Dienstleistungsfinder

12 Ergebnisse für "Brandschutz"

Brandschutz

Die Branddirektion berät zum vorbeugenden Brandschutzes, zu Brandschutz bei Veranstaltungen, Brandmeldeanlagen, Feuerwehrzufahrten und Feuerwehrplänen.

Siegelung einer Feuerwehrzufahrt

Feuerwehrzufahrten müssen bei bestehenden Gebäuden und bei Neubauvorhaben gekennzeichnet werden.

Rauchmelder

In Neubauten sind Rauchmelder Pflicht, bestehende Wohnungen müssen bis 31. Dezember 2017 entsprechend nachgerüstet werden.

Anzeige von Kaminen und Öfen

Wenn Sie einen Kamin oder Ofen in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung installieren wollen, muss dieser vor der Nutzung über dieses Formular angezeigt werden.

Veranstaltungen für Fachpublikum aus der Bau- und Immobilienbranche

Das Bauzentrum München bietet Foren für Fachleute und Akteur*innen aus den Bereichen Wohnen, Sanieren und Bauen zu aktuellen Themen und Innovationen an.

Führungen auf den Feuerwachen

Die Berufsfeuerwehr München bietet Schulklassen, Gruppen von Vereinen, Organisationen und Betrieben ab 15 Personen Führungen auf ihren Wachen an.

Veranstaltungsanmeldung – Privatgrund und städtischen Grünanlagen

Eine Veranstaltung im Freien auf Privatgrund muss angemeldet werden. Eine Veranstaltung auf einer städtischen Grünanlage benötigt eine Ausnahmegenehmigung.

Laternen, Teelichter und Luftballons steigen lassen

Bis zu 500 Luftballons dürfen Sie ohne Genehmigung steigen lassen. In ganz Bayern ist es verboten Laternen oder Teelichter steigen zu lassen.

Veranstaltungsanmeldung – Geschlossene Räume

Wer eine öffentliche Vergnügungsveranstaltung (Tanz-, Musik- oder Sportveranstaltung) in geschlossenen Räumen organisieren will, muss dies anmelden.

Imbiss eröffnen

Wenn Sie einen mobilen Imbiss eröffnen und an wechselnden Standorten betreiben möchten, brauchen Sie eine Reisegewerbekarte.