Dienstleistungsfinder

4 Ergebnisse für "Mitgliedsstaat"

Einreise und Aufenthalt – Aufenthaltstitel aus einem anderen EU-Staat

Wenn Sie in einem anderen EU-Staat einen unbefristeten Aufenthalt haben, erhalten Sie bei Vorliegen aller Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis.

Asyl beantragen

Ausländer*innen, die sich auf das Asylrecht berufen (Asylbewerber*innen), müssen ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, das im Asylgesetz festgelegt ist.

Daueraufenthaltsbescheinigung – EU- und EWR-Bürger*innen

Wenn Sie sich als EU/ EWR-Bürger*in seit 5 Jahren freizügigkeitsberechtigt hier aufhalten, können Sie eine Bescheinigung über Ihr Daueraufenthaltsrecht beantragen.

Aufenthaltserlaubnis – Studium

Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und möchten in München studieren? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.