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3 Ergebnisse für "Denkmalschutzbehoerde"

Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis

Wer Baudenkmäler oder Teile davon beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen will, benötigt eine Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz.

Pflanzgefäß vor einem Geschäft

Wer Pflanzgefäße vor seinem Geschäft aufstellen will, benötigt dazu unter Voraussetzungen keine Sondernutzungserlaubnis. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Mobiler Fahrradständer vor einem Geschäft

Wer einen mobilen Fahrradständer vor seinem Geschäft aufstellen will, benötigt dazu unter bestimmten Voraussetzungen in der Regel keine Sondernutzungserlaubnis.