Dienstleistungsfinder
28 Ergebnisse für "Behandlungen"
Aufenthalt zur medizinischen Behandlung – Botschaftspatienten
Schwerkranke aus dem Ausland, die von ihren Botschaften betreut werden, beziehungsweise für die das Heimatland die Kosten trägt, können einen Aufenthalt beantragen.
Aufenthalt zur medizinischen Behandlung – Privatpatienten und Selbstzahler
Zu behandelnde Personen sowie deren Begleitung aus Drittstaaten, die zum Zwecke der medizinischen Behandlung einreisen, können einen Aufenthalt beantragen.
Kostenübernahme für Verhütungsmittel
Als Inhaber*in eines München-Pass können Sie sich die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel erstatten lassen.
Zahnärztliche Hausbesuche für Alte und Pflegebedürftige
Wenn Sie aufgrund persönlicher Einschränkungen keine Möglichkeit haben, eine Zahnarztpraxis aufzusuchen, können Sie einen Hausbesuch vereinbaren.
Hygiene-Überwachung Gesundheits- und Körperpflege
Nicht-medizinische Schönheitspflege-Betriebe unterliegen gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz der infektionshygienischen Überwachung durch die Gesundheitsämter.
Patientenverfügung
Mit der Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche medizinische Behandlung und lebenserhaltenden Maßnahmen Sie im Notfall wünschen.
Amtsärztliches Gutachten – Außergewöhnliche Belastungen
Auf Anforderung Ihrer Steuerbehörde können Sie amtsärztliche Gutachten zu besonderen Aufwendungen und Belastungen im Rahmen des Einkommenssteuerrechts beantragen.
Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen
Beratung zu HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen. Die Öffnungszeiten finden Sie unter "Kontakt"
Umweltmedizinische Beratung
Die Abteilung Hygiene und Umweltmedizin im Gesundheitsreferat berät gemäß Gesundheitsdienstgesetz Münchner Bürger*innen zu umweltmedizinischen Fragestellungen.
Schulärztliche Sprechstunde
Die Schulärztliche Sprechstunde der Landeshauptstadt München bietet Schüler*innen und ihren Eltern schulärztliche Beratungen und Untersuchungen an.
Pilzberatung
Welche Pilze sind bei der Schwammerlsuche im Korb gelandet? Was gilt es bei der Zubereitung zu beachten? Wir beraten Sie persönlich und kostenlos.
Sühne- und Gütestelle
Die Sühne- und Gütestelle ist eine anerkannte Schlichtungsstelle. Sie führt außergerichtliche Schlichtungsverfahren durch.