Kommission für Stadtgestaltung
Wenn in München etwas gebaut oder baulich verändert wird, das das Stadtbild erheblich beeinflusst, ist das oftmals ein Fall für die Kommission für Stadtgestaltung.
Nächste Sitzung am 26. November
Die nächste Sitzung der Kommission für Stadtgestaltung findet am Dienstag, 26. November, um 16 Uhr im Kleinen Sitzungssaal im Rathaus statt. Die Sitzung ist öffentlich. Nach der Begrüßung neuer Mitglieder stehen folgende Punkte auf der Tagesordnung:
Tagesordnung
- Vorstellung des neuen Stadtentwicklungsplans (STEP)
Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA I Stadtentwicklungsplanung - Thomas-Dehler-Straße 25
Städtebauliches Konzept
(Entwurfsverfasser: HWKN Architecture DPC; Bauherr: Ehret & Klein GmbH) - Paul-Heyse-Straße 7
Reorganisation des ehemaligen Postbank-Karrees - Teilabriss, Sanierung und Neubau auf der Basis der bestehenden Gebäudestruktur zur Integration eines öffentlichen Hofes (überwiegend Büronutzung, im Erdgeschoss zusätzlich Gastronomie und Einzelhandel) – Änderungsantrag
(Entwurfsverfasser: Herzog & de Meuron GmbH, München; Bauherr: Elementum SCS Luxemburg, v. d. ACCUMULATA Real Estate, München) - Weinbauernstraße 9
Neubau eines sechsgeschossigen Hospizgebäudes mit einem Untergeschoss und Tiefgarage – Vorbescheid
(Entwurfsverfasser: allmannwappner gmbh; Bauherr: DaSein München gGmbH) - Martin-Luther-Straße 1
Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage - Vorbescheid
(Entwurfsverfasser: Demmel und Hadler GmbH, Diplomingenieure und Architekten; Bauherr: Oresto Vermögensverwaltungs-GmbH & Co. KG)
Die Kommission
Die Kommission für Stadtgestaltung ist ein etabliertes Instrument zur Sicherung der Bauqualität in München. Das ehrenamtliche Gremium wurde in seiner jetzigen Form 1970 gegründet und zählt 27 Mitglieder. Neben dem Oberbürgermeister und der Stadtbaurätin setzt es sich aus weiteren Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung, Fachleuten anderer Behörden, dem Heimatpfleger, Stadträtinnen und Stadträten sowie zehn freiberuflichen Architektinnen und Architekten zusammen. Letztere beruft der Stadtrat auf Vorschlag der Bayerischen Architektenkammer in die Kommission. Einige Architektinnen und Architekten kommen aus anderen Städten, was den „Blick von außen“ auf das Baugeschehen in München gewährleisten soll. Die Vertreterinnen und Vertreter der nichtstädtischen Behörden werden entsandt, die der Landeshauptstadt München sind qua ihres Amtes Mitglieder. In der Kommission treffen somit Fachleute mit verschiedenen beruflichen Hintergründen und Perspektiven aufeinander.
Die Kommission für Stadtgestaltung kann kein Baurecht aussprechen oder entziehen, sondern berät über die Gestaltung und gibt Empfehlungen für den Stadtrat und die mit dem Vorhaben befassten Behörden ab. Die Grundlagen sind in einem Statut geregelt, das der Stadtrat zuletzt 2019 neu beschlossen hat.
Termine 2025
- 21. Januar
- 25. März
- 29. April
- 1. Juli
- 30. September
- 18. November
Die Kommission für Stadtgestaltung tagt alle zwei Monate, jeweils um 16 Uhr. Um einen möglichst transparenten Qualitätsfindungsprozess zu gewährleisten, sind die Sitzungen öffentlich und finden in der Regel im großen Sitzungssaal des Rathauses statt. Pro Termin werden mehrere Projekte behandelt, jedes etwa 30 Minuten lang. Doch damit ist es nicht getan - Bauherr*in und Architekt*in werden auch danach von der Stadtverwaltung begleitet. Eine möglichst frühe Behandlung des jeweiligen Projekts in der Kommission ist wünschenswert, bei sehr bedeutsamen Vorhaben kommen Ortstermine oder Bemusterungen dazu.
