Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Zwei Aktionspläne konkretisieren durch praktische Maßnahmen die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern.
Die Europäische Charta
Am 30. Mai 2016 unterzeichnete der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München die „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“. Sie formuliert gleichstellungspolitische Grundsätze für alle kommunalpolitischen Handlungsfelder. Mit der Unterzeichnung verpflichtete sich die Stadt München über eine bloße Anerkennung hinaus dazu, diese Ziele durch Aktionspläne und Programme mit Leben zu füllen.
Auf Grundlage der Charta beschloss die Vollversammlung des Münchner Stadtrates im Juli 2019 den 1. Aktionsplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Er umfasst 68 Maßnahmen, 13 davon zum Themenfeld „Geschlechtsspezifische Gewalt: Prävention, Schutz und Unterstützung“. Das Thema geschlechtsspezifische Gewalt ist konkret in Artikel 22 der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene aufgeführt. Als eine zentrale dieser 13 Maßnahmen zum Themenfeld geschlechtsspezifische Gewalt wurde die Erstellung eines weiteren Aktionsplans zum Abbau geschlechtsspezifischer Gewalt unter Federführung der Gleichstellungsstelle für Frauen beschlossen (2. Aktionsplan).
Gleichzeitig entstand der erste Bericht „Gleichstellung von Frauen und Männern. Daten – Analysen – Handlungsbedarfe 2020“. Er gibt, vor allem bezogen auf München, anhand ausgewählter Schwerpunkte einen umfassenden Überblick über die Entwicklung und den Stand der Gleichberechtigung und dient als Datengrundlage für die Erstellung der Aktionspläne.
1. Aktionsplan - Evaluation
Die Gleichstellungsstelle für Frauen hat dem Stadtrat im September 2022 den Umsetzungsstand zu den Maßnahmen des "1. Aktionsplans der Landeshauptstadt München 2019 - 2021" vorgelegt. Bedingt durch die Corona-Pandemie konnten nicht alle Planungen im vorgesehenen Zeitraum verwirklicht werden. Die Referate/Eigenbetriebe, in deren Verantwortungsbereich Maßnahmen des 1. Aktionsplans noch nicht (vollständig) durchgeführt worden sind, werden mit der Umsetzung fortfahren und diese zum Abschluss bringen. Aus dem Beschluss ist der Umsetzungsstand aller Maßnahmen im Mai 2022 zu ersehen, inzwischen sind weitere Maßnahmen umgesetzt worden.
2. Aktionsplan "Geschlechtsspezifische Gewalt"
Im März 2022 hat der Stadtrat im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Charta den 2. Aktionsplan der Stadt München, Schwerpunkt "Geschlechtsspezifische Gewalt", beschlossen. Viele der vorgesehenen Maßnahmen sind inzwischen umgesetzt, ein Umsetzungsbericht wird dem Stadtrat 2025 vorgelegt.
Hintergrund:
Jede vierte Frau in Deutschland erlebt Gewalt durch den aktuellen/früheren Partner. 58 Prozent der Frauen in Deutschland erleiden sexuelle Belästigung. Geschlechtsspezifische Gewalt hat viele Gesichter, sie reicht von sexistischen Sprüchen und alltäglichen Grenzverletzungen über strukturelle Benachteiligungen bis hin zu schwerer Gewalt. Sie dient der Abwertung und Unterdrückung von Frauen und Mädchen und der Ausgrenzung von allen Menschen, die nicht in die binäre Geschlechterordnung passen.
Um geschlechtsspezifische Gewalt wirksam zu bekämpfen ist es notwendig, umfassende Maßnahmen zur Prävention von und zum Schutz vor Gewalt auf rechtlicher, gesellschaftlicher und sozialer Ebene zu gewährleisten. Dies beinhaltet zum Beispiel ein ausreichendes Angebot von Beratungsstellen, Frauenhausplätzen und Therapiemöglichkeiten ebenso wie eine flächendeckende Täter*innenprävention und Empowermentangebote.
Die Stadt München verfügt über eine sehr gute Ausgangsposition, da sie und die von ihr geförderten Einrichtungen bereits viele Maßnahmen anbieten, um geschlechtsspezifischer Gewalt vorzubeugen, ihr entgegen zu wirken, um Opfer zu beraten sowie ihnen Schutz, Begleitung und Unterstützung anzubieten.
Im Rahmen der Umsetzung der „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ wurden aufgrund einer Bestandsaufnahme der bestehenden Strukturen in München, der Prüfung und fachlichen Auseinandersetzung mit der Istanbul-Konvention und dem Austausch mit Vertreter*innen von Fachstellen der städtischen Referate und Beratungs- und Hilfeeinrichtungen bei Gewalt die Lücken im Gewaltschutz, der Prävention und Intervention/Opferbegleitung in München identifiziert. Daraus wurde der Aktionsplan gegen geschlechtsspezifische Gewalt entwickelt.
Der Aktionsplan gegen geschlechtsspezifische Gewalt:
„Mit dem Beschluss eines Aktionsplans konkret zu geschlechtsspezifischer Gewalt ist München auch im bundesweiten Vergleich Vorreiterin und verpflichtet sich in den nächsten drei Jahren zu einem konkreten kommunalen Programm gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Dabei wird nicht nur in Intervention und Unterstützungsangebote, sondern auch in Prävention von Gewalt investiert.“ erklärt Nicole Lassal, die städtische Gleichstellungsbeauftragte.
Bei der Erarbeitung des Aktionsplans kristallisierte sich als Schwerpunkt „Prävention“ heraus. In folgenden Themen- und Handlungsfeldern wurden Maßnahmen entwickelt:
- Kampagne zur Bewusstseinsbildung
- Empowerment, Selbstbehauptung, Prävention
- "Häusliche Gewalt" / Täter*innenprävention / Femizide
- Sexualisierte Gewalt
- Gewalt im Kontext von Einrichtungen im Sozial- und
- Gesundheitssystem
- Prostitution
- Digitale Gewalt
- Antifeminismus, Frauen*hass
- Besonders schutzwürdige Personengruppen
Europäische Ebene
Das europäische Städtenetzwerk "eurocities" hat eine Abfrage bei den Städten gemacht, wie dort das Engagement gegen Gewalt an Frauen ist. München wird mit seinem Aktionsplan gegen geschlechtsspezifische Gewalt und der Kampagne nun auf deren Internetseite aufgeführt und somit auf europäischer Ebene sichtbar.