BAföG und AFBG

Das BAföG und AFBG ermöglichen es, eine entsprechende Ausbildung oder Weiterbildung zu absolvieren - auch wenn Eltern dies nicht finanzieren können.

Information

Infopoint wieder geöffnet

Bitte beachten Sie, dass der Infopoint ab 5. November 2024 immer dienstags von 13 bis 17 Uhr und donnerstags von 13 bis 16 Uhr wieder geöffnet ist.

Ausbildungsförderung

Auszubildende, die nicht genug Geld für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung haben, können Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten.
Wer an einer beruflichen Weiterbildung teilnimmt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten.

Online Antrag

Nutzen Sie gerne auch den Online Antrag unter dem nachfolgenden Link.

Schüler- und Studenten-BAföG

Wenn Sie in München an einer Universität oder Fachhochschule studieren, wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk München. Bei einer schulischer Ausbildung oder auch wenn Sie in Österreich studieren, ist das Amt für Ausbildungsförderung der Landeshauptstadt München zuständig. Dies gilt auch für die Studienstarthilfe, wenn Sie Ihr Studium in Österreich beginnen und einen Monat davor Sozialleistungen (zum Beispiel Bürgergeld oder Wohngeld) bezogen haben.

AFBG / Aufstiegs-BAföG / Meister-BAföG

Im Falle einer beruflichen Weiterbildung sind Sie in der Regel beim Amt für Ausbildungsförderung richtig, wenn Sie in München wohnen. Bei der Förderung wird unterschieden, ob Sie die Weiterbildung in Vollzeit oder in Teilzeit ausüben. 

Das Bild zeigt eine Dame des Amts für Ausbildungsförderung, die eine Kundin bei der Antragstellung berät.

Beratung beim Amt für Ausbildungsförderung

Sie möchten sich beraten lassen, haben allgemeine oder auch spezielle Fragen zu Ihrem konkreten Fall? Finden Sie Ihre zuständige Ansprechperson, indem Sie Ihren Nachnamen eingeben.
Zur Beratung

Wahlmöglichkeit für Schüler*innen von Fachschulen & Fachakademien

Bei dem Besuch von Fachschulen und Fachakademien besteht in der Regel die Wahlmöglichkeit entweder Ausbildungsförderung nach dem BAföG oder Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem AFBG zu beantragen. Durch eine Gesetzesänderung wird der monatliche Unterhaltsbeitrag im Rahmen der Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem AFBG seit August 2020 als voller Zuschuss gewährt.

Die Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem AFBG hat gegenüber der Förderung nach dem BAföG folgende Vorteile:

  • einen höheren Bedarfssatz
  • Förderung unabhängig vom Elterneinkommen
  • eine höhere Vermögensfreigrenze bei Antragsteller*innen bis 29 Jahre
  • Förderung als reiner Zuschuss (BAföG-Förderung erfolgt bei Fachakademien zu 50 Prozent als Darlehen)

Allerdings hängt die Förderung nach dem AFBG von der regelmäßigen Teilnahme ab. Sie muss mindestens 70 Prozent, unabhängig vom Grund der Fehlzeit, betragen. Außerdem kann eine weitere Förderung nach dem AFBG nur unter engen Voraussetzungen erfolgen (zum Beispiel zweite Fortbildung, Teilnahmeabbruch oder Teilnahmewiederholung). Bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an die Beratung des Amts für Ausbildungsförderung.

  • Referat für Bildung und Sport

    Amt für Ausbildungsförderung, Bußgeldstelle

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