27 Mitglieder
Freiberufliche Architekt*innen
1. Rita Ahlers, Architektin, München
2. Prof. Maria Auböck, Architektin, Wien
3. Peter Brückner, Architekt, Tirschenreuth
4. Prof. Elisabeth Endres, Architektin, Kirchheim bei München
5. Olaf Gipser, Architekt, Amsterdam
6. Prof. Dr. Rudolf Hierl, Architekt, München
7. Prof. Regine Leibinger, Architektin, Berlin
8. Verena Schmidt, Architektin, Berlin
9. Prof. Dr. Michaela Wolf, Architektin, Brixen
10. Doris Grabner, Landschaftsarchitektin, Freising
Fachkundige Angehörige nichtstädtischer Behörden
11. Daniel Oden, Ministerialdirigent, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
12. Maxi Bötsch, Baudirektorin, Regierung von Oberbayern
13. Christoph Sattler, Architekt, Bayerische Akademie der Schönen Künste
14. Prof. Mathias Pfeil, Architekt, Generalkonservator, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Vertreter*innen der Landeshauptstadt München
15. Dieter Reiter, Oberbürgermeister
16. Prof. Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk, Stadtbaurätin
17. Dr. Jeanne-Marie Ehbauer, Baureferentin
18. Anton Biebl, Kulturreferent
19. Paul Bickelbacher, Stadtrat, Korreferent des Referats für Stadtplanung und Bauordnung
Vertreterin: Anna Hanusch
20. Tobias Ruff, Stadtrat, Korreferent des Baureferats
21. Julia Schönfeld-Knor, Stadträtin, Korreferentin des Kulturreferats
22. Simone Burger, Stadträtin, Verwaltungsbeirätin der Hauptabteilung Stadtplanung im Referat für Stadtplanung und Bauordnung
23. Veronika Mirlach, Stadträtin, Verwaltungsbeirätin der Lokalbaukommission im Referat für Stadtplanung und Bauordnung
24. Prof. Dr. Jörg Hoffmann, Stadtrat, Fraktion "FDP - BAYERNPARTEI"
25. Brigitte Wolf, Stadträtin, Fraktion "Die Linke - Die PARTEI"
Heimatpfleger
26. Bernhard Landbrecht, Architekt, Regierungsbaumeister, München
Vertreter: Dr. Hanns Michael Küpper, Architekt, München
Vertreterin des Naturschutzbeirats der Landeshauptstadt München
27. Ruth Birnstiel-Plagge, Landschaftsarchitektin, München
Vertreter: Werner Gruber, München
Stand: Oktober 2024
Die Projekte
Grundsätzlich kann jedes Vorhaben der Kommission vorgetragen werden, das von übergeordneter Bedeutung für die Stadtgestaltung ist. Ein Vorschlagsrecht haben der Oberbürgermeister, der Heimatpfleger, Stadträtinnen und Stadträte oder Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung. Ausgenommen sind Vorhaben, die Gegenstand von Wettbewerben waren. Sie können nur dann beraten werden, wenn es im Laufe des Planungsprozesses zu gravierenden Änderungen kommt. Viele Projekte, die in der Vergangenheit beraten wurden, zeichnen sich durch eine exponierte Lage aus.
Entscheidungsfindung
Ziel ist es, den projektverantwortlichen Personen eine Empfehlung über die weitere Bearbeitung zu geben. Für eine solche Empfehlung reicht eine einfache Mehrheit, bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Lässt sich kein Ergebnis erzielen, kann die Kommission ein anderes Verfahren vorschlagen, etwa ein Plangutachten oder einen Wettbewerb. Die Protokolle sind nichtöffentlich, können bei berechtigtem Interesse aber eingesehen werden.