Statistische Daten zum Thema Sicherheit in München
Kriminalität, Tatbestände und Aufklärung im Überblick
Basiszahlen

Münchner Polizei 2021 (Beamt*innen): 5 661
Erfasste Straftaten 2021:
80 273
Vermisste Personen 2021:
2 249
Aktuelle Jahreszahlen zum downloaden
Alle aufgeführten Jahreszahlen sind Daten in ihrer jeweils aktuellsten Version und werden als pdf-Dokument zum Download zur Verfügung gestellt.
- Preisüberwachungsmaßnahmen 2012 bis 2021
- Lebensmittelkontrollen 2012 bis 2021
- Münchner Polizei 2017 bis 2021
- Straftaten in den Münchner Stadtbezirken 2021
- Tatverdächtige nach Straftaten 2021
- Erfasste und aufgeklärte Straftaten 2021
- Vermisste Personen 2017 bis 2021
- Rauschgifttote in München 2017 bis 2021
- Rauschgifttote nach Alter und Geschlecht 2020 bis 2021
Kriminalstatistik
Straftat
In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden die von der Polizei bearbeiteten Verbrechen und Vergehen einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche gemäß Straftatenkatalog erfasst. Einbezogen sind auch die vom Zoll bearbeiteten Rauschgiftdelikte. Nicht enthalten sind Ordnungswidrigkeiten, Staatsschutz- und Verkehrsdelikte.
Voraussetzung für die Fallerfassung sind hinreichend konkretisierte Daten und überprüfbare Anhaltspunkte hinsichtlich des Tatbestands, des Tatorts und der Tatzeit. Jede der Polizei bekannt gewordene Straftat ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Geschädigten als ein Fall erfasst. In Tateinheit begangene Straftaten sind als ein Fall unter der Straftat erfasst, für die nach Art und Maß die schwerste Strafe droht.
Aufgeklärt ist eine Straftat, für die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis mindestens eine namentlich bekannte oder auf frischer Tat ergriffene tatverdächtige Person festgestellt worden ist.
Tatverdächtige
Tatverdächtig ist jede Person, die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte verdächtig ist, eine Straftat begangen zu haben. Dazu zählen auch Mittäter*innen, Anstifter*innen und Gehilfen*Gehilfinnen.
Werden tatverdächtige Personen im Berichtszeitraum mehrere Fälle verschiedener Straftatenschlüssel zugeordnet, wird sie für jedes Delikt gesondert, für die entsprechenden übergeordneten Straftatengruppen bzw. für die Gesamtzahl der Straftaten hingegen nur einmal gezählt. Die Tatverdächtigen bei den einzelnen Straftaten(gruppen) lassen sich daher nicht zur Gesamtzahl der Tatverdächtigen aufaddieren.
Nichtdeutsche Tatverdächtige sind Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit, Staatenlose und Personen, bei denen die Staatsangehörigkeit ungeklärt ist. Personen, die sowohl die deutsche als auch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, zählen als Deutsche.
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Aktuelle und historische Berichte
Alle Artikel sind nach dem Erscheinungsjahr und der Nummer des Heftes aufgelistet und werden als pdf-Download zur Verfügung gestellt.
1968 bis 2007
2007/1 - Kriminalitätsstatistik im Städtevergleich
2004/2 - Sicherheit - München im Städtevergleich
2001/3 - Wie sicher ist München?