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5 Ergebnisse für "Infektionshygiene"

Hygiene-Überwachung Gesundheits- und Körperpflege

Nicht-medizinische Schönheitspflege-Betriebe unterliegen gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz der infektionshygienischen Überwachung durch die Gesundheitsämter.

Anmeldung von nichtärztlichen Heilberufen

Angehörige gesetzlich geregelter Heilberufe haben eine selbstständige Berufsausübung unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

Anmeldung von ambulanten Pflegediensten

Wer gegen Entgelt vorbehaltene Tätigkeiten in der Pflege erbringt oder anbietet, hat dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

Ärztliche Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln

Wenn Sie auf Reisen medizinisch notwendigen Betäubungsmittel mit sich führen, können Sie sich Ihre ärztlichen Bescheinigungen oder Atteste beglaubigen lassen.

Hygiene-Überwachung der Münchner Gemeinschaftsunterkünfte

Das Gesundheitsreferat überwacht die Hygiene in den in §36 Infektionsschutzgesetz genannten Gemeinschaftsunterkünften für Erwachsene im Stadtgebiet München.