die Chancen und Risiken der beruflichen Entwicklung von Frauen, Männern und Menschen weiterer Geschlechter, ergeben sich aus der Berufswahl und der Beteiligung an bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit.

Junge Frauen und Mädchen stehen an der Spitze der Statistik bei der Erreichung von Schulabschlüssen, sie können diese aber nicht in Karriere und Einkommen umsetzen. Bereits bei der Berufswahl entscheiden sie sich häufig für „typische“ Frauenberufe in personenbezogenen Dienstleistungsberufen, die weniger Gehalt und Aufstiegschancen ermöglichen.

Die Erwerbsquote von Frauen ist zwar in den letzten Jahren stark gestiegen und mittlerweile beinahe so hoch wie die von Männern, Frauen sind aber wesentlich mehr in Teilzeit und Minijobs beschäftigt.

Aber auch bei Vollzeittätigkeit ist das Einkommen von Frauen im Durchschnitt niedriger, was an der gesellschaftlichen Bewertung von „frauentypischen“ Berufen und damit einhergehender geringerer Entlohnung liegt.

Trotz des zunehmenden Ausbaus von Kinderbetreuungseinrichtungen und der Pflegeinfrastruktur, sind mehrheitlich immer noch Frauen für die Sorgearbeiten zuständig. Je nach Alter und Anzahl der Kinder sowie bei der Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger verzichten sie zugunsten der unbezahlten Sorgearbeit auf bezahlte Erwerbsarbeit. In Paarhaushalten leisten Frauen in jeder Konstellation mehr Sorgearbeit als ihre Partner,

Unterbrechungen von Erwerbsarbeit sowie Teilzeittätigkeiten sind in der Berufswelt immer noch Karrierehemmnisse, damit bleibt Frauen der Weg in Führungspositionen und höhere Vergütungen verwehrt. Entsprechend sind sie während der Erwerbstätigkeit vom Gender Pay Gap, im Alter vom Gender Pension Gap betroffen.

Die Gleichstellungsstelle für Frauen setzt sich für eine reflektierte Berufsorientierung im Bildungsbereich ein, die Rollenstereotype aufzeigt und überwindet. Sie unterstützt den bedarfsgerechten Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen und Pflege(dienst)leistungen und setzt sich für die Aufwertung der erwerbsförmigen Sorgearbeit ein. Die Verbesserung der Lebenssituation Alleinerziehender ist ein wichtiges Anliegen. Die Gleichstellungsstelle für Frauen macht auf die zentrale Bedeutung einer eigenen Existenz- und Alterssicherung von Frauen aufmerksam. Des Weiteren unterstützt sie Programme zum beruflichen Wiedereinstieg, Fortbildung und Aufstieg, zum Umstieg von Minijobs auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse sowie zur Existenzgründung.

Mutter, Vater, Kind … oder so ...

Die Vorstellung darüber, wie Familien zu sein haben, haben sich gewandelt. Viele Familienformen sind heute möglich, rechtlich (fast) gleichgestellt und (meistens) akzeptiert. Neben dem klassischen Modell gibt es unverheiratete Eltern, alleinerziehende Eltern, gleichgeschlechtliche Eltern, …neben den leiblichen Kindern gibt es Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder … es gibt Großfamilien, Kleinfamilien, Einelternfamilien, Regenbogenfamilien…

Nur eines hat sich kaum geändert: für Kindererziehung, Hausarbeit und Organisation des Familienalltags sind nach wie vor fast ausschließlich die Frauen zuständig.

Laut Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung leisten Frauen täglich 52,4 Prozent mehr unbezahlte Sorgearbeit als Männer. Das sind täglich 87 Minuten.

Ganz besonders eindrücklich ist die Verteilung bei Alleinerziehenden: 90% der Alleinerziehenden sind Frauen, vielen von ihnen sind ganz allein zuständig für das Verdienen des Lebensunterhalts, die Versorgung der Familie und die Erziehung der Kinder.

Aber auch beruflich werden Kinder hauptsächlich von Frauen betreut, sei es in der Kita, in der Grundschule oder im Hort.

Trotz dieser nach wie vor deutlichen Rollenverteilung hat sich das Familienbild in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt: Trennungen sind heute möglich und weniger stigmatisierend (über ein Drittel der Kinder in Deutschland wachsen in getrennt lebenden Familien auf), Mütter sind häufig berufstätig (wenn auch meist in Teilzeit) und viele Väter wollen sich an der Kindererziehung beteiligen (wenn auch nicht so sehr am Haushalt).

Auch nach einer Familientrennung sind häufig noch Mutter und Vater als Eltern sichtbar und aktiv. Die gemeinsame elterliche Sorge, auch bei unverheirateten Eltern und nach einer Trennung, ist inzwischen Standard. Patchworkfamilien gehören zum Alltag.

Aber wo alte Probleme überwunden scheinen, tauchen neue Fragestellungen auf:

Wo die Erwerbsbeteiligung von Müttern steigt, steigt auch die massive Doppelbelastung.

Wo sich Väter mehr an der Kindererziehung beteiligen, häufen sich – gerade im Fall einer Trennung – die Diskussionen um das richtige Erziehungsmodell. Ein Beispiel hierfür sind die vielfältigen Argumente für und gegen das sog. Wechselmodell.

Als Gleichstellungsstelle für Frauen stehen wir für eine gerechte Verteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern. Das fördert berufliche und finanzielle Entwicklungschancen von Frauen und schafft neue Chancen des familiären Zusammenlebens. Bei der Stadt München arbeiten wir mit an der Umsetzung verschiedenster Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf - auch für Männer.

Frauen in Führung

Frauen liegen in Führung bei den gering entlohnten Berufen, bei den Mini-Jobs und bei der unbezahlten Sorgearbeit, nicht aber bei den Führungspositionen in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst.

2013 waren nur 15,1 % der Aufsichtsratspositionen der Top-200-Unternehmen in Deutsch­land mit Frauen besetzt. Deshalb wurde 2015 das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ (FüPoG) erlassen. Es sollte den im Grundgesetz (GG) niedergelegten Gleichberechtigungsgrundsatz von Frauen und Männern umsetzen: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 GG)

Das Gesetz gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen für bestimmte Unternehmen. Der Frauenanteil in Unternehmen, die unter diese Quotenregelung fielen, betrug zuletzt 35,4%, in Aufsichtsräten ohne Quote nur 19,9%. Es zeigt sich: Nur verbindliche Vorgaben sind ein wirksames Instrument zur Erhöhung de Frauenanteils in Führungspositionen. Mit dem Zweiten Führungspositionen Gesetz (FüPoG II) gelten seit August 2021 weitere Vorgaben in den Vorstands- und Aufsichtsgremien deutscher Unternehmen.

Der Münchner Stadtrat hat eine freiwillige Selbstverpflichtung hinsichtlich einer Geschlechterquote bei der Besetzung von Gremien mit Stadtratsmitgliedern beschlossen. Dabei handelt es sich um Aufsichtsräte, Kommissionen oder Jurys für Preisverleihungen, wie z. B. den Aufsichtsrat der Stadtwerke, die Kommission für Stadtgestaltung oder die Hauptversammlung des Deutschen Städtetags. In allen Gremien, in denen Mitglieder des Stadtrates vertreten sind, sollen diese Sitze künftig paritätisch besetzt werden.

Die im Grundgesetz verankerte gleichberechtigte Teilhabe von Frauen muss auf allen Ebenen vollzogen werden, also auch auf den Führungsebenen. Unzählige Studien belegen, dass eine heterogene Zusammensetzung in Führungsgremien bessere Entschei­dungsprozesse gewährleistet und damit auch bessere Organisationsergebnisse verbunden sind.

Die Gleichstellungsstelle für Frauen setzt sich bei der Stadt München dafür ein, dass Frauen die gleichen Chancen auf Führungspositionen haben wie Männer. In den Leitsätzen zur Chancengleichheit für Frauen und Männer werden hierzu Ziele und Maßnahmen definiert, die in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Darüber hinaus achtet die Gleichstellungsstelle für Frauen beim Personalauswahlverfahren der Stadt München auf ein faires und diskriminierungsfreies Verfahren für alle Geschlechter: Frauen, Männer und Menschen weiterer Geschlechter.

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Handlungshilfe zur Teilung von Führungspositionen, 2015

Leitsätze zur Chancengleichheit von Frauen und Männern

Leitfaden Geschlechtergerecht beurteilen

Stadtratsbeschluss Gleichberechtigung bei der Besetzung von Gremien

Innerbetriebliche Gleichstellung

Ziel innerbetrieblicher Gleichstellung bei der Stadt München ist die Herstellung von Chancengleichheit im beruflichen Umfeld mit Hilfe eines Gleichstellungskonzepts und sich daraus ergebenden Maßnahmen wie beispielsweise Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, flexiblen Arbeitszeitmodellen, geschlechtergerechten Stellenausschreibungen, Schutz vor Diskriminierung und die Möglichkeit zur Führung in Teilzeit.

Der Frauenanteil bei den Führungskräften liegt mittlerweile bei 49,4 Prozent. Bezogen aber auf den Anteil der weiblichen Kernbeschäftigten bei der Stadt München von 57,2 Prozent, sind Frauen in Führungspositionen noch deutlich unterrepräsentiert. Hier gibt es weiteren Handlungsbedarf, auch im Hinblick auf Unterschiede hinsichtlich der Qualifikationsebenen und Fachrichtungen.

Der Anteil von Führungskräften in Teilzeit stieg in den vergangenen sechs Jahren kontinuierlich an und liegt derzeit bei etwa 21,6 Prozent (Personal- und Organisationsreferat: Personal 2021. Daten & Fakten).

Auf gesamtstädtischer Betrachtungsebene ist bei der leistungsorientierten Bezahlung (LOB) die Vergabe der Zusatzprämien in Bezug auf die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern und Arbeitszeitmodellen weitgehend ausgeglichen. Allerdings werden Frauen geringfügig häufiger prämiert und an Männer werden häufiger größere Prämien ausgeschüttet. Teilzeitbeschäftigte haben gegenüber Vollzeitbeschäftigten noch einen geringen Nachteil.

Bei der dienstlichen Beurteilung wurde das Ziel, Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern zu gewährleisten, nach den Maßstäben der städtischen Beurteilungskommission zuletzt eingehalten. 56,6 Prozent aller Frauen und 55,9 Prozent aller Männer erhielten das erste oder zweite Gesamturteil. Allerdings gibt es Unterschiede zwischen den Referaten und Qualifikationsebenen. Tendenziell erhalten mehr Männer als Frauen das erste Gesamturteil und je höher die Qualifikationsebene, umso höher sind die Chancen, eine gute und sehr gute Beurteilung zu erhalten.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist immer noch Frauensache. Der Anteil der Väter, die Elternzeit beantragen, ist zwar auf 36,7% gestiegen ist, dabei handelt es sich jedoch meist nur um einen Zeitraum von 2 Monaten. Während Mütter in der Regel 12 Monate Elterngeld beziehen, nehmen die Väter offenbar nur die Partnermonate in Anspruch. Die meisten der zuvor in Vollzeit arbeitenden Frauen reduzieren nach der Rückkehr aus der Elternzeit ihre Arbeitszeit. Bei den Männern ist dies nur in geringem Maß der Fall.

Die Gleichstellungsstelle für Frauen ist hier sowohl in der konzeptionellen Arbeit als auch in der persönlichen Beratung von Beschäftigten tätig.

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Leitsätze zur Chancengleichheit von Frauen und Männern

Pecon Gleichstellungsbericht 2018

Schutz

Raus aus unserem Alltag, unserer Sprache und unserer Werbung

Frauen sind sexistischem Verhalten alltäglich ausgesetzt.

Sexismus bezeichnet jede macht- und binär geschlechterhierarchisch bedingte Form der Diskriminierung aufgrund des zugeschriebenen Geschlechts. Grundlegende Haltung ist dabei die Minderwertigkeit und sexuelle Verfügbarkeit, sowie die in der Regel negative Bewertung von Frauen und frauenrelevanten Themen. Primär Männer demonstrieren mit sexistischem Verhalten gegenüber Frauen und nicht-binären Menschen gesellschaftliche Vormachtstellung und unterstützen so die Aufrechterhaltung der patriarchalen Gesellschaftsstruktur. Sexismus ist nicht nur im persönlichen Handeln, sondern auch in unserer Gesellschaftskultur und institutionell so stark verankert, dass er im Alltag oft nicht erkannt wird, selbstverständlich erscheint und unhinterfragt hingenommen wird. Häufig treten Verschränkungen von sexistischem und anderem diskriminierendem Verhalten auf.

Sexismus wird transportiert durch Sprache, Bild und Handlungen.

Die Gleichstellungsstelle für Frauen setzt sich neben ihrem grundsätzlichen Eintreten gegen Sexismus auch für eine geschlechtergerechte, nicht sexistische Sprache ein. Für die Münchner Stadtverwaltung gibt es die verbindliche Vorschrift, sprachlich Frauen, Männer und alle Menschen weiterer Geschlechter in unserer Gesellschaft zu berücksichtigen, zu benennen und korrekt anzusprechen.

Die Gleichstellungsstelle für Frauen tritt gegen sexistische Werbung ein. Dem ist auch der Stadtrat gefolgt, der 2018 beschlossen hat, dass bei der Vergabe von städtischen Werbeflächen die Vertragsnehmer_innen sexistische Werbung zurückweisen, gegebenenfalls wieder abnehmen müssen. Die Gleichstellungsstelle für Frauen entscheidet hier in letzter Instanz nach den Kriterien des Stadtrates, ob eine Werbung abgewiesen oder abgenommen werden muss. Gegen sexistische Werbung, die sich nicht auf städtischen Werbeflächen befindet, ist weiterhin eine Beschwerde bei der Stadtratskommission zur Gleichstellung von Frauen möglich.

Kriterien

Münchens Beurteilung von Sexismus in der Werbung erfolgt nach folgender Definition:

Werbung ist sexistisch, wenn

  • die sexuellen Attraktivität der Frau als Werbemittel ohne Sachzusammenhang einer echten Produktvorstellung verwendet wird.
  • die Beschreibung von Frauen nur in Abhängigkeit von und nur in Unterordnung zu Männern erfolgt.
  • Frauen in einseitigen klischeehaften Rollen dargestellt sind und man ihnen andere Rollen, Interessen und Fähigkeiten abspricht.
  • Frauen durch herablassende Werbung gedemütigt und lächerlich gemacht werden.
  • Durch Werbung der Eindruck entsteht, dass Frauen wie Waren oder als deren Zugabe erworben werden können

Außerdem ist in der Werbedarstellung jede Aufforderung zur Anwendung von Gewalt gegen Frauen und Kinder zu vermeiden.

Geschlechtsspezifische Gewalt hat viele Gesichter

Für das Recht frei von Gewalt zu leben!

Sexuelle Belästigung, sexistische Anmache, sexualisierte Grenzverletzungen und Übergriffe, Stalking, frauen- und lgbtiq(1)-feindliche Beschimpfungen und Angriffe, Vergewaltigung, FGM/C(2), geschlechtsangleichende Operationen von intersexuellen Kindern, Partnerschaftsgewalt, sexualisierte Gewalt gegen Kinder, Zwangsprostitution, Menschenhandel … geschlechts­spezifische Gewalt hat viele Gesichter!

