Betreuungsstelle
Die Betreuungsstelle informiert betroffene Personen und Betreuer*innen zu den Themen Betreuung sowie Betreuungs- und Patientenverfügung.
Auskunft direkt in der Stadtinformation
In der Stadtinformation (im Rathaus) können Sie monatlich jeweils mittwochs von 15 bis 17 Uhr Ihre individuellen Fragen stellen.
Die nächsten Termine sind am 16. Oktober, 13. November und 11. Dezember 2024. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Informationen zum Betreuungsrecht
Vorsorge für Krankheit, Unfall und Alter
Jeder kann durch einen Unfall, eine Erkrankung, eine Behinderung oder altersbedingte Einschränkungen in eine Situation gelangen, in der er oder sie nicht mehr selbst entscheiden kann. Für diesen Fall können Sie sich und Ihre Angehörigen frühzeitig vorsehen: In Vorsorgeverfügungen legen Sie vorab fest, wer im Bedarfsfall wie für Sie handeln soll.
Vorsorgeverfügungen
Auch Eheleute und Lebenspartner*innen können sich nicht automatisch gegenseitig rechtlich vertreten. So dürfen Ärzt*innen ohne Vollmacht beispielsweise keine Auskunft über den Gesundheitszustand geben oder Sie in die Behandlungsentscheidung einbeziehen. Auch im Notfall sind Sie nicht berechtigt, Verträge vertretungsweise füreinander abzuschließen oder zu kündigen. Daher sollten sich auch Paare rechtzeitig mit dem Thema Vorsorgeverfügungen auseinandersetzen.
Betreuungsstelle München
Die Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München informiert Sie gerne zu den Vorsorgemöglichkeiten und der rechtlichen Betreuung. Bei der Betreuungsstelle können Sie auch Ihre Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung beglaubigen lassen.
Münchner Betreuungsvereine
Die Betreuungsvereine beraten Sie persönlich und kostenlos rund um die Themen Vorsorgeverfügungen und rechtliche Betreuung. Zu diesen Themen bieten sie zudem regelmäßig Sprechstunden und Informationsveranstaltungen an.
- Formularsatz Vorsorgeverfügungen der Münchner Betreuungsstelle
- Informationen und Formulare des Bundesministeriums der Justiz
- Broschüren des Bayerischen Staatsministerium der Justiz
- Informationen zur Vorsorge in Leichter Sprache
- Buch zur Patienten-Verfügung in Leichter Sprache (LIT Verlag)
- Krisenpass
- Psychiatrische Patientenverfügung
Rechtliche Betreuung
Unterstützende Entscheidungsfindung und gesetzliche Vertretung bei Krankheit und Behinderung.
Die rechtliche Betreuung ist die gesetzliche Vertretung von volljährigen Personen für die Angelegenheiten (Aufgabenbereiche), die die betroffene Person aufgrund einer psychischen Erkrankung oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann.
Eine rechtsgültig erstellte Vorsorgevollmacht, mit der die zu regelnden Angelegenheiten ebenso gut wie mit einer rechtlichen Betreuung erledigt werden können, hat jedoch Vorrang vor der Bestellung eine*r rechtliche*n Betreuer*in.
Ebenso Vorrang haben andere Hilfen, wie beispielsweise Unterstützung durch Sozialbürgerhäuser, Beratungsstellen oder Krisendienste et cetera, sofern diese Hilfen geeignet sind eine rechtliche Betreuung entbehrlich zu machen.
Bei der rechtlichen Betreuung ist die Wahrung von Menschenwürde, Selbstbestimmung und Freiheit zentral: Betroffene werden nicht „bevormundet”, sondern bei wichtigen Entscheidungen begleitet und unterstützt. Die Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München hilft betreuten Personen und Betreuer*innen bei der Erfüllung dieser Zielsetzungen.
Angebote und Informationen zur Rechtlichen Betreuung
- Informationen des Bayerischen Staatsministerium der Justiz
- Kurzbroschüre Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen im häuslichen Bereich
- Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen im häuslichen Bereich
- Kanuni Müşavirlik – Beratung zur rechtlichen Betreuung auf Türkisch
- Betreuungsverfahren im Überblick – Faltblatt
Infos für Berufliche Betreuer*innen
Hier finden berufliche und ehrenamtliche Betreuer*innen Informationen zum Aufgabenprofil, zur Registrierung, zu Fortbildungs- und Qualifikationsveranstaltungen, sowie Stellengesuche und weiteres.