Dienstleistungsfinder
4 Ergebnisse für "Fahrverbot"
Sonntags- und Feiertagsfahrverbot – Ausnahmegenehmigung
An Sonn- und Feiertagen gilt zwischen 0 und 22 Uhr für den gewerblichen Güterverkehr ein Lkw-Fahrverbot. Für zwingende Fahrten brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Ferienreisefahrverbot – Ausnahmegenehmigung
Im Sommer gilt samstags auf einigen Autobahnen und Bundesstraßen ein Lkw-Fahrverbot. In Einzelfällen können Sie eine Ausnahme von diesem Verbot beantragen.
Ausnahme vom Kfz-Verbot auf dem Friedhof für private Besuche
In begründeten Fällen können Sie als Besucher*in eine einmalige oder dauerhafte Ausnahme vom Kfz-Fahrverbot auf den städtischen Friedhöfen beantragen.
Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone
Wer ein Dieselfahrzeug mit Euro 4 und schlechter hat, braucht unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung, um die Umweltzone München befahren zu dürfen