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6 Ergebnisse für "Filmaufnahme"

Vorübergehendes Haltverbot für Filmaufnahmen und Veranstaltungen

Sie können ein vorübergehendes Haltverbot beantragen, wenn Sie zu einem bestimmten Termin eine freie Anfahrtszone für Filmaufnahmen oder Veranstaltungen benötigen.

Drehgenehmigung – Nicht-öffentliche, städtische Grundstücke

Wenn Sie auf nicht-öffentlichen, städtischen Grundstücken und in Gebäuden des Kommunalreferats drehen wollen, brauchen Sie eine Drehgenehmigung.

Drehgenehmigung – Öffentliche Verkehrsflächen

Wenn Sie öffentliche Wege, Straßen oder Plätze für Foto-, Film- oder Tonaufnahmen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen, benötigen Sie eine Drehgenehmigung.

Drehgenehmigung – Städtische Friedhöfe

Auf Antrag werden gewerbliche Film- und Fotoaufnahmen auf den städtischen Friedhöfen genehmigt.

Jugendarbeitsschutz

Ausnahmegenehmigungen vom Jugendarbeitsschutz für Kinder unter 15 Jahren für gestaltende / künstlerische Mitwirkung bei Veranstaltungen und Produktionen.

Vorübergehendes Haltverbot für Umzüge und Baustellen

Wenn Sie zeitweise eine freie Anfahrtszone etwa für Umzüge oder Baustellenbelieferungen benötigen, können Sie ein vorübergehendes Haltverbot beantragen.