Geschlechtsspezifische Gewalt bezeichnet alle Formen von Gewalt gegen Menschen auf Grund ihrer Geschlechtszugehörigkeit. Sie wirkt gegen die geschlechtliche und/oder sexuelle Selbstbestimmung und umfasst alle Handlungen, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden führen. Geschlechtsspezifische Gewalt reproduziert ein gesellschaftliches und strukturelles Machtverhältnis, sie wirkt nicht nur individuell, sondern stabilisiert dieses Machtverhältnis zwischen den Geschlechtern. Aus diesem Grund betrifft sie zum überwiegenden Teil Frauen und nicht binäre Menschen sowie Menschen die nicht heterosexuell und/oder nicht cis-geschlechtlich(3) sind.

Studien zeigen, dass etwa 40 Prozent der Frauen in Deutschland seit ihrem 16. Lebensjahr körperliche und/oder sexualisierte Gewalt erlebt haben. Und etwa jede vierte Frau hat Gewalt durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner erlebt. Frauen erleben Gewalt vor allem im sozialen Nahraum und zunehmend auch im digitalen Raum. Bestimmte Gruppen von Frauen, vor allem Frauen, die von Mehrfachdiskriminierungen betroffen sind, wie zum Beispiel Frauen mit Behinderungen oder geflüchtete Frauen erleben diese Formen von Gewalt noch sehr viel häufiger.

Auch Männer werden Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt, sie sind jedoch deutlich seltener und nicht strukturell betroffen. Geschlechtsspezifische Gewalt wird nicht ausschließlich, aber zum überwiegenden Teil von Männern gegenüber Frauen, nichtbinären Menschen und auch gegenüber anderen Männern ausgeübt. Das heißt auch Frauen können Täterinnen sein.

Um geschlechtsspezifische Gewalt wirksam zu bekämpfen ist es notwendig umfassende Maßnahmen zur Prävention von und zum Schutz vor Gewalt auf rechtlicher, gesellschaftlicher und sozialer Ebene zu gewährleisten. Dies beinhaltet zum Beispiel ein ausreichendes Angebot von Beratungsstellen, Frauenhausplätzen und Therapiemöglichkeiten ebenso wie eine flächendeckende Täter*innenprävention und Empowermentangebote.

Am 1. Februar 2018 ist in Deutschland das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt", die sogenannte Istanbul-Konvention Kraft getreten, die neben Prävention, Schutz und Strafverfolgung die Sammlung statistischer Daten und die systematische Erforschung geschlechtsspezifischer Gewalt rechtsverbindlich regelt. Die Gleichstellungsstelle für Frauen hat in diesem Rahmen gemeinsam mit den städtischen Referaten und Vertreter*innen von Fachstellen und -einrichtungen einen Aktionsplan gegen geschlechtsspezifische Gewalt erarbeitet, der vom Stadtrat im März 2022 beschlossen wurde.

Darüber hinaus ist die Gleichstellungsstelle für Frauen beteiligt an der fachlichen Vernetzung der Hilfs- und Unterstützungsangebote in München wie beispielsweise dem Runden Tisch gegen Männergewalt oder den Aktionswochen gegen Gewalt an Frauen, Mädchen und Jungen. Am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, der jährlich am 25. November stattfindet, organisiert die Gleichstellungsstelle für Frauen gemeinsam mit zahlreichen Bündnispartner*innen die zentrale Veranstaltung der Aktionswochen im Rathaus.

1 lgbtiq: lesbian gay bisexual, trans*, inter, queer
2  female genital mutilation/cutting; weibliche Genitalverstümmelung/beschneidung
3 cis-geschlechtlich bezeichnet Menschen, deren Geschlechtsidentität übereinstimmt mit dem Geschlecht, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Das Gegenteil von cis ist trans*, damit werden Menschen bezeichnet deren Geschlechtsidentität nicht mit dem Geschlecht, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde, übereinstimmt.

 

Mehr Informationen

www.muenchen.de/hinsehen-hilfe-holen

Wem gehört die Stadt? Sicherheit im öffentlichen Raum

Frauen und Mädchen sind, wenn es um ihre Sicherheit geht, permanent mit Zuschreibungen und Erwartungen konfrontiert wie sie sich „richtig“ zu verhalten haben. Dies schließt die sich oft widersprechenden Botschaften ein, wann sie „Angst haben sollen“ und wann sie „keine Angst haben dürfen“. Wie sicher ist der öffentliche Raum in München für Frauen und Menschen, die obdachlos / gutverdienend / trans* / nicht binär / arm / Kopftuch tragend / von Rassismus betroffen / heterosexuell / behindert / privilegiert / alt / sportlich / … / sind? Je nach Lebenslage unterscheidet sich das Sicherheitsempfinden im öffentlichen Raum. Aus welcher Perspektive wird also Sicherheit definiert?

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) ist München die sicherste Großstadt in Deutschland. Rückschlüsse auf Grund der Kriminalitätsstatistik auf das tatsächliche Risiko von Menschen im öffentlichen Raum, Opfer einer Straftat zu werden, sind auf Grund der angenommenen hohen Dunkelziffer im Bereich sexualisierter Gewalt, sexistischer Diskriminierung und Hasskriminalität jedoch nur bedingt möglich. Für die Nutzung des öffentlichen Raums spielt neben der PKS deshalb auch das subjektive Sicherheitsempfinden eine wesentliche Rolle. Sicherheitsempfinden und Kriminalitätsfurcht sind eng verknüpft mit gemachten Erfahrungen, gesellschaftlichen Diskursen und der subjektiven Einschätzung der eigenen Verletzbarkeit. Aus diesem Grund beschäftigen sich Frauen, Mädchen und nonbinäre Personen häufig mit der Frage nach der für sie sicheren Nutzbarkeit des öffentlichen Raums – umso mehr, wenn sie von weiteren Diskriminierungen und/oder Benachteiligungen betroffen sind wie beispielsweise Rassismus, Trans*feindlichkeit, Armut und/oder Wohnungslosigkeit.

Eine Bevölkerungsbefragung der Landeshauptstadt München zu sozialen Entwicklungen und zur Lebenssituation der Münchner Bürger*innen ergab, dass sich das Sicherheitsgefühl von Frauen und Männern zu Hause in der Wohnung sowie tagsüber an verschiedenen Orten kaum unterscheidet. Abends oder nachts ist das Unsicherheitsgefühl von Frauen im öffentlichen Raum jedoch deutlich höher als das von Männern. So fühlt sich nachts fast jede zweite Frau in Bussen und Bahnen unsicher, jede dritte Frau im eigenen Stadtviertel und drei Viertel der befragten Frauen in Grünanlagen oder Parks (1). Diese gefühlte Unsicherheit schränkt die Mobilität von Frauen ein.

Die Gleichstellungsstelle für Frauen setzt sich für Lösungen ein, mit denen die Nutzung des öffentlichen Raums für möglichst alle Menschen verbessert werden kann. Beispiele hierfür sind Beleuchtungssituationen, die dem Umweltschutz einerseits und dem Sicherheitsbedürfnis andererseits gerecht werden, die Einführung eines Frauennachttaxis oder die offene Gestaltung von Plätzen, die übersichtlich sind und zur Kommunikation einladen.

(1) Vgl. Bevölkerungsbefragung zur Stadtentwicklung 2016. Soziale Entwicklungen und Lebenssituation der Münchner Bürgerinnen und Bürger. Im Auftrag der Landeshauptstadt München, S. 41f.

Mehr Informationen

=> Frauen-Nacht-Taxi in München

=> Befragung von Bürgerinnen und Bürgern 2015 anlässlich des 30jährigen Bestehens er Frauengleichstellungsstelle

Die Gleichstellungsstelle für Frauen (GSt) setzt sich gegen jede Form der Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres zugeschriebenen Geschlechts und der damit verbundenen hierarchisierenden Geschlechterordnung ein.

