Einkommensorientierte Förderung
Die Soziale Wohnraumförderung richtet sich mit dem Standardprogramm (SP) an Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen.
Allgemein
Der Freistaat Bayern unterstützt mit dem Standardprogramm (SP) der Sozialen Wohnraumförderung die Schaffung von Wohnraum mit niedrigen Mieten für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen.
Hinweis
Die staatliche Förderung von Mietwohnraum über das Standardprogramm (SP) muss im Rahmen eines Jahresbauprogramms beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr beantragt werden.
Die Antragsfrist für das Bewilligungsjahr 2027 ist beendet.
Für Informationen zum Bewilligungsjahr 2028 können Sie sich an die Bewilligungsstelle München wenden (siehe Kontakt).
Kontakt
Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Stadtsanierung und Wohnungsbau, PLAN-HA III/13
Blumenstraße 31
80331 München
plan.ha3-13@muenchen.de