Bürgerservice-Suche

21 Ergebnisse für "Umschreiben"

Umschreibung Fahrzeug – von außerhalb nach München

Wenn Sie Eigentümer*in eines an einem anderen Ort zugelassenen Fahrzeugs sind oder Sie mit Fahrzeug nach München umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug umschreiben.

Umschreibung Dienstführerschein

Wer einen Dienstführerschein der Bundeswehr, Polizei oder des Bundesgrenzschutzes hat, kann diesen in einen (zivilen) Kartenführerschein umschreiben lassen.

Umschreibung Fahrzeug – innerhalb Münchens

Wenn Sie der neue Halter eines Fahrzeuges sind, das bereits in München zugelassen ist, müssen Sie Ihr Fahrzeug (auch Anhänger) umschreiben.

Umschreibung eines ausländischen Führerscheins

Mit einem ausländischen Führerschein dürfen Sie sechs Monate nach der ersten Anmeldung in Deutschland fahren. Danach müssen Sie Ihren Führerschein umschreiben.

Umschreibung EU/EWR-Führerschein

Bei Führerscheinen aus einem EU oder EWR Staat (Island, Liechtenstein, Norwegen) ohne die Klassen C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E und DE ist keine Umschreibung notwendig.

Grabnutzungsrecht übertragen

Bestehende Gräber müssen eine oder einen Verantwortlichen haben. Die notwendigen Informationen dazu erfahren Sie hier.

Bewohnerparkausweis – Umschreibung

Wer bereits eine Anwohnerparklizenz besitzt und das/ ein Fahrzeug wechselt, kann eine Umschreibung des Kennzeichens für die Restlaufzeit beantragen.

Umtausch in Kartenführerschein

Wenn Sie Ihren alten Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein umtauschen möchten, können Sie dies schriftlich oder online beantragen.

Rücktausch einer ausländischen Fahrerlaubnis

Wenn Sie Ihren deutschen Führerschein in einen ausländischen umgeschrieben haben und nun wieder in Deutschland wohnen, müssen Sie Ihren Führerschein zurücktauschen.

Unbefristeten Kartenführerschein umtauschen

Unbefristete Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2013 ausgestellt wurden, müssen gestaffelt bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.