Bürgerservice-Suche
5 Ergebnisse für "Infektionshygiene"
Hygiene-Überwachung Gesundheits- und Körperpflege
Nicht-medizinische Schönheitspflege-Betriebe unterliegen gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz der infektionshygienischen Überwachung durch die Gesundheitsämter.
Anmeldung von nichtärztlichen Heilberufen
Angehörige gesetzlich geregelter Heilberufe haben eine selbstständige Berufsausübung unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.
Anmeldung von ambulanten Pflegediensten
Wer gegen Entgelt vorbehaltene Tätigkeiten in der Pflege erbringt oder anbietet, hat dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.
Ärztliche Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln
Wenn Sie auf Reisen medizinisch notwendigen Betäubungsmittel mit sich führen, können Sie sich Ihre ärztlichen Bescheinigungen oder Atteste beglaubigen lassen.
Hygiene-Überwachung der Münchner Gemeinschaftsunterkünfte
Das Gesundheitsreferat überwacht die Hygiene in den in §36 Infektionsschutzgesetz genannten Gemeinschaftsunterkünften für Erwachsene im Stadtgebiet München.