Betteln

Das sogenannte Demutsbetteln oder stille Betteln ist in München erlaubt. Bettler*innen dürfen jedoch nicht durch ihr Verhalten andere Bürger*innen belästigen.

Betteln in München

Wie in jeder Großstadt leben auch in München Menschen, die versuchen, sich mit Betteln ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Das sogenannte Demutsbetteln oder stille Betteln ist – mit Ausnahme der Altstadt-Fußgängerzone und des Oktoberfestes – in München erlaubt. Bettler dürfen jedoch nicht durch ihr Verhalten andere Bürgerinnen und Bürger belästigen.

Was ist erlaubt und was verboten?

Das Recht zu betteln, kann nicht uneingeschränkt gelten. Betteln ist dann nicht mehr erlaubt, wenn andere Bürgerinnen und Bürger durch Verhaltensweisen der Bettler in ihrem Recht, den öffentlichen Grund zu nutzen, beeinträchtigt sind. Juristisch spricht man in diesem Fall von einer unerlaubten Sondernutzung, die eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Immer wieder gibt es wegen Bettelns massive Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Denn die Formen des Bettelns werden immer drastischer: Bettler verstellen Gehwege, pöbeln Bürgerinnen und Bürger an, halten sie fest oder betteln mit Kindern und Tieren. Um dies zu untersagen, hat das Kreisverwaltungsreferat für das Betteln innerhalb des Altstadtrings und des Hauptbahnhof-Viertels eine seit dem 12. August 2014 geltende Allgemeinverfügung erlassen. Sie regelt das Betteln in bestimmten Formen. Dazu gehören:

  • das aggressive Betteln
  • das organisierte beziehungsweise bandenmäßige Betteln
  • das den Verkehr behindernde Betteln – die Durchgangsbreite von 1,60 Metern, bei einem angrenzenden Radweg die Durchgangsbreite von 1,90 Metern muss gewährleistet sein
  • das Betteln unter Vortäuschen körperlicher Behinderungen und sozialer Notlagen
  • das Betteln durch Vortäuschen von künstlerischen Darbietungen mit nicht gebrauchsfähigen Musikinstrumenten
  • das Betteln in Begleitung von Kindern oder durch Kinder
  • das Betteln mit Tieren, ohne dass die erforderlichen sowie vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllten tierschutzrechtlichen Nachweise mitgeführt werden

Hinweis: Wollen Sie sich ganz allgemein über Bettler beschweren, dann können Sie sich an das Kreisverwaltungsreferat ( ordnung.kvr@muenchen.de ) wenden. Sie können sich auch direkt an die Polizei wenden.

  • Kreisverwaltungsreferat

    Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
    Allgemeine Gefahrenabwehr

    Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen