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2 Ergebnisse für "Ballon"

Laternen, Teelichter und Luftballons steigen lassen

Bis zu 500 Luftballons dürfen Sie ohne Genehmigung steigen lassen. In ganz Bayern ist es verboten Laternen oder Teelichter steigen zu lassen.

Promotion vor Gewerbebetrieben

Wer vor seinem Gewerbebetrieb Gegenstände zu Präsentations- und Werbezwecken aufstellen oder besondere Aktionen durchführen möchte, benötigt eine Erlaubnis.