Dienstleistungsfinder
8 Ergebnisse für "Verordnungsgesetz"
Halten von gefährlichen Tieren
Wer ein gefährliches Tier einer wild lebenden Art im Stadtgebiet halten will, braucht eine Erlaubnis des Kreisverwaltungsreferates.
Meldung von Ambrosiabefall
Wer die auf Menschen allergen wirkende Ambrosia in München sichtet, kann dies der Stadt melden.
Veranstaltungsanmeldung – Geschlossene Räume
Wer eine öffentliche Vergnügungsveranstaltung (Tanzveranstaltung, Musikveranstaltung, Sportveranstaltung) in geschlossenen Räumen organisieren will, muss dies anmelden.
Eichenprozessionsspinner-Befall melden
Die Gifthärchen der Eichenprozessionsspinner-Raupen können zu allergischen Reaktionen führen. Wir beraten Sie bei einem Baumbefall im Stadtgebiet.
Veranstaltungsanmeldung – Privatgrund und städtischen Grünanlagen
Eine Veranstaltung im Freien auf Privatgrund muss angemeldet werden. Eine Veranstaltung auf einer städtischen Grünanlage benötigt eine Ausnahmegenehmigung.
Messe, Markt, Ausstellung – Geschlossene Räume
Wer in geschlossenen Räumen eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten will und dafür die sogenannten Marktprivilegien in Anspruch nehmen will, benötigt dafür eine „Festsetzung“.
Vorfälle mit gefährlichen Hunden
Alle Vorfälle mit gefährlichen Hunden (beispielsweise "Hund beißt Mensch" oder "Hund beißt Hund") sollten Sie umgehend der Polizei oder dem Kreisverwaltungsreferat melden.
Negativzeugnis für Kampfhunde
Die Haltung von Kampfhunden der Kategorie 1 ist in München nicht erlaubt. Für Hunde mit vermuteten Kampfhundeeigenschaften benötigen Sie ein Negativzeugnis.