Die Ergebnisse der Münchner Bevölkerungsbefragung 2021 offenbarten in der Rubrik „Zusammenleben in München“ unter „Diskriminierungserfahrungen“, dass 9 % der Befragten Diskriminierungserfahrungen aufgrund des Geschlechts gemacht haben, davon sind wiederum 15 % weibliche und 3 % männliche Befragte. Sie stehen in dieser Statistik an zweiter Stelle (nach Diskriminierungserfahrungen aus rassistischen Gründen mit 13 %). Die Studie „Hasskriminalität in München, Vorurteilskriminalität und ihre individuellen und kollektiven Folgen“ zeigt zudem, dass Frauen und Menschen, die nicht heteronormativ-binär verortet sind, eine hohe Prävalenz haben, Opfer von Diskriminierung und vorurteilsmotivierter Taten zu werden.

Die Statistik und die Studie zeigen deutlich die Notwendigkeit einer gezielten und effektiven Antidiskriminierungsarbeit. Die GSt setzt sich für die Förderung der Gleichstellung und den Schutz vor Diskriminierung von Frauen ein. Sie fördert eine vielfältige Gesellschaft, in der alle Personen ihre Rechte wahrnehmen können, frei von Diskriminierung, Vorurteilen und Benachteiligungen bis hin zu sexistischer Gewalt.

Die GSt erfüllt ihren Auftrag auf der Grundlage des Art. 3 des Grundgesetzes (GG), der jegliche Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verbietet und die Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen verlangt. Die Umsetzung dieses Grundrechts ist satzungsgemäße Aufgabe der Gleichstellungsstelle für Frauen.

Die Antidiskriminierungsarbeit besteht darin, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu erkennen, zu bekämpfen und ihre Nachteile zu beseitigen. Dafür bietet die GSt umfassende Unterstützung und Beratung, sowohl stadtintern als auch für alle Bürger*innen. Als kompetente Ansprechpartner*innen stehen die Mitarbeitenden allen zur Seite, die mit Diskriminierung konfrontiert werden, sei es am Arbeitsplatz, in Schulen, in der Ausbildung, im öffentlichen Raum oder in sonstigen Lebensbereichen. Sie sind darauf spezialisiert, individuelle Situationen zu besprechen, zu analysieren, Möglichkeiten aufzuzeigen und Handlungsempfehlungen zu geben. Dabei wird großer Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und absolute Vertraulichkeit gelegt.

Zudem berät die GSt die städtischen Dienststellen zur Identifizierung und zum Abbau von (potentiellen) Diskriminierungen in den städtischen Verfahrensabläufen und sorgt für die Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen. Die aktive Gestaltung der Gleichstellungsarbeit wird unter der Maßgabe gestaltet, Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts abzubauen. Zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit organisiert die GSt u.a. Informationsveranstaltungen und Workshops, um Bewusstsein zu schaffen und das Verständnis für die Thematik zu fördern.

Über die Stadtverwaltung hinaus besteht regelmäßiger Kontakt und Austausch mit relevanten Institutionen, Organisationen und Akteur*innen.

 

Wohnen und Leben

Mädchen, Frauen und die Sache mit dem Raum – eine Stadt für alle

Die Perspektive München ist das umfassende kommunale Stadtentwicklungskonzept. Darin verankert ist der Grundsatz, dass im gesamten städtischen Raum bei der Planung die Wohn-, Aufenthalts-, Mobilitäts- und sozialen Bedarfe von Mädchen, Frauen und nicht-binären Personen gleichermaßen zu berücksichtigen sind wie die von Jungen und Männern. Ziel ist die gleichgestellte Teilhabe an der Stadtgesellschaft. Dies gilt für alle stadtentwicklungsplanerischen, bauplanerischen und baulichen Unternehmungen der Stadt.

Da Frauen und Männer aufgrund ihrer Sozialisation immer noch sehr unterschiedliche Ausbildungs-, Arbeits-, Wege- und Freizeitmuster leben, sich im öffentlichen Raum anders orientieren, anders verhalten und ihn anders nutzen, gleichzeitig auch andere Baubedarfe für das Leben im Alltag und für die Versorgung äußern, ist eine geschlechterdifferenzierte und gleichstellungsorientierte Betrachtung entscheidend. Es müssen die Bedarfe aller Personen der Stadtgesellschaft einfließen, egal wie sie sich geschlechtlich verorten. Im öffentlichen Raum geht es beispielsweise darum, Mädchen und Frauen Nutzungsräume zu erschließen, wie z.B. Bezirkssportanlagen für beide Geschlechter nutzbar zu machen, Spielraum für Mädchen und Jungen so zu gestalten, dass beide Geschlechter möglichst viele Spieloptionen möglichst gleich häufig nutzen oder Versorgungsstrukturen zu schaffen, die möglichst wohnortnah und fußläufig erreichbar sind. Im Wohnungsbau gibt es dagegen strategische Überlegungen, Wohnungen so zu bauen, dass sie, je nach Lebenslage der Bewohner_innen, verkleinert oder vergrößert werden können.

Die Gleichstellungsstelle für Frauen begleitet die städtischen Entwicklungs- und Bauprozesse auf vielfältigen planerischen und baulichen Ebenen und ist beispielsweise an der Erstellung und Weiterentwicklung der Planungs- und Handlungsempfehlungen zu gendergerechter Spielraumgestaltung beteiligt.

2 Zimmer – Küche – Bad?

Wohnungen sind in München teuer - zu teuer – das wissen alle. Aber Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis.

Deshalb sollte es auch in München für alle bezahlbare Wohnungen geben. Leider ist das nicht der Fall. Die Stadt wächst, Zuzug, hohe Grundstückspreise und daraus resultierend hohe Mieten bringen immer mehr Menschen mit geringem Einkommen in Bedrängnis. Vor allem alleinerziehende Mütter, große Familien und Familien mit Migrationshintergrund haben hier ein großes Problem.

Viele Menschen möchten diese schwierige Situation in München nicht einfach nur hinnehmen. Sie packen das Thema selber an, organisieren sich z.B. in Genossenschaften oder Vereinen, um dauerhaft bezahlbaren Wohnraum nach ihren besonderen Bedürfnissen zu gestalten und zu schaffen. So sind gerade von und für Frauen eine Reihe innovativer Konzepte entstanden, z.B. eine Wohngenossenschaft für Frauen oder Frauenvereine zum gemeinsamen Wohnen mit gegenseitiger Unterstützung. Füreinander da sein, nicht allein sein – diese Idee ist neben der Bezahlbarkeit Grundgedanke dieser Initiativen. Die Gleichstellungsstelle für Frauen unterstützt diese Maßnahmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

Die Stadt München verfolgt verschiedene Ansätze, das Problem zu entschärfen. Nichts desto trotz gibt es eine wachsende Zahl an Münchnerinnen und Münchnern, die entweder erst gar keine bezahlbare Wohnung finden oder ihre Wohnung verlieren.

Wohnungslosigkeit ist ein großes Problem in München, es leben tausende Menschen in Unterkünften, teils weil sie keine Wohnung finden, teils weil sie – wie Geflüchtete – dazu verpflichtet sind.

Das Leben in einer Unterkunft ist eine Notlösung, die aufgrund der Enge, der eingeschränkten Wahlfreiheit und der oftmals ungünstigen baulichen Verhältnisse sozialen Stress verursacht..

Insbesondere Frauen aber auch andere vulnerable Gruppen erleben bzw. befürchten in Unter­künften Einschränkungen ihrer Selbstbestimmung, Diskriminierung und (sexualisierte) Gewalt.

Die Gleichstellungsstelle für Frauen wirkt im Rahmen ihrer Fachlichkeit mit an der Identifikation von Problemen und der Entwicklung von Maßnahmen, die hier aktiv gegensteuern und das Leben und Arbeiten in Unterkünften möglichst sicher und erträglich gestalten. Dabei handelt es sich z.B. um gesonderte Unterbringungsmöglichkeiten für Frauen und ihre Kinder, spezielle Schutzkonzepte, aber auch sensibilisierende Fortbildungen für das Personal der Unterkünfte.

