Förderung für zirkuläres Bauen
Bei dem Förderprogramm "Zirkuläres Bauen" erhalten zirkuläre Pilotprojekte einen finanziellen Zuschuss.
Zielsetzung
Ziel der Förderung ist es, Pilotprojekte zu begleiten, Hemmnisse bei der Umsetzung des kreislauffähigen Bauens festzustellen, sowie sinnvolle Ansatzpunkte für finanzielle Anreize zu finden.
Das Förderprogramm lässt eine Vielzahl unterschiedlicher Projektarten und innovativer Ansätze zu.
Aktuelles
Rahmenbedingungen
Die Förderung ist zeitlich und finanziell begrenzt. Der Zeitraum, in dem Anträge gestellt werden können, beginnt am 1. September 2026 und endet nach einem Jahr, oder nachdem die dafür vorgesehenen Mittel von zwei Millionen Euro gebunden sind.
Die Stadt München hält sich vor, bis zum Inkrafttreten der Förderung Änderungen vorzunehmen.
Prozess der Förderung
Zusammen mit dem Antrag wird ein Konzept des Projekts eingereicht. Das Konzept beschreibt neben allgemeinen Projektdaten die Beiträge des Projekts zu den einzelnen Prüfkriterien:
- Suffizienzprüfung / Bedarfsanalyse
- Allgemeiner Beitrag zur Kreislaufwirtschaft, zum Beispiel modulares / serielles Bauen
- Minimierung negativer (Umwelt-)Auswirkungen
- Innovationsgrad
- Übertragbarkeit / Modellcharakter
- Mehraufwand im Vergleich zur Standardbauweise
Der Antrag samt Konzept wird beim Referat für Klima- und Umweltschutz der Stadt München eingereicht.
Das Referat für Klima- und Umweltschutz prüft das Konzept anhand der oben genannten Prüfkriterien, grenzt die förderfähigen Kosten der zirkulären Maßnahme ab und legt einen Fördersatz fest.
Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Grad der Erfüllung der einzelnen Prüfkriterien.
Dazu gibt es drei Förderklassen:
Förderklasse I: 20 Prozent der anrechenbaren Kosten
Förderklasse II: 40 Prozent der anrechenbaren Kosten
Förderklasse III: 60 Prozent der anrechenbaren Kosten
Die antragstellende Person erhält eine Benachrichtigung zum Ergebnis der Prüfung und der festgelegten Förderklasse. Die Mittelbindung geschieht indem die Förderhöhe im Fördervolumen des Förderprogramms reserviert wird.
Während der Durchführung des Projekts begleitet das Referat für Klima- und Umweltschutz die Antragstellenden, um mögliche Hindernisse in der Umsetzung der zirkulären Maßnahme zu analysieren.
Die Frist für die Umsetzung der Pilotprojekte beträgt vier Jahre ab Zeitpunkt der Mittelreservierung, eine Verlängerung ist möglich.
Zum Abschluss des Projekts müssen innerhalb der Frist alle Unterlagen (Rechnungen, Nachweise, …) eingereicht werden.
Teil dieser Unterlagen ist ein Abschlussbericht des Projekts. Darin wird dargestellt, inwieweit das zum Antrag dargestellte Konzept umgesetzt wurde. Auf Hindernisse, Änderungen und Erfahrungen wird eingegangen.
Die Unterlagen werden durch das Referat für Klima- und Umweltschutz der Stadt München geprüft. Falls deutliche Abweichungen zum Konzept auftreten, wird die Förderklasse angepasst.
Das Referat für Klima- und Umweltschutz der Stadt München verschickt den Förderbescheid und die Förderung wird durch die Stadtkasse ausgezahlt.
Prüfkriterien
Das Konzept und der Abschlussbericht müssen den Beitrag des Projekts zu allen Prüfkriterien beschreiben und soweit möglich quantifizieren. Im Konzept handelt es sich dabei um eine „Absichtserklärung“ mit groben Hochrechnungen oder Schätzungen. Im Abschlussbericht werden die Effekte nach gängigen Methoden quantifiziert und nachgewiesen.
