Anträge und Abrechnung

Um Mittel aus der Münchner Förderformel zu erhalten, müssen Kindertageseinrichtungen einen Antrag stellen. Außerdem müssen sie eine Endabrechnung einreichen.

Beantragung der Förderung

Um Mittel aus der Münchner Förderformel zu erhalten, müssen Kindertageseinrichtungen einen Antrag stellen. Die Förderung für die Faktoren und weiteren Förderbestandteile der Münchner Förderformel wird grundsätzlich für einen ganzen Bewilligungszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember gewährt.

Zur Finanzierung erstattet die Landeshautstadt München den freigemeinnützigen und sonstigen Trägern auf Antrag die Differenz zwischen dem von den Trägern festzusetzenden, einkommensabhängig reduzierten Elternentgelt und dem in der jeweiligen Kindertageseinrichtung einkommensbezogen festgelegten Höchstentgelt (Differenzförderung). Die Förderung für die Differenzförderung der Münchner Förderformel wird grundsätzlich für einen ganzen Bewilligungszeitraum vom 1. September bis 31. August gewährt. 

Fristen und Ablauf

Erstanträge und Folgeanträge müssen bis spätestens 31. Januar des jeweiligen Bewilligungszeitraums dem Geschäftsbereich KITA bei der Geschäftsstelle Zuschuss eingegangen sein.

Ausnahmen gelten für unterjährig neu gegründete Kindertageseinrichtungen. Diese können auch im laufenden Bewilligungszeitraum in die Förderung einsteigen. Für diese Neugründungen muss der Antrag spätestens bis zum Ende des Monats der Betriebsaufnahme eingegangen sein.

Jeder Träger erhält individuell einen Endabrechnungsbescheid zur BayKiBiG-Förderung. Dieser Bescheid wird nach der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe bestandskräftig. Nach Bestandskraft des Endabrechnungsbescheides nach BayKiBiG muss der Träger innerhalb eines Monats den Antrag auf Endabrechnung nach der Münchner Förderformel bei der Geschäftsstelle Zuschuss einreichen.

Die Geschäftsstelle Zuschuss prüft die eingereichten Unterlagen und teilt der Trägerin beziehungsweise dem Träger die Entscheidung durch einen schriftlichen Bescheid mit.

Information und Beratung

Weitere wichtige Informationen finden Sie in den jeweiligen Zuschussrichtlinien. Sollten Sie darüber hinaus Fragen zur Beantragung der Fördermittel haben, wenden Sie sich gerne für die Faktoren und weiteren Förderbestandteile der Münchner Förderformel an die Geschäftsstelle Zuschuss. Bei Fragen zur Differenzförderung wenden Sie sich bitte an die Zentrale Gebührenstelle.

Formulare Förderantrag 2021

Hier finden Sie alle Unterlagen für die Beantragung der Förderung. Bitte beachten Sie alle hierfür notwendigen Formulare und Hinweisblätter für die einzelnen Antragsarten (Erstantrag, Folgeantrag, Münchenzulage und Fahrtkostenzuschuss sowie Differenzförderungsantrag).

Abrechnung der Förderung

Die Abgabefrist für die Endabrechnung ist im Abschlagszahlungsbescheid des jeweiligen Bewilligungszeitraums geregelt.

  • Referat für Bildung und Sport

    Geschäftsbereich KITA
    Geschäftsstelle
    Zuschuss

  • Referat für Bildung und Sport

    Geschäftsbereich KITA
    Zentrale Gebührenstelle

Ähnliche Artikel

This is a carousel with rotating cards. Use the previous and next buttons to navigate, and Enter to activate cards.

Kita-Standort

Welche Gebäude kommen als Kita-Standort in Frage? Ein Überblick über die Anforderungen an Raumgrößen, Freiflächen, Sicherheit und Ausstattung.

Kita-Personal

Als freier Träger einer Kita müssen Sie sicherstellen, dass Sie ausreichendes und qualifiziertes Personal in der Betreuung einsetzen.

Kita-Konzeption

Um als Kita-Träger eine Betriebserlaubnis zu erhalten, müssen Sie für Ihre Kindertageseinrichtung ein pädagogisches und organisatorisches Konzept vorlegen.