Bürgerservice-Suche

7 Ergebnisse für "Fahrschule"

Erlaubnis für Fahrschulen

Wer als selbständige*r Fahrlehrer*in ausbilden oder andere Fahrlehrer*innen beschäftigen will, benötigt eine Fahrschulerlaubnis.

Erlaubnis für Fahrlehrer*innen

Wer Fahrschüler*innen ausbilden will, benötigt eine Fahrlehrerlaubnis.

Erlaubnis für Fahrlehrer*innen – Änderung

Bei Änderungen einer bestehenden Fahrlehrerlaubnis ist diese neu auszustellen oder eine Anwärterbefugnis zu erteilen.

Führerschein – Änderung eines laufenden Antrags

Nach Ihrem Antrag auf erstmalige Fahrerlaubnis oder Erweiterung können Sie im laufenden Verfahren noch Änderungen vorzunehmen.

Fahrerlaubnis – Erstantrag

Wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Diese wird durch den Führerschein nachgewiesen.

Führerschein mit 17

Jugendliche ab 17 Jahren können eine Fahrerlaubnis der Klassen B und BE erhalten und dürfen dann bis zum 18. Lebensjahr mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.