Nadelholzborkenkäfer

Hier finden Sie alle nötigen Informationen zum Thema Nadelholzborkenkäfer.

Zu beachten:

Wenn Bäume auf einem Privatgrundstück im Stadtgebiet München Anzeichen von Borkenkäferbefall aufweisen, so hat der Grundstückseigentümer Folgendes zu beachten:

Eine Begutachtung des vermutlich befallenen Baumes erfolgt in der Regel nicht durch die Landeshauptstadt München. Diese kann aber auf dem Wege der kostenpflichtigen Ersatzvornahme tätig werden, wenn der Borkenkäferbefall unübersehbar ist und der Grundstückseigentümer nicht rechtzeitig entsprechende Maßnahmen gegen den Befall ergreift.

In den „Gelben Seiten“ sind für das Stadtgebiet München diverse Gartenbaufirmen zu finden. Diese Firmen führen kostenpflichtig die Begutachtung, Fällung, Entrindung, Rinden-Häckselung und die Rinden-Entsorgung von mit Borkenkäfern befallenen Bäumen durch. Das entrindete Holz kann vom Grundstückseigentümer für privaten Zwecke weiterverwendet werden.

Seit dem 10.9.2016 ist die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt München zur Überwachung und Bekämpfung der Nadelholzborkenkäfer in Teilen der Münchener Stadtbezirke Trudering-Riem, Ramersdorf-Perlach und Allach-Untermenzing in Kraft getreten.

Die Eigentümer der mit Fichten bestockten Grundstücke der in der Allgemeinverfügung ausgewiesenen Gefährdungs- und Befallsgebiete sind verpflichtet, ihre Grundstücke entsprechend zu kontrollieren und Borkenkäferbefall unverzüglich bei der Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, HA I/212, Ruppertstraße 11, 80337 München, Telefon 089/233-44634, E-Mail: waffen.kvr@muenchen.de anzuzeigen.

Falls ein Borkenkäferbefall vorliegt, hat der betroffene Grundstückseigentümer unverzüglich für eine fachgerechte Bekämpfung zu sorgen und dies dem Kreisverwaltungsreferat nachzuweisen, zum Beispiel durch eine Bestätigung der Gartenbaufirma, dass die entsprechende Fällung und Rinden-Entsorgung durchgeführt worden ist.

Eine Fichte, die nachweislich von Nadelholzborkenkäfern befallen ist, kann ohne vorherige Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde gefällt werden. In diesen Fällen sind die schriftliche Bestätigung einer Fachfirma und aussagekräftiges Fotomaterial (Gesamtansicht des Baumes, Foto von der Krone gegen den Himmel, Schadbild beziehungsweise Beeinträchtigung) und eine sofortige Anzeige der Baumfällung bei der Unteren Naturschutzbehörde (Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b, 80331 München, E-Mail: plan.ha4-naturschutz@muenchen.de) erforderlich. Die nach Naturschutzrecht zuständigen Behörden behalten sich vor, für die gefällten Bäume im pflichtgemäßen Ermessen Ersatzpflanzungen oder Ersatzzahlungen zu verlangen.