Das große Ganze

Hundert Jahre Frauenwahlrecht und noch immer keine Parité

Ein Gradmesser für die Gleichstellung ist die Repräsentanz und Mitwirkung von Frauen an Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen des politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Lebens. In der Politik sind Frauen auch heute noch, über 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts, unterrepräsentiert. Im Deutschen Bundestag liegt der Frauenanteil nach der letzten Wahl im Jahr 2021 bei 34,9%, im Bayerischen Landtag nach der Landtagswahl 2018 bei 26,8%. Da schneidet die Kommunalverwaltung in München im Vergleich gut ab. Sowohl im Stadtrat als auch in den Bezirksausschüssen liegt der Frauenanteil bei durchschnittlich 46%.

Frauen, Männer und nicht-binäre Personen haben unterschiedliche Lebenslagen, werden unterschiedlich behandelt, haben unterschiedliche Sichtweisen und Bedürfnisse und bringen unterschiedliche Perspektiven in die Politik ein. Nicht alle Frauen kämpfen für Frauenrechte. Frauen haben nicht immer dieselben Interessen, nur weil sie das gleiche Geschlecht haben. Aber Frauen haben in dieser Gesellschaft auch tatsächlich gemeinsame identifizierbare Anliegen. Mangelnde Aufstiegschancen, ungleiche Bezahlung, Altersarmut, sexuelle Belästigung - um nur einige zu nennen - all das sind Themen, die Frauen in besonderer Weise betreffen. Und Frauen werden ihre Themen nur dann in den politischen Entscheidungsprozess einbringen können, wenn sie mit dem nötigen politischen Gewicht ausgestattet sind.

Aber ohne strukturelle Vorgaben landen sie auf den Wahllisten meistens auf den hinteren Plätzen. Einige der Parteien im Münchner Stadtrat haben deshalb paritätische Listen aufgestellt, d. h. die Listenplätze für die Wahlen werden abwechseln an eine Frau und an einen Mann vergeben. Dies führt zu mehr Frauen in politischen Mandaten.

Aktionsbündnisse zu "Parité in den Parlamenten" fordern paritätisch besetzte Listen und Wahlkreise für alle Wahlen in Kommunen, im Land, im Bund und in der EU, um in den Parlamenten endlich ein gerechtes Geschlechterverhältnis zu ermöglichen.

Die Gleichstellungsstelle für Frauen ist eng mit den Einrichtungen, Projekten und Verbänden der Mädchen- und Frauenarbeit in München vernetzt und unterstützt frauenpolitische Forderungen. Sie hat die Geschäftsführung der Stadtratskommission zur Gleichstellung von Frauen inne und sorgt dafür, die Stimme der Frauen in München auf der politischen Ebene auch gehört wird. Die Gleichstellungsstelle für Frauen gibt eigenes Material zu Wahlen und Abstimmungen heraus und führt Veranstaltungen zum Thema durch.

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3. Münchner Frauenkonferenz, Konferenzbericht 2019

Wählen und Gestalten – Motivationen und Einstellungen von Münchener Frauen ... (PDF, 4 MB)

Unterschiede, die einen Unterschied machen

Die Münchner Bevölkerung ist vielfältig: Frauen, Männer und Menschen weiterer Geschlechter, Menschen mit und ohne Behinderung, Menschen mit unterschiedlicher kultureller und sozialer Herkunft, sexueller Identität, Hautfarbe, Alter, Religion und Weltanschau­ung. Je nachdem zu welchen Gruppen wir gehören, unterscheiden sich unsere Chancen auf soziale und politische Teilhabe, zum Beispiel im Bildungsbereich oder auf dem Arbeitsmarkt.

Die Unterschiede, aufgrund derer Benachteiligung stattfindet, können sich überschneiden und beeinflussen. Beispiel: Menschen mit Migrationshintergrund sind keine homogene Gruppe. Ihre Chancen unterscheiden sich, je nachdem ob sie Frau, Mann oder nicht-binäre Person sind, welchem Milieu sie angehören, wie alt sie sind, ob sie homo- oder heterosexuell sind, ob sie eine dunkle oder eine helle Hautfarbe haben, welchen Namen sie tragen, welcher Religion sie angehören oder welchen Barrieren sie aufgrund einer Behinderung ausgesetzt sind. All diese verschiedenen Kategorien können Anlass für Diskriminierung sein. Intersektionalität beschreibt die Überschneidung verschiedener Diskriminierungsformen in einer Person.

Für die Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsarbeit ist das Wissen um die Intersektionalität von großer Bedeutung. Die Gleichstellungsstelle für Frauen arbeitet mit den anderen städtischen Stellen, die sich mit dieser Thematik befassen, eng zusammen. Dafür wurde eigens ein Gremium gebildet, das regelmäßig tagt und in dem die Gleichstellungsstelle den Vorsitz hat. Der Stadtrat hat bereits 2012 einen grundsätzlichen Beschluss zur Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsarbeit bei der Stadt München gefasst. 2018 fand eine Berichterstattung der Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsstellen an den Stadtrat statt.

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Dokumentation zum Stadtratsfachgespräch zur Gleichstellungs- und ... (PDF, 3 MB)

Körper und Geist

Geschlechtergerechtigkeit im Sport

Sport ist eine gute Sache für Frauen, für Männer, für alle Geschlechter. Sport macht Spaß und ist wichtig in der Gesundheitsvorsorge. Der vereinsorganisierte Sport ist günstig und bietet zahlreiche Möglichkeiten für ehrenamtliches Engagement. Die Landeshauptstadt München unterstützt die Arbeit der Sportvereine seit jeher massiv und mit steigenden Förderbudgets.

Die Zahl der weiblichen Mitglieder in den Vereinen ist in den letzten 10 Jahren (2010 - 2019, Corona-Zeiten wurden nicht ausgewertet) um 32% angestiegen. Trotz des nun relativ hohen Anteils von Frauen in Sportvereinen (43%) und bei den Übungsleiter_innen sind laut Angaben des Bayrischen Landessportverbandes Frauen bei den im BLSV-organisierten Vereinen in Vereinsfunktionen stark unterrepräsentiert. Nur 13,3% Vorsitzende sind Frauen und 19% stellvertretende Vorsitzende. Zudem gaben in der Bevölkerungsbefragung im Münchner Norden doppelt so viele Frauen als Männer an, keine passenden Sportangebote zu finden und deshalb sportlich inaktiv zu sein.

Bei den hohen Fördersummen, die die Stadt München jährlich in Sport investiert, ist es wichtig nachzuvollziehen, wem die Gelder zugutekommen. So ist beispielsweise Fußball nach wie vor eine Männerdomäne und auf den meisten Bezirkssportanlagen wird Fußball gespielt. Manche Bezirkssportanlagen in München verfügen weder über eine Damenumkleide noch über die Damensanitärräume. Die Planung von mädchen- und frauengerechten Sportstätten gehört auch heute noch nicht zum Alltag von Vereinen und öffentlicher Verwaltung.

Deshalb setzt sich die Gleichstellungsstelle für Frauen gemeinsam mit den Gleichstellungsbeauftragten der Bezirksausschüsse und anderen Kooperationspartner_innen aktuell insbesondere für eine geschlechtergerechte Sportentwicklungsplanung und eine geschlechtergerechte Sportförderung ein.

Darüber hinaus wirkt sie beispielsweise darauf hin, dass über die Nutzung von Sporthallen und Sportanlagen geschlechtergerechte differenzierte Daten erhoben werden, Sportangebote und Sportveranstaltungen gefördert werden, die einer geschlechterstereotypen Sportbetätigung entgegen wirken, mehr Frauen wichtige Funktionen in den Vereinen übernehmen, mehr Frauen im Sportbeirat über die Weichenstellungen im Sport entscheiden und mehr Frauen in den Genuss der sportlichen Ehrungen kommen.

