Dienstleistungsfinder
13 Ergebnisse für "Brandschutz"
Stilllegung von Kaminen und Öfen
Wenn Sie Ihren Kamin oder Ofen nicht mehr nutzen oder entfernen lassen, müssen Sie diese Stilllegung bei der zuständigen Behörde melden.
Weiterbetrieb alter Kamine und Öfen
Wenn Sie einen alten Kamin oder Ofen wieder oder weiter in Betrieb nehmen wollen, dann müssen Sie die Nutzung bei der zuständigen Behörde melden.
Anzeige von Kaminen und Öfen
Wenn Sie einen Kamin oder Ofen in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung installieren wollen, muss dieser vor der Nutzung über dieses Formular gemeldet werden.
Veranstaltungen für Fachpublikum aus der Bau- und Immobilienbranche
Das Bauzentrum München bietet Foren für Fachleute und Akteur*innen aus den Bereichen Wohnen, Sanieren und Bauen zu aktuellen Themen und Innovationen an.
Führungen auf den Feuerwachen
Die Berufsfeuerwehr München bietet Schulklassen, Gruppen von Vereinen, Organisationen und Betrieben Führungen auf ihren Wachen an.
Imbiss eröffnen
Wenn Sie einen mobilen Imbiss eröffnen und an wechselnden Standorten betreiben möchten, brauchen Sie eine Reisegewerbekarte.
Veranstaltungsanmeldung – Geschlossene Räume
Wer eine öffentliche Vergnügungsveranstaltung (Tanz-, Musik- oder Sportveranstaltung) in geschlossenen Räumen organisieren will, muss dies anmelden.
Laternen, Teelichter und Luftballons steigen lassen
Bis zu 500 Luftballons dürfen Sie ohne Genehmigung steigen lassen. In ganz Bayern ist es verboten Laternen oder Teelichter steigen zu lassen.
Führungen durch die Feuerwehrausstellung
Wenn Sie eine Führung durch die Münchner Feuerwehrausstellung wünschen, können Sie online einen Termin vereinbaren.
Veranstaltungsanmeldung – Privatgrund und städtischen Grünanlagen
Eine Veranstaltung im Freien auf Privatgrund muss angemeldet werden. Eine Veranstaltung auf einer städtischen Grünanlage benötigt eine Ausnahmegenehmigung.