Münchner Förderprogramm Arztpraxen
Das Gesundheitsreferat unterstützt Standortverlegungen und Kapazitätsausweitungen haus- und kinderärztlicher Praxen in bestimmte(n) Förderregionen
Münchner Förderprogramm Arztpraxen
Das Förderprogramm des Gesundheitsreferats (GSR) soll Ärzt*innen zu einer freiwilligen räumlichen Verlegung oder zur Kapazitätsausweitung motivieren, um die ambulante haus- und kinderärztliche Versorgungssituation in Planungsregionen mit (sehr) hohen sozialen Herausforderungen in Stadtbezirken mit vergleichsweise (sehr) ungünstiger Versorgung zu verbessern.
Eine Verbesserung der Versorgungssituation liegt vor, wenn die ärztlichen Kapazitäten in einer vergleichsweise (sehr) ungünstig versorgten Region mit (sehr) hohen sozialen Herausforderungen erhöht werden und dadurch davon auszugehen ist, dass mehr Patient*innen versorgt und/oder Terminengpässe vermieden werden können. Eine Verbesserung der Versorgungssituation kann auch durch Maßnahmen der Kapazitätserweiterung erreicht werden.
Antragsberechtigung
Betreiber*innen vertragsärztlicher haus- und kinderärztlicher Praxen sowie Betreiber*innen fachgleicher Berufsausübungsgemeinschaften und Praxisgemeinschaften im haus- und kinderärztlichen Bereich können einen Antrag stellen.
Für Sonderfälle und Ausschlusskriterien beachten Sie bitte die Ziffern I. 4. 2. und I.11 der Förderrichtlinie.
Förderregionen
Eine Förderung kann haus- und kinderärztlichen Praxen zugesagt werden, die eine räumliche Verlegung in eine oder eine Kapazitätserweiterung in einer so genannten „Förderregion“ planen.
Als Förderregionen werden Planungsregionen mit (sehr) hohen sozialen Herausforderungen in (sehr) ungünstig versorgten Stadtbezirken definiert. Die Identifizierung dieser kleinräumigen Förderregionen erfolgt jeweils getrennt für die haus- und kinderärztliche Versorgung und anhand der beiden Indikatoren „Ärztin / Arzt-Dichte“ im Stadtbezirk und „soziale Herausforderungen“ auf Ebene der Planungsregionen des Sozialreferats der LHM.
Die auf diese Weise identifizierten Förderregionen wurden untereinander gewichtet und in die Kategorien A – D eingeteilt. Die im GSR eingehenden Förderanträge werden anhand dieser Förderkategorien untereinander priorisiert (A = höchste Priorität, D = niedrigste Priorität).
Unter „Links und Downloads“ finden Sie die Anlage II. In dieser sind die Umgriffe (Straßenverzeichnisse) der Förderregionen genau aufgelistet.
Detailliertere Informationen zur Methodik finden Sie in Ziffer I. 3 der Förderrichtlinie.
Förderregionen der kinder- und jugendärztlichen Versorgung
Die Förderregionen der kinder- und jugendärztlichen Versorgung sind in der folgenden Abbildung farblich markiert. Je dunkler die Förderregion markiert ist, desto höher ist deren Priorisierung.
Förderregionen der hausärztlichen Versorgung
Die Förderregionen der hausärztlichen Versorgung sind in der folgenden Abbildung farblich markiert. Je dunkler die Förderregion markiert ist, desto höher ist ihre Priorisierung.
Höhe und Umfang der Förderung
Das Münchner Förderprogramm Arztpraxen umfasst im ersten Förderzeitraum eine Fördersumme in Höhe von maximal 50.000 €.
Es kann ein Mietzuschuss und eine Förderung von projektbezogenen Personal- und Sachkosten beantragt werden.
Mietzuschuss:
- Die Förderung des Mietzuschusses beträgt monatlich 5 € pro Quadratmeter Praxisfläche bis maximal 250 Quadratmeter für ein Jahr. Bei Eigentum der Praxisräumlichkeiten wird ein zum Mietzuschuss äquivalenter Zuschuss ausgezahlt.
- Der Mietzuschuss kann bei Verlegung des Praxisstandortes und bei einer Kapazitätsausweitung beantragt werden. Eine alleinige Beantragung des Mietzuschusses, ohne Verlegung des Praxisstandortes oder Kapazitätsausweitung, ist nicht möglich.
Projektbezogene Personal- und Sachkosten:
- Die Förderung für Umzug und Neuausstattung beträgt einmalig bis zu 10.000 € für tatsächlich entstandenen Kosten. Hierfür sind die entsprechenden Nachweise in Form von Rechnungen o.ä. beim GSR einzureichen (siehe Förderrichtlinie Ziffer II. 7).