Frauenherzen schlagen anders …

Männer gehen nicht so gerne zum Arzt, Frauen ernähren sich gesünder – alles Vorurteile? Nicht nur! Auch wenn dies natürlich nicht auf alle zu trifft, so lässt sich in Statistiken und Befragungen doch erkennen, dass sich das Gesundheitsverhalten und der Gesundheitszustand von Frauen und Männern unterscheiden. Frauen trinken weniger Alkohol, dafür treiben Männer mehr Sport; Frauen leben länger, aber Männer fühlen sich gesünder. Zurückführen lässt sich dies auf die in vielen Punkten unterschiedlichen Lebensrealitäten, gesellschaftlichen Anforderungen, Erfahrungen und Vorstellungen von Frauen und Männern.

Geschlechtsspezifische Unterschiede beim Thema Gesundheit lassen sich nicht nur auf soziale, ökonomische und kulturelle Variablen, die sich in geschlechtsspezifischen Verhaltensweisen widerspiegeln, zurückführen. Aufgrund ihrer unterschiedlichen biologischen Grundausstattung kommt es vor, dass z.B. bestimmte Medikamente bei Frauen und Männern unterschiedlich wirken. Oder dass sich Krankheiten wie Herzinfarkt und Depression auf andere Weise äußern - mit der fatalen Folge, dass diese Krankheiten immer wieder unterschätzt oder sogar falsch diagnostiziert werden!

Bis heute reagiert die medizinische Forschung nicht ausreichend auf den Geschlechtsunterschied; nach wie vor wird der männliche Organismus als Maß aller Dinge angenommen. Dem möchte die Gendermedizin mit der geschlechtsspezifischen Erforschung und Behandlung von Krankheiten entgegenwirken

Als Gleichstellungsstelle für Frauen setzen wir uns dafür ein, dass Frauen und Männer mit ihren jeweiligen geschlechtsspezifischen physischen und sozialisationsbedingten Anliegen  bzw. Erkrankungen wahrgenommen und beachtet werden. Wir fordern, dass die Erkenntnisse der Gendermedizin in Gesundheitspflege, medizinische Versorgung und Behandlung aufgenommen werden und in maßgeschneiderte Therapien münden.

Wir setzen uns auch dafür ein, dass Frauen als Patientinnen wahrgenommen und ernst genommen werden und dass es für frauenspezifische Gesundheitsthemen (Frauenheilkunde, Gynäkologie, alle Themen rund um die Geburt) eine ausreichende Versorgung gibt.

Hierfür arbeiten wir eng mit dem Fachbereich Frau und Gesundheit und Gendermedizin des Referat für Gesundheit und Umwelt, mit dem Facharbeitskreis Frau und Gesundheit des Gesundheitsbeirats und mit externen Einrichtungen und Fachstellen zusammen.

Bildung für Mädchen und Frauen zählt ein Leben lang

Nach wie vor herrschen in Bildung und Pädagogik häufig geschlechterstereotype und geschlechterhierarchische Strukturen. Das schränkt für die Mehrzahl der Mädchen und Frauen die Chancen auf Ausbildung und Berufstätigkeit ihrer Wahl erheblich ein.
Unser Ziel ist es, dass die gesamte Bildungsarbeit geschlechterdifferenziert, geschlechterspezifisch und gleichstellungsorientiert geplant und umgesetzt wird.

Die Diskussion darum, dass Mädchen und junge Frauen in der Schulbildung erfolgreicher sind, kann nicht verdecken, dass aktuell schulische und außerschulische Bildung nicht ausreichen, um ihnen in ihrem weiteren Leben beruflichen Erfolg, berufliche Zufriedenheit und eine stabile Existenzgrundlage zu ermöglichen. Hinzu kommt, dass unbezahlte und gesellschaftlich als nicht gewinnbringend eingestufte Erziehungs- und Sorgetätigkeiten weiterhin an Frauen gebunden werden.

Zu vielen Themen – wie beispielsweise "Sexualität" oder "Politik" gibt es für Mädchen und Frauen außerhalb von Einrichtungen und Organisationen, die dezidiert emanzipatorisch und gleichstellungsorientiert arbeiten, selten angemessene und altersentsprechende Bildungsangebote. Entsprechende Perspektiven von nicht binären jungen Menschen sind, wenn überhaupt, dann nur marginal thematisiert. Gleichzeitig werden Jungen und junge Männer in patriarchalen Verhaltensweisen bestätigt. Hier benötigen wir eine Weiterentwicklung der Bildungskultur. Geschlechterdifferenzierte und gleichstellungsorientierte Unterrichts- und Workshopgestaltung, beispielsweise zu geschlechterbezogener Gewalt im Schulalltag oder zur Ermutigung von Mädchen, politische Strukturen wirksam zu beeinflussen und in Vertretung der eigenen Position zu agieren, müssen die Regel werden

Es gilt, Bildung so zu gestalten, dass Menschen aller Geschlechter auf Augenhöhe miteinander umgehen können. Auch Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen sowie -angebote für Erwachsene müssen auf die besonderen Bedarfe von Frauen und auf Geschlechtergerechtigkeit aufbauen.

Die Gleichstellungsstelle für Frauen unterstützt geschlechtergerechte Pädagogik in allen städtischen Bildungseinrichtungen, von der Kinderkrippe über die Gestaltung der Ganztagsbildung bis hin zu Seniorinnen-Angeboten. Sie stärkt das Personal in einem professionellen Umgang mit sexueller Gewalt, kooperiert zur Qualifikation des pädagogischen Personals in Bezug auf Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung aller Geschlechter und unterstützt entsprechende Schulungsprogramme.

Verschiedene Lebenslagen

Zwischen Spätschicht und Feierabend

Frauen altern anders – trotzdem werden geschlechtsspezifische Unterschiede und Ungleichheiten im Alter mit ihren individuellen und sozialen Auswirkungen selten thematisiert. Frauen haben seit jeher eine höhere Lebenserwartung.

Ihre Lebens- und Arbeitsverhältnisse im Lebensverlauf zeichnen sich meist durch eine besondere Heterogenität aus. Daraus ergeben sich auch im Alter sehr unterschiedliche Lebenssituationen und Bedürfnisse.

Aber Alter wird immer noch scheinbar geschlechtslos verhandelt. Gut sichtbar wird das an Konzepten des betrieblichen Gesundheitsmanagements, an Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen der Sozialversicherungsträger, oder auch an betrieblichen Konzepten des altersgerechten Arbeitens, der Weiterbildung und des Wissenstransfers für jüngere Generationen

Ältere Frauen bilden im neben- und nachberuflichen Engagement eine tragende Säule im Ehrenamt. Sozial wichtige, aber unentlohnte Sorge-, Pflege-, und Betreuungsarbeiten werden häufig von Frauen im dritten Lebensabschnitt übernommen, oftmals unsichtbar und ohne gesellschaftliche Wertschätzung. In den Selbstvertretungsorganisationen und Beiräten sind ältere Frauen unterrepräsentiert, obwohl sie in der Bevölkerungsstatistik bei den über 65jährigen mit 60 Prozent die Mehrheit bilden.

Frauen im Alter sind nach wie vor in prekärer materieller und immaterieller Ausstattung: Im Alter kumulieren Gender Pay Gap und Gender Care Gap zum Gender Pension Gap. Für Frauen bedeutet das, dass sie mit 80 Prozent bei der Altersarmut vorne liegen und in Deutschland im Schnitt nur die Hälfte der durchschnittlichen Rente von Männern beziehen. Der Gender Pension Gap bezieht sich auf alle Säulen der Alterssicherung: gesetzlich, betrieblich und privat. Die Sicherung eines ausreichenden eigenen Lebensunterhalts bis ins Alter hinein, ist nach wie vor eine große gleichstellungspolitische Herausforderung.

