Bürgerservice-Suche
6 Ergebnisse für "Filmaufnahme"
Vorübergehendes Haltverbot für Filmaufnahmen und Veranstaltungen
Sie können ein vorübergehendes Haltverbot beantragen, wenn Sie zu einem bestimmten Termin eine freie Anfahrtszone für Filmaufnahmen oder Veranstaltungen benötigen.
Drehgenehmigung – Nicht-öffentliche, städtische Grundstücke
Wenn Sie auf nicht-öffentlichen, städtischen Grundstücken und in Gebäuden des Kommunalreferats drehen wollen, brauchen Sie eine Drehgenehmigung.
Drehgenehmigung – Öffentliche Verkehrsflächen
Wenn Sie öffentliche Wege, Straßen oder Plätze für Foto-, Film- oder Tonaufnahmen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen, benötigen Sie eine Drehgenehmigung.
Drehgenehmigung – Städtische Friedhöfe
Auf Antrag werden gewerbliche Film- und Fotoaufnahmen auf den städtischen Friedhöfen genehmigt.
Jugendarbeitsschutz
Ausnahmegenehmigungen vom Jugendarbeitsschutz für Kinder unter 15 Jahren für gestaltende / künstlerische Mitwirkung bei Veranstaltungen und Produktionen.
Vorübergehendes Haltverbot für Umzüge und Baustellen
Wenn Sie zeitweise eine freie Anfahrtszone etwa für Umzüge oder Baustellenbelieferungen benötigen, können Sie ein vorübergehendes Haltverbot beantragen.