Im Rahmen des Münchner Förderprogramms Arztpraxen ist nur eine einmalige Förderung möglich, d.h. der Mietzuschuss für ein laufendes Jahr und die erstattungsfähigen Kosten für den Umzug bzw. die Neuausstattung werden einmalig ausbezahlt.
Die Erstattung der Kosten für Umzug bzw. Neuausstattung erfolgt über den Verwendungsnachweis anhand der eingereichten Belege. Beim Mietzuschuss besteht die Zuwendung in einem festen, nicht veränderbaren Betrag.
Weitere Information zum Förderprogramm
Die Haus- und Kinderarztpraxen in München sind über das Stadtgebiet hinweg ungleich verteilt. In einigen Gebieten ist die vertragsärztliche haus- und kinderärztliche Versorgungslage ungünstiger als in anderen, wodurch es zu Schwierigkeiten und Verzögerungen bei der Terminvergabe kommt. Dies ist insbesondere in Stadtbezirksteilen relevant, in denen die sozialen Herausforderungen für Bewohner*innen mit Hauptwohnsitz in München hoch sind.
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) stuft Münchens im haus- und kinderärztlichen Bereich als insgesamt überversorgt ein. Die Planungsregionen ist deshalb aktuell für Neuzulassungen gesperrt (Stand 16.08.2024).
Um die angespannte Versorgungslage zu verbessern, entwickelte das Gesundheitsreferat (GSR) der Landeshauptstadt München (LHM) das Münchner Förderprogramm Arztpraxen, welches die freiwillige Ansiedlung von haus- und kinderärztlichen Praxen in im städtischen Vergleich ungünstiger versorgten Stadtbezirken mit (sehr) hohen sozialen Herausforderungen mit finanziellen Anreizen unterstützt.
Eingehende Anträge werden anhand der betreffenden Förderkategorien (A-D) priorisiert.
Eine Priorisierung nach Fachrichtung erfolgt nicht.
Beispiel:
Beim GSR gehen drei Förderanträge ein.
- Die kinderärztliche Praxis A beantragt eine Förderung für ihren Praxisumzug nach Milbertshofen – Am Hart, in die Förderregion 11_2 (dunkelgrün, Förderkategorie A).
- Die hausärztliche Praxis B beantragt eine Förderung für ihren Praxisumzug nach Moosach, in die Förderregion 10_4 (hellblau, Förderkategorie D).
- Die kinderärztliche Praxis C beantragt eine Förderung für die Kapazitätsausweitung ihrer Praxis in Freiham, in der Förderregion 22_3 (mittelgrün, Förderkategorie B).
Für die Priorisierung der Förderung bedeutet das:
- Praxis A - Förderkategorie A
- Praxis C - Förderkategorie B
- Praxis B - Förderkategorie D
Die Förderung wird, unter Berücksichtigung der vorhandenen Fördermittel, in Reihenfolge dieser Priorisierung erteilt.
Wenn nach der obigen Priorisierung (Förderkategorien A-D) mehrere gleichrangige förderfähige Anträge eingehen und die beantragten Förderungen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel überschreiten, trifft das GSR die konkrete Förderentscheidung auf Grundlage des „Ausstrahlungsfaktors“. Hierbei werden die Versorgungssituation und die sozialen Herausforderungen der an eine Förderregion angrenzenden Stadtbezirksteile mitberücksichtigt. Befinden sich angrenzend weitere Förderregionen, entscheidet die Anzahl der angrenzenden Förderregionen (d.h. die Grenzen der Förderregionen haben mindestens einen gemeinsamen Punkt) darüber, welche Praxis den Förderbescheid erhält. Wenn alle sonstigen Förderkriterien gleich sind, erhält die Beantragende / der Beantragende aus der Förderregion mit einer höheren Anzahl angrenzender Förderregionen den Zuschlag.
Beispiel:
Beim GSR gehen drei gleichwertige Förderanträge ein.
- Die kinderärztliche Praxis A beantragt eine Förderung für ihren Praxisumzug nach Milbertshofen – Am Hart, in die Förderregion 11_1 (dunkelgrün, Förderkategorie A).
- Die hausärztliche Praxis B beantragt eine Förderung für ihren Praxisumzug in den Stadtbezirk Berg am Laim, in die Förderregion 14_1 (dunkelblau, Förderregion A).
- Die hausärztliche Praxis C beantragt ebenfalls eine Förderung für ihren Praxisumzug in den Hasenbergl, in die Förderregion 24_5 (dunkelblau, Förderregion der Kategorie A).
Alle Anträge werden nach Priorisierung als gleichrangig angesehen, sie befinden sich alle in Förderkategorie A.
Sollten die beantragten Förderungen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel überschreiten, trifft das GSR die konkrete Förderentscheidung auf Grundlage eines sogenannten Ausstrahlungsfaktors. Hierfür wird gezählt, wie viele weitere Förderregionen an die, den Antrag betreffende, Förderregion angrenzen.
