Bürgerservice-Suche
12 Ergebnisse für "Gehweg"
Melden von Gehweg-, Radweg- oder Fahrbahnschäden
Sie haben einen Schaden auf einer Fahrbahn, einem Geh- oder Radweg entdeckt? Dann melden Sie uns Ihre Beobachtung über die angegebenen Kontaktmöglichkeiten.
Laubbeseitigung auf öffentlichen Verkehrsflächen
Eigentümer*innen von Grundstücken, die außerhalb des Mittleren Rings und des Kernbereichs von Pasing liegen, müssen sich selbst um die Laubbeseitigung kümmern.
Stadtterrasse aufstellen
Wer eine Stadtterrasse (Tische und Sitzgelegenheiten) auf öffentlichem Grund aufstellen möchte, benötigt hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
Warenauslagen vor Geschäften
Wer Warenauslagen vor seinem Geschäft aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
Pflanzgefäß vor einem Geschäft
Wer Pflanzgefäße vor seinem Geschäft aufstellen will, benötigt dazu unter Voraussetzungen keine Sondernutzungserlaubnis. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Mobiler Fahrradständer vor einem Geschäft
Wer einen mobilen Fahrradständer vor seinem Geschäft aufstellen will, benötigt dazu unter bestimmten Voraussetzungen in der Regel keine Sondernutzungserlaubnis.
Verkaufsstand, ambulanter Handel für Obst, Blumen, Maroni, gebrannte Nüsse
Wer im Straßenhandel Obst, Gemüse, Südfrüchte, Blumen, Maroni oder gebrannte Nüsse verkaufen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis für den Standplatz.
Winterdienst und Schneeräumung
Innerhalb des Mittleren Ringes und im Kern von Pasing räumt und streut der städtische Winterdienst. Andernorts haben die Grundstückseigentümer*innen Räumpflicht.
Drehgenehmigung – Öffentliche Verkehrsflächen
Wenn Sie öffentliche Wege, Straßen oder Plätze für Foto-, Film- oder Tonaufnahmen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen, benötigen Sie eine Drehgenehmigung.
Melden von zurückgelassenen Schrotträdern
Sie haben ein verwahrlostes Fahrrad entdeckt, das offensichtlich niemand mehr nutzt? Dann melden Sie uns Ihre Beobachtung über die angegebenen Kontaktmöglichkeiten.
Plakatieren für Wahlen und politische Veranstaltungen – Ausnahmegenehmigung
Wer auf öffentlichen Straßen außerhalb der zugelassenen Flächen Plakate für Wahlen oder politische Veranstaltungen anbringen will, braucht eine Ausnahmegenehmigung.