Zentrales Kriterium für die Pilotförderung zirkuläres Bauen ist der Beitrag zur Kreislauffähigkeit des Projekts und damit die Ressourcenschonung.
Leitfragen sind zum Beispiel: Wie viele Primärressourcen werden im Vergleich zu einer konventionellen Bauweise geschont? Kann beispielsweise durch lösbare Verbindungsmittel sichergestellt werden, dass eingesetzte Ressourcen zu einem späteren Zeitpunkt (Rückbau) wieder verfügbar gemacht werden?
Die Kreislauffähigkeit im Kontext des modularen, sowie seriellen Bauens ist von besonderer Bedeutung.
Besser als neue Ressourcen im Kreislauf zu führen ist es, keine Primärressourcen zu verwenden. Deshalb wird kritisch hinterfragt, welchen Nutzen das Projekt hat, und ob die Dimension des Projekts daraufhin optimiert wurde.
Kreislauffähigkeit führt oft zur Minderung der CO2-Emissionen, aber nicht immer. Deswegen werden die Umweltauswirkungen geprüft – allen voran die CO2-Emissionen.
Auch Auswirkungen des Projekts auf andere Aspekte, wie die weiteren Umweltindikatoren einer Ökobilanz, oder Auswirkungen auf die lokale Umgebung (beispielsweise das Stadtklima) sowie soziale und ökonomische Aspekte können positiv angerechnet werden.
Gefördert werden zirkuläre Maßnahmen, die noch nicht im Markt etabliert sind.
Zum Innovationsgrad soll herausgearbeitet werden, welche Elemente des Projekts nicht dem aktuellen Baustandard entsprechen und dadurch den Beitrag zur Kreislaufwirtschaft erhöhen.
Die zirkuläre Maßnahme soll im Idealfall auf andere Bauvorhaben übertragbar sein. Dies bedeutet, dass die eingesetzten Technologien, Konzepte oder Verfahren so gestaltet sein sollen, dass sie als Vorbild für zukünftige Projekte dienen können.
Bei großen Bauträger*innen oder Bestandhalter*innen kann ein Pilotprojekt als Modell für die Umsetzung eines neuen Standards in allen zukünftigen Projekten dienen.
Zirkuläre Bauprojekte erfordern oft eine detailliertere Planung und spezifische Entwurfsansätze. Da neue Wege beschritten werden, ist im gesamten Planungs- und Bauprozess mit überraschenden Hindernissen und Mehraufwand zu rechnen. Diese bilden sich oft auch in höheren Investitionskosten ab.
Einschränkungen
Es werden nur Maßnahmen im Rahmen von investiven Bauprojekten gefördert, die einen zirkulären Ansatz verfolgen.
Die Förderung ist technologieoffen, somit kann jede Art von zirkulärem Bauprojekt beantragt werden, solange es investiv ist.
- Investiv sind Erweiterungen, Nutzungsänderungen, umfassende Komplettsanierungen und Neubauten, nicht einzelne Gebäudebestandteile oder Teilsanierungen.
Sanierungen können je nach Umfang und Tiefe konsumtiv oder investiv sein. Bei der Antragsprüfung wird festgestellt, ob es sich um ein investives Projekt handelt.
Für diese Förderung stehen nur investive Mittel zur Verfügung. Deshalb sind Maßnahmen, die konsumtive Mittel beanspruchen von dieser Förderung ausgeschlossen. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre*n Steuerberater*in.
Darüber hinaus gibt es keine Förderung für:
- PVC-haltige Fenster
- Maßnahmen, die bereits im Förderprogramm "Klimaneutrale Gebäude" (FKG) die Förderung "Bonus RC-Materialien" in Anspruch nehmen
- Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Brennstoffe. Hinweis: Dies gilt nicht für den Strom elektrisch angetriebener Wärmepumpen und SWM-Fernwärme.
Kontakt
Für Fragen sind wir unter pilotfoerderung-zirkulaeres-bauen@muenchen.de erreichbar.