Bürgerservice-Suche
21 Ergebnisse für "Umschreiben"
Umschreibung Fahrzeug – von außerhalb nach München
Wenn Sie Eigentümer*in eines an einem anderen Ort zugelassenen Fahrzeugs sind oder Sie mit Fahrzeug nach München umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug umschreiben.
Umschreibung Dienstführerschein
Wer einen Dienstführerschein der Bundeswehr, Polizei oder des Bundesgrenzschutzes hat, kann diesen in einen (zivilen) Kartenführerschein umschreiben lassen.
Umschreibung Fahrzeug – innerhalb Münchens
Wenn Sie der neue Halter eines Fahrzeuges sind, das bereits in München zugelassen ist, müssen Sie Ihr Fahrzeug (auch Anhänger) umschreiben.
Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
Mit einem ausländischen Führerschein dürfen Sie sechs Monate nach der ersten Anmeldung in Deutschland fahren. Danach müssen Sie Ihren Führerschein umschreiben.
Umschreibung EU/EWR-Führerschein
Bei Führerscheinen aus einem EU oder EWR Staat (Island, Liechtenstein, Norwegen) ohne die Klassen C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E und DE ist keine Umschreibung notwendig.
Grabnutzungsrecht übertragen
Bestehende Gräber müssen eine oder einen Verantwortlichen haben. Die notwendigen Informationen dazu erfahren Sie hier.
Bewohnerparkausweis – Umschreibung
Wer bereits eine Anwohnerparklizenz besitzt und das/ ein Fahrzeug wechselt, kann eine Umschreibung des Kennzeichens für die Restlaufzeit beantragen.
Umtausch in Kartenführerschein
Wenn Sie Ihren alten Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein umtauschen möchten, können Sie dies schriftlich oder online beantragen.
Rücktausch einer ausländischen Fahrerlaubnis
Wenn Sie Ihren deutschen Führerschein in einen ausländischen umgeschrieben haben und nun wieder in Deutschland wohnen, müssen Sie Ihren Führerschein zurücktauschen.
Unbefristeten Kartenführerschein umtauschen
Unbefristete Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2013 ausgestellt wurden, müssen gestaffelt bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
Ersatzführerschein – Änderung von Auflagen und Beschränkungen
Bei Änderung oder Eintragung von Auflagen und Beschränkungen oder der Eintragung der Schlüsselzahl B96, B196, B197 brauchen Sie einen Ersatzführerschein.
Wechselkennzeichen
Sie können in München zwei Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen zulassen.
Karteikartenabschrift der Führerscheindaten
Die Karteikartenabschrift ist eine Bescheinigung über die Führerscheindaten (Fahrerlaubnis-Klasse), die bei der Fahrerlaubnisbehörde über Sie eingetragen sind.
Fahrerlaubnis – Erweiterung
Wer bereits eine Führerschein hat und eine Prüfung für zusätzliche Klassen ablegen will, kann eine Erweiterung seiner Fahrerlaubnis beantragen.
Aus dem Ausland eingeführtes Fahrzeug anmelden
Um aus dem Ausland eingeführte Kraftfahrzeuge und Anhänger hier anzumelden oder eine Tageszulassung zu erhalten, müssen Sie sich an die Zulassungsbehörde wenden.
Parkausweis – Altstadt
Wer innerhalb des Altstadtrings wohnt und nicht über eine private Abstellmöglichkeit für sein Fahrzeug verfügt, kann einen Parkausweis beantragen.
Parkausweis – Hauptbahnhofviertel
Wer im Hauptbahnhofviertel wohnt und nicht über eine private Abstellmöglichkeit für sein Fahrzeug verfügt, kann einen Parkausweis beantragen.
Parkausweis für Handelsvertretungen
Handelsvertreter*innen, die zur Präsentation bei Kund*innen schwere Gegenstände transportieren müssen, können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.
Parkausweis für Soziale Dienste
Personen und Organisationen, die pflegebedürftige Menschen betreuen, können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.
Parkausweis für Handwerksbetriebe
Wenn Handwerksbetriebe für ihre Tätigkeit ein Fahrzeug zum Transport oder als Werkstattwagen benötigen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.
Führerschein – Änderung eines laufenden Antrags
Nach Ihrem Antrag auf erstmalige Fahrerlaubnis oder Erweiterung können Sie im laufenden Verfahren noch Änderungen vorzunehmen.