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4 Ergebnisse für "Fahrverbot"

Ferienreisefahrverbot – Ausnahmegenehmigung

Vom 1. Juli bis 31. August gilt an Samstagen zwischen 7 und 20 Uhr auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen und für alle Lkw mit Anhänger, die gewerblich Güter befördern.

Sonntags- und Feiertagsfahrverbot – Ausnahmegenehmigung

An Sonn- und Feiertagen gilt zwischen 0 und 22 Uhr für den gewerblichen Güterverkehr ein Fahrverbot für Lkw und deren Anhänger. Für zwingende Fahrten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

Ausnahme vom Kfz-Verbot auf dem Friedhof für private Besuche

In begründeten Fällen lassen die Städtischen Friedhöfe München Ausnahmen vom KFZ-Fahrverbot auf den städtischen Friedhöfen zu. Die Ausnahmen werden im Bedarfsfall für den einmaligen Besuch oder dauerhaft für fünf Jahre erteilt.

Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone

Wer ein Diesel-Fahrzeug bis Euro 5 hat, braucht unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung, um in die neue Umweltzone fahren zu dürfen.