Für o.g. Beispiel:
- Praxis A – drei angrenzende Förderregionen
- Praxis C – zwei angrenzende Förderregionen
- Praxis B – eine angrenzende Förderregion
Die Förderung wird, unter Berücksichtigung der vorhandenen Fördermittel, in Reihenfolge dieser Priorisierung erteilt.
Wenn die Prüfung der drei Indikatoren „Ärztin / Arzt-Dichte“, „soziale Herausforderungen“ und „Ausstrahlungsfaktor“ ein gleiches Ergebnis erzielt, entscheidet nach einem statistisch anerkannten Verfahren der Zufallsgenerator.
Fragen und Antworten
Alle in Förderanträgen angegebenen Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssituation werden individuell geprüft.
Folgende Aufwendungen sind Beispiele und dienen der Orientierung.
Mögliche Aufwendungen bei Verlegung des Praxisstandortes:
- Neues Praxismobiliar
- Leistungen eines Umzugsunternehmens
- Renovierungsarbeiten (z.B. Malerarbeiten)
- Leistungen externer Dienstleister (z.B. Elektriker*innen, Architekt*innen)
- Anschaffung medizinischer Geräte bzw. Utensilien (hiervon ausgeschlossen sind Verbrauchsmaterialien, wie z. B. Verbandsmaterial, Spritzen, etc.)
- Anschaffung technischer Ausstattung (z. B. Computer, Lizenzen für Praxis-Software, etc.)
Mögliche Aufwendungen bei Kapazitätsausweitung:
- Erweiterung der Räumlichkeiten (z. B. eigener Raum für Impfungen / Wundversorgung)
- Aufstockung der personellen Ressourcen (z. B. medizinische Fachangestellte, eine Wundmanagerin / ein Wundmanager, etc.)
- Anschaffung medizinischer Geräte bzw. Utensilien (hiervon ausgeschlossen sind Verbrauchsmaterialien, wie z. B. Verbandsmaterial, Spritzen, etc.)
- Anschaffung technischer Ausstattung (z. B. Computer, Lizenzen für Praxis-Software, etc.)
Für detailliertere Informationen zum Zuschuss und den förderfähigen Aufwendungen siehe Ziffer I. 5 der Förderrichtlinie.
Zuwendungen werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Anträge sind nach dem Muster (Anlage AS) zu stellen an das Gesundheitsreferat München, GSR-GP-SuG3 (Geschäftsbereich Gesundheitsplanung, Sachgebiet Ambulante und klinische Strukturen), Bayerstraße 28a, 80335 München. Nach Einreichung Ihres Antrags beim GSR erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Eine Nachricht über eine gewährte oder abgelehnte Förderung erhalten Sie erst im zweiten Quartal 2025. Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen zum Stand Ihres Förderantrags ab.
- das ausgefüllte Antragsformular
- den Mietvertrag der Praxisräumlichkeiten. Bei Verlegung des Praxisstandortes, falls vorhanden, auch den Mietvertrag der neuen Räumlichkeiten. Bei Eigentum des Praxisstandortes muss der Nachweis des Eigentums eingereicht werden.
- einen Grundriss der Praxisräumlichkeiten
- einen Nachweis über die ärztliche Approbation
- Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheide von Dritten bzw. entsprechende Anträge auf Zuschussgewährung
- die unterschriebene Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung (Anlage DE)
- die unterschriebene De-minimis Erklärung (Anlage DM)
- Bei Antrag auf Förderung von Personalkosten: ausgefüllter Stellenplan (Anlage Stellenplan)
Das Antragsformular, die Anlagen DE und DM sowie den Stellenplan finden Sie unter „Links und Downloads“.
Der Bewilligungszeitraum wird je nach Antrag (Verlegung des Praxisstandortes oder Kapazitätsausweitung) individuell und nach Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung im Förderbescheid festgelegt.
- Der Antrag für die Förderung muss bis spätestens 31.03.2025 beim GSR eingegangen sein.
- Eine Rückmeldung an die Antragssteller*innen durch das GSR erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Ende der Antragsfrist, also bis spätestens 30.06.2025
Bei einer gewährten Förderung:
- Der Bewilligungszeitraum wird individuell und nach Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung im Förderbescheid festgelegt.
- Innerhalb des Bewilligungszeitraums muss eine Einreichung der Verwendungsnachweise erfolgen.
- Für die Anschaffung von Gegenständen und Geräten besteht eine Zweckbindungsfrist von einem Jahr, beginnend ab Anschaffungsdatum.
- Zuwendungsempfänger*innen innerhalb des Förderprogramms gilt eine Bindungsdauer des Praxisbetriebes am Standort von einem Jahr, beginnend ab positivem Förderbescheid.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse versorgung.gsr@muenchen.de und teilen Sie uns mit, in welchem Zeitraum Sie gewöhnlich gut telefonisch zu erreichen sind. Alternativ erreichen Sie uns unter der Telefonummer 089 - 233 47994.