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19 Ergebnisse für "Fahrzeugbrief"
Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II
Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren geht, müssen Sie eine neue bei der Zulassungsstelle beantragen, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde.
Fahrzeug abmelden
Wer sein Fahrzeug abmelden will, kann es für einen Zeitraum bis zu sieben Jahren außer Betrieb setzen.
Adressänderung in Fahrzeugpapiere eintragen lassen
Wenn sich in München die Adresse der Person oder der Firma ändert, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, müssen Sie das in den Fahrzeugpapieren eingetragen lassen.
Namensänderung in den Fahrzeugpapieren
Wenn sich der Name der Person oder die Firmenbezeichnung, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, ändert, muss dies in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.
Fahrzeug wieder anmelden
Wenn ein Fahrzeug (auch Anhänger) abgemeldet war und nun wieder auf denselben Fahrzeughalter zugelassen werden soll, finden Sie hier alle Informationen.
Umschreibung Fahrzeug – von außerhalb nach München
Wenn Sie Eigentümer eines Fahrzeuges sind, das bisher in einem anderen Ort zugelassen ist oder Sie mit Fahrzeug nach München umziehen, dann müssen Sie Ihr Fahrzeug umschreiben.
Historisches Kennzeichen für Oldtimer beantragen
Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden, können ein Oldtimerkennzeichen erhalten, das hinter der Erkennungsnummer mit einem „H“ gekennzeichnet ist.
Geleastes oder finanziertes Fahrzeug anmelden/ abmelden
Wenn Sie ein geleastes oder finanziertes Fahrzeug haben, dann müssen Sie folgendes beachten, bevor wir Ihr Anliegen bearbeiten können.
Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I
Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren geht, müssen Sie eine neue bei der Zulassungsstelle beantragen, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde.
Verlust oder Diebstahl der Kennzeichenschilder
Wenn Sie ein (oder beide) Kennzeichenschild verloren haben oder gestohlen wurde, müssen Sie es bei der Zulassungsstelle melden, bei der Ihr Fahrzeug zugelassen ist.
Wechselkennzeichen
Sie können in München zwei Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen zulassen.
Technische Änderungen in Fahrzeugpapiere eintragen lassen
Technische Änderungen an Ihrem Fahrzeug müssen Sie der Kfz-Zulassungsbehörde melden, damit diese die Fahrzeugpapiere berichtigen kann.
Saisonkennzeichen beantragen
Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr genutzt werden, können ein Saisonkennzeichen erhalten. Dazu kann ein Zeitraum festgelegt werden, für den die Zulassung jedes Jahr gelten soll.
Zulassung Taxi oder Mietwagen
Sie möchten ein Taxi oder einen Mietwagen erstmals zulassen (anmelden) oder ummelden? Dann müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Umschreibung Fahrzeug – innerhalb Münchens
Eine Umschreibung des Fahrzeugs (auch Anhänger) ist notwendig, wenn Sie der neue Halter eines Fahrzeuges sind, das bereits in München zugelassen ist (Umschreibung innerhalb der Stadt).
Rotes Dauerkennzeichen für Oldtimer beantragen
Oldtimerfahrzeuge, die abgemeldet sind, können ein rotes Dauerkennzeichen erhalten. Damit dürfen (bei begründetem Bedarf) bestimmte Fahrten durchgeführt werden.
Abgeschleppte Fahrzeuge, zentrale Verwahrstelle
Wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr dort parkt, wo Sie es abgestellt haben, könnte es abgeschleppt worden sein. Wenden Sie sich bitte zunächst an die Polizei.
Fabrikneues Fahrzeug anmelden
Fahrzeuge (auch Anhänger) müssen zugelassen werden und ein amtliches Kennzeichen haben. Um ein Fahrzeug zuzulassen können Sie sich an die Zulassungsbehörde wenden.
Ausfuhrkennzeichen beantragen
Wer sein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführen will, benötigt ein Ausfuhrkennzeichen. Dieses (internationale Zulassung) kann maximal für ein Jahr erteilt werden.