Durch die höhere Lebenserwartung sind Frauen überproportional betroffen vom Alleinleben, von der Einsamkeit oder Pflegebedürftigkeit und angewiesen auf Angebote zur Begegnung, altersgerechter Mobilität und Wohnformen sowie häuslicher oder stationärer Versorgung.

Die Gleichstellungsstelle für Frauen setzt sich dafür ein, die Sichtbarkeit von älteren Frauen zu erhöhen und Angebote für deren spezifische Bedarfe zu schaffen.

Geschlechtergerecht aufwachsen – Lebenslagen von Mädchen und jungen Frauen

Unser gesellschaftliches Verständnis von Geschlechterrollen, ihre hierarchische und binäre Einordnung, vorgelebte Geschlechterstereotype, sowie die daraus entstehenden unterschiedlichen gesellschaftlichen Erwartungen beeinflussen das Aufwachsen von Mädchen und Jungen ebenso wie von nicht-binären Kindern von Anfang an. Damit gestalten sich sowohl die ganz persönliche Entwicklung und Identitätsfindung, als auch gesellschaftliche Chancen und Risiken für Mädchen und junge Frauen oft ganz anders, als für Jungen und junge Männer, leider oftmals nachteilig für Mädchen und für Kinder, die sich nicht oder nicht im Sinne der binären Geschlechteraufteilung als Mädchen oder Junge erleben.

Mädchen und junge Frauen benötigen sowohl den Schutz vor Diskriminierung und Gewalt als auch die Unterstützung in der Durchsetzung ihrer Interessen, damit Gleichstellung erreicht werden kann. Themenfelder hierzu sind beispielsweise geschlechtergerechte Pädagogik, politische Bildung, Selbstbehauptung, positive Körperwahrnehmung, erlebte Anerkennung, Berufs- und Lebensplanung, Sexualität, Teilhabe am öffentlichen Raum, Macht und Ermächtigung, Armut, Gesundheit, Schutzkonzepte in Einrichtungen und Organisationen, mädchen- und frauenspezifische Inobhutnahmen und geschlechtsspezifische Sucht.

Um geschlechtersensibles und gleichstellungsorientiertes Aufwachsen zu ermöglichen, gibt es verschiedene gesetzliche Festlegungen, wie zum Beispiel in der Sozial- und Bildungsgesetz-gebung im § 9 Abs. 3 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes: "Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern."

Im Sinne feministischer Mädchenarbeit unterstützt die Gleichstellungsstelle für Frauen in der Stadtverwaltung und in der Stadtgesellschaft die entsprechenden kommunalen Maßnahmen sowie berufliche und zivilgesellschaftliche Netzwerke. Berücksichtigt werden dabei intersektionale Perspektiven, Antidiskriminierungs- und Empowerment-Strategien und die gleichstellungsorientierte Jungenarbeit.

Ziel ist es, der Vielfalt von Mädchen, jungen Frauen und allen nicht-binären jungen Menschen, die sich mit Weiblichkeit identifizieren, eine eigene und starke Stimme zu geben und ihnen eine geschlechtergerechte Zukunft zu ermöglichen.

Migrantinnen in München

Was haben Migrantinnen gemeinsam und was unterscheidet sie von Nicht-Migrantinnen?

Je nach dem welchen Pass, welchen Namen, welchen Bildungshintergrund, welchen Familienstand, welche Hautfarbe die Frauen haben, ob sie deutsch bereits sprechen, oder es noch lernen müssen, wie lange sie in Deutschland leben oder vielleicht bereits in Deutschland geboren sind, welchen Aufenthaltsstatus, ob und welche Arbeit sie haben, wieviel Geld ihnen zur Verfügung steht – haben die Frauen mehr oder weniger Gemeinsamkeiten mit anderen Migrantinnen und mit Nicht-Migrantinnen.

Die Lebenslagen der Migrantinnen unterscheiden sich. Manche der Frauen erleben Diskriminierung und Rassismus aufgrund ihrer Herkunft, manche genießen (fast) alle Privilegien der Mehrheitsgesellschaft. Viele Frauen unabhängig von ihrer Herkunft erleben im kleineren oder größeren Maße Alltags-Sexismus oder auch sexuelle oder sexualisierte Gewalt. Oftmals erleben Frauen mit einem tatsächlichen oder zugeschriebenen Migrationshintergrund eine Mehrfachdiskriminierung, z.B. sexistische Diskriminierung als Frau und gleichzeitig als Muslima oder schwarze Frau. 

Die Bedürfnisse der Frauen unterscheiden sich enorm, egal welchen Pass sie haben. Für Neuankömmlinge und insbesondere für geflüchtete Frauen enthält das deutsche Bildungssystem, das Gesundheitswesen, die sozialen Sicherungssysteme, der Arbeitsmarkt und das Rechtssystem zahlreiche Barrieren und Hürden.

Die Gleichstellungsstelle für Frauen setzt sich unter anderem ein für sichere Lebensbedingungen von Frauen in Unterkünften, für Anerkennung und Weiterqualifizierungsmöglichkeiten von Frauen mit ausländischen Schul- und Berufsabschlüssen, für die Einrichtung von Sprachkursen und Weiterqualifizierungsangeboten mit Kinderbetreuung und für eine gute medizinische Versorgung von Frauen und Müttern unabhängig vom Aufenthaltsstatus.

Dabei arbeitet sie eng mit der Stelle für interkulturelle Arbeit, mit dem Migrationsbeirat, dem Netzwerk der Münchner Migrantenorganisationen, mit der Fachstelle für Demokratie und mit Antidiskriminierungsstellen außerhalb der Stadtverwaltung zusammen, um Barrieren abzubauen und Frauen, die von Diskriminierung oder Gewalt betroffen sind, zu unterstützen.

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Stelle für Interkulturelle Arbeit

Nichts über uns ohne uns! Frauen und Mädchen mit Behinderung

Be_hinderung kann viele Formen haben. Frauen, Männer und Personen weiterer Geschlechter werden wegen körperlichen und/oder seelischen Merkmale, wegen Lernschwierigkeiten oder wegen chronischer Erkrankungen  be_hindert und ausgegrenzt. Diese Behinderungen können sichtbar oder unsichtbar sein.

Die UN-Behindertenrechtskonvention erkennt in Artikel 6 Absatz 1 an, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen mehrfachen Diskriminierungen ausgesetzt sind, da sie sowohl auf Grund von Behinderung als auch auf Grund von Geschlecht benachteiligt werden. Je nachdem mit welcher Form von Behinderung Frauen und Mädchen leben, verändern sich auch die Barrieren und Formen von Diskriminierung, die sie erleben. Wenn es um die Bedarfe und Perspektiven von Menschen mit Behinderungen geht, wird aber häufig nur die männliche, als vermeintlich neutrale Perspektive berücksichtigt.

Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind deutlich häufiger von (sexualisierter) Gewalt betroffen als nichtbehinderte Frauen und Mädchen. Wenn sie auf die Unterstützung durch Pflege oder Assistenz angewiesen sind oder in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, befinden sie sich oft in emotionaler und/oder körperlicher Abhängigkeit von Täter*innen und haben auf Grund vielfältiger Barrieren keinen guten Zugang zum Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen. Frauen mit Behinderungen sind auch stärker von Arbeitslosigkeit betroffen als Männer mit Behinderung, erfahren in der Lebensplanung bei Kinderwunsch oder als Mütter wenig Unterstützung und können in der gesundheitlichen Versorgung nicht auf ein bedarfsgerechtes Angebot zurückgreifen.

Die Gleichstellungsstelle für Frauen achtet darauf, dass sowohl die Perspektiven von Frauen und Mädchen bei Themen, in denen es um Behinderung geht, berücksichtigt werden als auch die Perspektiven von Behinderung und Inklusion bei Fragen von Geschlechtergleichstellung. Sie unterstützt den Grundsatz der Selbstvertretung von allen Menschen mit Behinderungen „Nichts über uns ohne uns!“ und setzt sich dafür ein, dass Frauen, Mädchen und Menschen weiterer Geschlechter mit Behinderungen ihre Belange selbstbestimmt vertreten und diese gehört werden.

