Entscheidungsrechte der Bezirksausschüsse
Prüfen, entscheiden, bezuschussen – ein Überblick über die Einflussmöglichkeiten der Münchner Bezirksausschüsse.
Möglichkeiten der Mitbestimmung
In den Bezirksausschüssen kann im Einzelfall entschieden werden, wie Straßen, Plätze, Fußgängerbereiche, öffentliche Grünflächen oder Spiel- und Sportplätze gestaltet werden sollen und wo Erholungsflächen und Freizeitzentren sowie Sozial- und Kultureinrichtungen im Stadtviertel fehlen. Die Bezirksausschüsse sind auch zuständig für die Benennung von Straßen und Plätzen im Stadtbezirk, soweit damit keine persönlichen Ehrungen verbunden sind.
Die "Stadtteil-Parlamente" prüfen, wo Wochenmärkte eingerichtet oder umgestaltet werden sollen, wo Litfaßsäulen und andere Werbeanlagen errichtet werden können. Auch die stadtviertelbezogene Planung von Fuß- und Radwegen wurde auf die Bezirksausschüsse übertragen. Ebenso kümmern sie sich um das Stadtteilkulturprogramm, die Organisation und Durchführung von Stadtteilfesten und Kulturveranstaltungen. Die Bezirksausschüsse fördern und pflegen die Stadtteilgeschichte und entscheiden über die erstmalige Gewährung von Zuschüssen für Vereine und soziale Initiativen im Stadtviertel. Die Entscheidungskompetenz der Bezirksausschüsse umfasst darüber hinaus auch Projektaufträge bei städtischen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen mit einer Bausumme von über 0,5 Mio. Euro bis 2,5 Mio. Euro.
2007 erhielten die Bezirksausschüsse vom Oberbürgermeister die Vollmacht, auch über bestimmte so genannte Angelegenheiten der laufenden Verwaltung zu entscheiden. Dazu gehören die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Stadtbezirksbudget bis 25.000 Euro und die Nutzungsüberlassung von städtischen Grundstücken für Festzelte oder Bürgerfeste ebenso wie Sperrstundenänderungen und die Genehmigung von Freischankflächen. In ihren Entscheidungsbereich fallen die Sondernutzungserlaubnis für Verkaufsstände und Werbetafeln, die Festlegung von Taxistandplätzen und Ladezonen sowie die Standorte von Schildern und Parkscheinautomaten in Parklizenzgebieten oder von Infosäulen und Sammelhinweisanlagen.
Die Entscheidungskompetenz der Bezirksausschüsse betrifft auch die Aufstellung von Maibäumen, Feldkreuzen, von mobilen Fahrradständern oder von einzelnen Masten der Straßenbeleuchtungen. Und schließlich entscheiden sie über Projektplanung und Ausbau von Straßen und Plätzen bis 500.000 Euro sowie über Bedarf und Projektauftrag städtischer Baumaßnahmen im Stadtbezirk mit Kosten zwischen 250.000 und 500.000 Euro (ausgenommen Baureferat). Vorbereitung und Vollzug auch dieser Beschlüsse erfolgen durch die Verwaltung.