Haushalt und Finanzen
Erfahren Sie mehr über den städtischen Haushalt und die aktuelle Finanzlage
Finanzhaushalt

Ergebnishaushalt

Die Bilanz der Landeshauptstadt München
In der Bilanz werden jeweils zum Jahresende die Aktiva (Mittelverwendung) den Passiva (Mittelherkunft) gegenübergestellt. Die konkrete Verwendung der eingesetzten finanziellen Mittel stellt das Vermögen (Aktiva) dar, während die Passiva zeigen, wie die Mittel finanziert sind.
Auf der Passivseite wird zwischen Fremdkapital (Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungs- sowie Sonderposten) und Eigenkapital unterschieden.
Das Eigenkapital als Saldo zwischen Vermögen und Fremdkapital umfasst die Mittel, die keinem Rückzahlungsanspruch Dritter unterliegen. An der Veränderung lässt sich ablesen, ob die Stadt im Laufe eines Jahres vermögensmäßig „ärmer“ oder „reicher“ geworden ist.
Der Ergebnishaushalt der Landeshauptstadt München
Der leitende Haushalt in der Doppik ist der Ergebnishaushalt und beim Jahresabschluss die Ergebnisrechnung. Im Gegensatz zum Finanzhaushalt, welches die zahlungswirksamen Ein- und Auszahlungen ausweist, enthält der Ergebnishaushalt auch die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen (beispielsweise Abschreibungen und Rückstellungen für Pensionen und Beihilfe) und gibt damit Auskunft über das Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverbrauch im Haushaltsjahr.
Schulden
Ein dritter wesentlicher Baustein der Haushaltsplanung – neben der laufenden Verwaltungstätigkeit und der Investitionstätigkeit – ist die Finanzierungstätigkeit. Darunter sind alle Aktivitäten einzuordnen, die die Kapitalbeschaffung und -rückzahlung, also die Zahlungsströme mit den Kapitalmärkten berühren. Zum Beispiel: Die Einzahlung aus einer Kreditaufnahme, oder die Auszahlungen durch Tilgung von Schulden.
Investitionen

Mehrjahresinvestitionsprogramm (MIP) 2020 bis 2024
Als Stadt mit hoher Anziehungskraft und stetig steigenden Einwohnerzahlen steht München vor ganz besonderen Herausforderungen. Deshalb liegen die Investitionsschwerpunkte in den kommenden Jahren neben dem Substanzerhalt städtischer Immobilien auf folgenden Bereichen:
- „Schule und Kindertagesbetreuung“ (3,7 Milliarden Euro bzw. 41 % des Programmvolumens)
- „Wohnungsbauförderung“ (1,4 Milliarden Euro bzw. 15,7 Prozent des Programmvolumens)
- Sonstige Baumaßnahmen wie Feuerwehr usw. (677 Millionen Euro bzw. 7,6 Prozent des MIP-Volumens)
- Öffentlicher Personennahverkehr (619 Millionen Euro bzw. 6,9 Prozent des MIP-Volumens)
- Straßen- und Brückenbau (621 Millionen Euro bzw. 7,0 Prozent des MIP-Volumens)
- Kultureinrichtungen (246 Millionen Euro bzw. 2,8 Prozent des MIP-Volumens)
Der Finanzhaushalt der Landeshauptstadt München
Der Finanzhaushalt besteht aus drei Teilbereichen: der laufenden Verwaltungstätigkeit, der Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit. Im Finanzhaushalt werden die Ein- und Auszahlung, also die Geldzuflüsse und -abflüsse, erfasst. Er ist von besonderer Bedeutung, weil er zusätzlich auch die Planung von Investitionen und Finanzierungsmaßnahmen.
Einzahlungen
Die wichtigste Einnahmequelle der Stadt München sind die Steuern, wobei die Gewerbesteuer und die Einkommensteuer den größten Beitrag zur Finanzierung des Haushalts leisten.
Auszahlungen
Die finanziellen Ressourcen einer Kommune fließen grundsätzlich in zwei große Bereiche: In die laufenden Ausgaben für die Verwaltungstätigkeit (Ausgaben für Personal, Sachkosten, Mieten, Zuschüsse, Sozialleistungen und so weiter) sowie in Investitionen in die Infrastruktur der Stadt – also beispielsweise in neue Schulgebäude oder Kinderbetreuungseinrichtungen und Verkehrswege.
Überschuss
Aus der Differenz von Einzahlungen und Auszahlungen errechnet sich der Überschuss beziehungsweise Fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit. Im Idealfall sollte ein Jahresüberschuss erwirtschaftet werden, damit die Stadt ihre hohen Investitionen sowie die Kredittilgung zumindest teilweise aus laufenden Einnahmen finanzieren kann.
Städtischer Haushalt

Der städtische Gesamthaushalt der Stadt München umfasst im Jahr 2021 rund 8,1 Milliarden Euro. Dies ist die Summe, die der Stadt München für alle freiwilligen und gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen und Investitionen zur Verfügung stehen.
Im Haushaltsplan, den die Stadt jährlich aufstellt, werden die zu erwartenden Erträge und Aufwendungen beziehungsweise Ein- und Auszahlungen der Kommune dargestellt. Der von der Stadtkämmerei vorgelegte Entwurf des Haushaltsplans wird vom Stadtrat beraten und verabschiedet. Als höchstes Verwaltungsorgan der Stadt beschließt der Stadtrat damit, welche Maßnahmen im Haushalt vorgesehen werden und wie viel sie kosten dürfen. Die Planungen sind für die mit der Umsetzung beauftragten Referate der Stadt München verbindlich.
Der Haushaltsplan nach kaufmännischer Rechnungslegung besteht aus drei Elementen: Ergebnishaushalt, Finanzhaushalt und Bilanz.
Pro-Kopf-Verschuldung

Eigenkapitalentwicklung