Die Gleichstellungsstelle für Frauen ist im Facharbeitskreis Frauen des Behindertenbeirats der Landeshauptstadt München vertreten. Als Entsandte des Behindertenbeirats für die Interessen von Frauen und Mädchen mit Behinderung nehmen zwei Frauen regelmäßig an den Sitzungen der Stadtratskommission zur Gleichstellung von Frauen der Landeshauptstadt München teil.

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Koordinierungsbüro UN-Behindertenrechtskonvention

Facharbeitskreis Frauen des Behindertenbeirats

Bühne frei für Künstlerinnen!

Ob in der Musik, der Literatur, der bildenden oder darstellenden Kunst, Frauen, Männer und nichtbinäre Menschen sind im Kulturbetrieb bei weitem nicht gleichgestellt.

Überall sind Frauen als Kunstschaffende tätig. Im Rampenlicht stehen jedoch mehrheitlich männliche Künstler, die männerdominierte Kunstwelt ist scheinbar blind gegenüber talentierten Frauen. Die Unterrepräsentanz von Frauen zeigt sich in den Museen, an den Bühnen und Orchestern, im gebührenfinanzierten deutschen Fernsehen, an den Musik- und Kunsthochschulen, es fehlt an Autorinnen, Regisseurinnen, Komponistinnen, Intendantinnen, Leitungen von Musik- und Kunsthochschulen. Die Hoffnung, die Situation weiblicher Kunstschaffender würde sich in der nachwachsenden Generation ändern, hat sich bisher nicht signifikant erfüllt. Eine vom Deutschen Kulturrat 2016 veröffentlichte Studie hat die geschlechtsspezifische Segregation von Studierenden im Bereich der Sparten der Kunstwissenschaften deutlich aufgezeigt, auch in den Entscheidungsgremien im Kulturbetrieb, in Jurys und Kuratorien sind Frauen immer noch unterrepräsentiert, ebenso gibt es zu wenig speziell auf Frauen ausgerichtete Förderprogramme und Stipendien.

Nach wie vor sind Frauen eher als dekorative Objekte der Kunst - gerne auch in sexistischen Kontexten - zu finden, denn als Kunstschaffende. Zudem müssen Künstlerinnen sexuelle oder geschlechtsspezifische Grenzverletzungen und Machtmissbrauch erleben.

Künstlerinnen, die es geschafft haben, sich in der Szene einen Namen zu machen, müssen sich mit niedrigeren Gagen und wenig Ruhm begnügen, in der Kunst- und Kulturwelt herrscht ein hoher Gender Pay Gap. Frauen, so scheint die Meinung zu sein, betreiben Kunst als Hobby, nicht als Erwerbstätigkeit.

Zugangsbarrieren gibt es auch für Frauen mit Kindern oder Betreuungsaufgaben: Die Bedingungen im Kulturbetrieb sind wenig familienfreundlich, die Betreuungseinrichtungen nicht auf die Arbeitszeiten im Kulturbetrieb ausgelegt.

Die Kunstgeschichte thematisiert in allen Genres das künstlerische Schaffen von Frauen bis in die heutige Zeit zu wenig, in den Archiven dominieren männliche Geschichtserzählungen.

Die Gleichstellungsstelle für Frauen setzt sich dafür ein, Frauen im Kunst- und Kulturbetrieb zu gebührender Anerkennung zu verhelfen und unterstützt Initiativen, die ein Fenster in die Welt des künstlerischen Schaffens von Frauen öffnen und einen wichtigen Teil vernachlässigter oder vergessener Frauenkultur sichtbar machen.

LGBTIQ* – Offen für alle*

LGBTIQ* ist eine häufig verwendete Abkürzung aus den englischen Begriffen Lesbian, Gay, Bisexual, Trans, Intersexual, Queer (deutsch: lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter*, queer).

Lesbische und bisexuelle Frauen*, trans*, inter*, nicht-binäre und queere Frauen* und Menschen erleben häufig spezifische Diskriminierungen in Bezug auf ihre geschlechtliche und/oder sexuelle Identität. Die Identitäten von LGBTIQ* Personen sind intersektional verknüpft mit anderen Dimensionen von Identität: LGBTIQ* leben mit einer Behinderung oder ohne, sind jung oder alt, of Color oder weiß, religiös oder nicht und vieles mehr.

Lesbische und bisexuelle Frauen waren und sind wichtige Akteuer*innen der vergangenen und aktuellen Frauenbewegung. Oft haben sich lesbische Frauen für die Rechte von homosexuellen Menschen und für die Rechte von allen Frauen eingesetzt. Ihr großer Anteil an den Errungenschaften der Frauenbewegung ist jedoch häufig nur wenig sichtbar. Dies liegt unter anderem daran, dass lesbische Frauen von doppelter Diskriminierung betroffen sind – als Frauen und als Lesben. Die Folge von dieser Diskriminierung ist eine strukturelle Unsichtbarkeit lesbischer Frauen. Bisexuelle Frauen sind von dieser Unsichtbarkeit zum Teil noch stärker betroffen als lesbische Frauen.

Die rechtliche Gleichstellung von LGBTIQ* hat in den letzten Jahren durch die Einführung der Ehe für alle und durch die gesetzliche Anerkennung von weiteren nicht binären Geschlechtern Fortschritte gemacht, ist aber immer noch nicht in allen Bereichen vollzogen. Vor allem trans*, inter*, nicht-binäre und queere Personen haben immer noch mit fehlender gesellschaftlicher Akzeptanz ihrer geschlechtlichen Identität zu kämpfen und erleben individuell wie strukturell soziale, rechtliche und medizinische Diskriminierung und Gewalt.

Die Gleichstellungsstelle für Frauen ist die städtische Anlaufstelle zu Fragen von Gleichstellung und Geschlecht. Wir arbeiten zu diesem Thema eng mit den Einrichtungen und Projekten der Stadtgesellschaft zusammen und sind offen für alle Menschen – unabhängig von ihrer geschlechtlichen und/oder sexuellen Identität. Bei der Landeshauptstadt München ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen zu LGBTIQ* die Koordinierungsstelle zur Gleichstellung von LGBTIQ* (KGL). Die KGL vertritt die Anliegen von lesbischen Frauen in der Stadtratskommission zur Gleichstellung von Frauen. Die Gleichstellungsstelle für Frauen nimmt am Runden Tisch zur Gleichstellung von LGBTIQ* teil.

Glossar:

  • bisexuelle Frauen* oder Menschen sind Menschen, die sich zu Menschen zweier oder mehrerer Geschlechter hingezogen fühlen 
  • cis Menschen sind Personen, deren Geschlechtsidentität mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt.
  • inter* Menschen sind Personen, die mit intergeschlechtlichen Merkmalen geboren wurden
  • lesbische Frauen* sind Frauen, die Frauen* lieben und/oder begehren
  • nicht-binäre Menschen (auch: nonbinary, kurz: enby) sind Personen, deren Geschlechtsidentität jenseits der binären Einteilung weiblich/männlich liegt
  • queer ist eine Selbstbezeichnung und/oder Haltung von Menschen, die (ihre) geschlechtliche und/oder sexuelle Identität jenseits von Zweigeschlechtlichkeit und/oder Heterosexualität verorten. Der Begriff „queer“ wird außerdem manchmal als Überbegriff für LGBTIQ* verwendet.
  • trans* Frauen sind Frauen, denen bei der Geburt das Geschlecht „männlich“ zugewiesen wurde
  • trans* Männer sind Männer, denen bei der Geburt das Geschlecht „weiblich“ zugewiesen wurde
  • trans* Menschen sind Menschen, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt

Weitere Informationen

Koordinierungsstelle zur Gleichstellung von LGBTIQ*

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