Pflichtumtausch von Führerscheinen
Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen alle bis 18. Januar 2013 ausgegebenen Führerscheine in einen auf 15 Jahre befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden.
Wann muss wer umtauschen?
Um einen möglichst geregelten Umtausch der Führerscheine zu gewährleisten, wurde eine Stufenregelung beschlossen.
Danach sind zuerst die Inhaber*innen der grauen und rosa Führerscheine gestaffelt nach Geburtsjahrgängen an der Reihe.
Wo beantragt man den Umtausch?
Wenn Sie ihren Hauptwohnsitz in München haben, stellen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich bei der Führerscheinstelle Garmischer Straße 19/21, 80373 München.
Warum müssen die alten Führerscheine überhaupt umgetauscht werden ?
Die bereits 2006 beschlossene EU-Richtlinie sieht vor, dass die mehr als 110 verschiedenen in den Mitgliedstaaten gültigen Führerscheinmodelle vereinheitlicht werden, um nicht zuletzt Fälschungen zu vermeiden. Der seit Januar 2013 neu eingeführte Kartenführerschein ist auf 15 Jahre befristet, um sicherzustellen, dass die Inhaber*innen immer ein aktuelles Passfoto in ihrem Dokument haben und dadurch leichter erkennbar sind.
Was passiert wenn jemand nicht umtauscht?
Nach Ablauf der jeweiligen Fristen wird Ihr Führerschein ungültig. Sie haben weiterhin die Erlaubnis ein Fahrzeug zu führen , allerdings besteht grundsätzlich die Pflicht, einen gültigen Führerschein zu haben. Auch kann es im europäischen Ausland bei einer Kontrolle durch die Polizeibehörden zu einem Bußgeld kommen. Sie müssen Ihren ungültigen Führerschein umtauschen, auch wenn die Frist der jeweiligen Umtauschphase abgelaufen ist.